Was passiert mit säumigen Zahlern?
"Der Beitragsservice ist dazu verpflichtet, den offenen Forderungen nachzugehen", betont Eicher, "das fordert die Beitragsgerechtigkeit und wird auch von der KEF nachdrücklich eingefordert."
Beitragsgerechtigkeit erschöpft sich nicht lediglich in der Gleichmäßigkeit der Bebeitragung, um die es im obigen Zitat geht. Beitragsgerechtigkeit umfasst auch die Gleichmäßigkeit der Beitragsbelastung. Das ist jedoch derart offensichtlich, dass es von der Rechtsprechung ignoriert werden
muss. Sonst fliegt das ganze schöne Finanzierungsmodell in die Luft. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk hält es mit der Beitragsgerechtigkeit wie mit allem anderen auch: Er pickt sich aus allem nur die Rosinen raus! Und genau diese Rosinenpickerei -eben auch im juristischen Sinne- ist es, die beim Bürger den Eindruck entstehen lässt, als habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk Narrenfreiheit.
Mal sehen, wo gibt es diese Narrenfreiheit denn noch...? Wie war das noch gleich mit der Definition des "Grundversorgungsauftrags"...? Und wie viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender gibt es? Man kommt mit dem Zählen gar nicht mehr nach, so viel Grundversorgung wird dem Bürger zuteil!