Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Bitte Zahnbürste, Wechselsachen, ein gut geladenes Telefon und einen Zeugen mitnehmen, weil im Hinterkopf bedacht werden sollte, dass irgendwie alle vernünftigen Ansichten der Person A nicht von Interesse sind.
Sofern es diesen zivilen Haftbefehl gibt, hat der Gerichtsvollzieher bei diesem Termin die Möglichkeit, die Person A dort hin zu bringen wie angegeben. Da wird wohl auch kein gutes Zureden hilfreich sein, sondern ein Anwalt.
Und immer daran denken: Die Haft ist dazu gedacht, den Willen zu brechen. Die Maßnahme ist rechtswidrig, wenn das Ziel damit nicht erreichbar ist. Jedoch wird zum Zeitpunkt, wenn diese verhängt wird, die Erreichbarkeit des Ziels als möglich betrachtet und die Geeignetheit bejaht.
Somit gilt als nächstes, dass die Maßnahme rechtswidrig wird, wenn sich zeigt, dass damit das Ziel nicht erreichbar ist. Das bedeutet jedoch, dass von einer Person A erwartet wird, dass sie wohl zeigt, dass Ihr Wille stark ist. Also der Nachweis dafür könnte Person A jedoch nicht gefallen, weil das bedeuten würde der Maßnahme Folge zu leisten. Die Vermögenauskunft ist in der Tat "freiwillig".
Person ich könnte dazu sehr wahrscheinlich einen Anwalt befragen.
Aktuell gehen alle Herrschaften davon aus, dass diese Maßnahme in Ordnung geht, weil angenommen wird, dass damit das Ziel erreichbar ist. Das Ziel ist, den Willen der Person zu brechen.
PersonX ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen niemals geeignet sind, den Willen einer freien Person zu brechen und von daher von Anfang an rechtswidrig sind. Was ein Anwalt dazu sagen würde, ist unbekannt.
Person A könnte sich mit dem Prüfschema zur Verhältnismäßigkeit vertraut machen.
Falls Person A zu unbedarft zu dem Termin geht, könnte Sie sozusagen überrumpelt werden. Also die Möglichkeit in Betracht ziehen und gegebenenfalls Extra- oder Sonderurlaub anzeigen und Wochenweise verlängern. Der Zeuge ist wichtig im Fall, dass Person A keine Möglichkeit hat zu telefonieren.