Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ARD überträgt Freiburger Gottesdienst mit großem Aufwand  (Gelesen 2474 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.420
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle Logo:http://www.postmortal.de/Medienspiegel/MedienFriedhofzwang/Badische_Zeitung/a_Badische_Zeitung-Logo_1.gif
ARD überträgt Freiburger Gottesdienst mit großem Aufwand

Quelle: Badische Zeitung 05.06.2017

Zitat
Es ist Samstagvormittag, den ganzen Tag über laufen Proben für die Live-Ausstrahlung am Sonntag. Der SWR ist mit etwa 45 Mitarbeitern angereist, einige von ihnen sind schon seit Mittwoch da. Kilometerweise mussten Kabel verlegt werden – etwa über ein extra aufgestelltes Baugerüst über die Zasiusstraße. Etwa 15 SWR-Fahrzeuge parken rund um die Kirche in der Wiehre, darunter ein Lastwagen mit dem Equipment und ein Übertragungswagen, der das Signal über Baden-Baden schickt, wo es weiter nach Frankfurt gesendet wird. Von dort wird der ARD-Gottesdienst ausgestrahlt.

Bei den Vorbereitungen für den TV-Gottesdienst, die ein Jahr lang liefen...

weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/ard-uebertraegt-freiburger-gottesdienst-mit-grossem-aufwand


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 3.239
Oh, hätte man das früher gewusst, hätte man Anti-GEZ-Schilder in der Kirche hochhalten können  >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.795
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es könnte eine Nachfrage wert sein, wer für diese Kosten aufkommt.

Im
ARD-Staatsvertrag
http://www.ard.de/download/348930/ARD_Staatsvertrag.pdf
finden sich keine näheren Ausführungen zu Sendezeiten für Dritte.
Wo dies für "Das Erste" geregelt sein soll, bleibt vorerst nebulös.

Im
SWR-Staatsvertrag
http://www.swr.de/-/id=12673462/property=download/nid=7687068/l3e12x/staatsvertrag_ueber_den_suedwestrundfunk.pdf

ist jedenfalls geregelt:

Zitat
§ 9 Sendezeiten für Dritte
(1) Der SWR hat der Bundesregierung und den Regierungen der Länder in Katastrophenfällen und bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich und unentgeltlich einzuräumen.
[...]
(3) Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft  des öffentlichen Rechts, den Organisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Regierungen der Länder sowie den politischen Parteien, soweit sie in einem der Parlamente der Länder Fraktionsstärke besitzen, ist Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen in zweckentsprechenden Sendezeiten des SWR angemessen zu vertreten.
[...]
Jedenfalls steht in Abs. 3 - im Gegensatz zu Abs. 1 - explizit nichts davon, dass die Zurverfügungstellung der "angemessenen Sendezeiten" kostenfrei/ "unentgeltlich" zu geschehen habe - und das bedeutet eigentlich, dass dies für alle in Abs. 3 genannten Dritten und also auch für die Kirchen nicht kostenfrei/ nicht "unentgeltlich" zu geschehen habe.

Wer zahlt also die Produktions- und Sendekosten für diese Verkündungssendung Dritter?

Ich erinnere diesbezüglich "gern" auch noch mal an diese Posse
LIZ/ Publikumskonferenz > Kostenbefreiung für Sendungen der Kirchen unzulässig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14300.0.html
dort insbesondere auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14300.msg100838.html#msg100838
wo dargelegt wird, dass ein mglw. zur Gegenargumentation "herangezogener" § 42 RStV offenkundig nur für bundesweites privates Programm greift - nicht aber für bundesweites öffentlich-rechtliches Programm - und also auch nicht für die ARD, falls diese mit ihrem bundesweiten Programm "Das Erste" der "Verkündungssender" wäre.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2017, 22:45 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

N
  • Beiträge: 543
@Bürger

Mir stellt sich dazu vor allem erst mal die Frage, wo der Anspruch garantiert ist, dass die Übertragung LIVE aus der Kirche erfolgen muss. Mir erschließt sich nicht, warum die Ausstrahlung nicht zeitverzögert sein darf.

Zitat
Laut SWR schalten bei TV-Gottesdiensten zwischen 700.000 und einer Million Zuschauer ein.

Ahja ... das sind dann wohl bald alle ultrakonservativen Christen Deutschlands, die zu der Zeit keine Chance haben in ihre eigene Kirche zu gehen. Manche Quotenangaben kommen mir vor als hätte man sie aus dem Kaffeesatz gelesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2017, 17:08 von Bürger«

 
Nach oben