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Autor Thema: BVerfG werde "formelle Richtigkeit der Festsetzungsbescheide bestätigen"?  (Gelesen 1854 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Auch natürlich nur rein fiktiv …

BVerfG werde angeblich positiv über „erlassene Festsetzungsbescheide des Beitragsservice BS“ urteilen...
Zitat
Vorsitzender Richter des VG´s äußert sich in der mündlichen Verhandlung daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht BVerfG die "Formelle Richtigkeit des Erlasses der Festsetzungsbescheide des BS" bestätigen wird.

Hat dieser Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit sich verplappert?

Oder weiß dieser Richter schon die Entscheidung des BVerfG zum Thema "Festsetzungsbescheid" in Sachen Zwangsrundfunkbeitrag?

Meinungen?

Guggst du hier:
VG Saarlouis am 24.05.2017 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22958.msg148115.html#msg148115
+++
 >:D 8) ;)


Edit "Bürger":
Ursprünglicher missverständlicher Betreff "BVerfG urteilt positiv über die formelle Richtigkeit von Festsetzungsbescheiden" musste angepasst werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:27 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

m
  • Beiträge: 202
Formelle und materielle Prüfungen unterscheiden sich dadurch, daß sie sich auf unterschiedliche Prüfungsobjekte, nämlich Form einerseits und Inhalt andererseits, beziehen. z.b. BVerfG: Bescheide ohne Unterschrift gültig - formell ! Inhalt des Bescheides muss gesondert geprüft werden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:26 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ach, hat bestimmt harmlose Gründe...

BVerfG werde angeblich positiv über „erlassene Festsetzungsbescheide des Beitragsservice BS“ urteilen...
Zitat
Vorsitzender Richter des VG´s äußert sich in der mündlichen Verhandlung daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht BVerfG die "Formelle Richtigkeit des Erlasses der Festsetzungsbescheide des BS" bestätigen wird.
...
Oder weiß dieser Richter schon die Entscheidung des BVerfG zum Thema "Festsetzungsbescheid" in Sachen Zwangsrundfunkbeitrag?
...

Gerade bei dieser bekanntermaßen »schwierigen« Materie haben sich gewiss manche Richter weiterentwickelt, ähnlich wie ja auch allgemein Arbeit die Entwicklung des Menschen überhaupt ermöglicht hat. Im konkreten Fall haben manche herausragende und besonders geforderte Exemplare wie vor dem VG üblich dann eben telepathische Fähigkeiten herausgebildet...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:28 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

S
  • Beiträge: 2.177
Vielleicht sind alle Entscheidungen vor dem Verfahren schon getroffen und liegen irgendwo geschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:27 von Bürger«

 
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