Gab es eigentlich damals keinen Aufschrei, als die Befreiungsmöglichkeiten für geringes Einkommen massiv nach unten geschraubt wurden?Irgendwie finde ich da so gut wie nichts.
Hintergrund:Privatpersonen, die wegen geringen Einkommens von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden konnten, stellten Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei der zuständigen Sozialbehörde bis zum
31.03.2005 und erhielten dort einen Befreiungsbescheid.
Für die Befreiungsvorschriften galt die "
Verordnung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht". Dort hieß es u.a.
§ 1
Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen
(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden befreit:
[...]
7. Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus
a) dem Eineinhalbfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe (§ 22 des Bundessozialhilfegesetzes) für den Haushaltsvorstand,
b) dem Einfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe für sonstige Haushaltsangehörige,
c) 30 vom Hundert des Regelsatzes der Sozialhilfe für jeden Haushaltsangehörigen, der das 65. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und
d) den Kosten für die Unterkunft.
Das Einkommen bestimmt sich nach den §§ 76 bis 78 des Bundessozialhilfegesetzes. Bei der Einkommensermittlung werden die Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz und dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht angerechnet.
Das wurde dann ab 01.04.2005 mit dem 8. RfGebStV auf den einfachen Sozialhilfesatz zusammengestrichen!Grund:
Neue Zuständigkeit Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die nicht die umfangreichen Prüfungen der Sozialbehörden durchführen kann.
Man musste aber trotzdem einen z.B. entblößenden Sozialhilfebescheid vorlegen, statt zuvor eine einfache Befreiungsbescheinigung zu bekommen und weiterzureichen.
2011 gab es dann die Entscheidung des BVerfG, dass bis
Sozialhilfesatz zzgl. Rundfunkgebühr zu befreien ist.
Außerdem schreibt Forenmitglied 'pjotre' immer etwas kryptisch von eigenen "Hintergrundverhandlungen" mit den ÖR von Härtefallprüfungen für 4 Mio. Niedrigverdienern, Rückzahlungen und einer 'verschwundenen BVerfGE', die auf einen eventuellen Bedarf einer angepassten zukünftigen Zusatzregelung hingewiesen hat. (das soll aber hier nicht Thema sein!)Also, wo war er, der
Aufschrei der Sozialverbände, der Kirche, der plötzlich nicht mehr befreiungsberechtigten Geringverdiener, der politischen Opposition usw.?
Gab es da noch nicht einmal Klagen zur Thematik bis zum BVerfG?
Über etwas Erhellung wäre ich dankbar.