Die absichtliche Rückdatierung ist unsererseits nicht zu beweisen, lediglich die verzögerte Auslieferung.
Frankierdatum steht als QR-Code Datenmatrix drauf, mit den entsprechenden Programmen kann das auch von Anna Normalverbraucherin ausgelesen werden. Und auf den Handstand, warum Bescheide 11 Tage brauchen, um frankiert zu werden, bin ich gespannt.
Schließlich wird ja alle Nase lang erzählt, das automatisierte Verfahren ohne Unterschrift sei so toll und zeitsparend?!
Vielleicht war meine ursprüngliche Frage zu kompliziert:
Ich hätte gerne die in einem Urteil schriftlich fixierte Argumentation einer beliebigen LRA, nach der ein (Widerspruchs)bescheid zugegangen sein
muss, weil sie ihn verschickt haben. Damit geht's auf zur ehrenwerten Richterbank und ich trage vor, dass die LRA ja immer recht hat. Wenn die LRA dann aber nachweislich Bescheide falsch datiert (oder auch nur versehentlich zu spät frankiert), dann muss doch solch ein falsch datierter Bescheid an einem schwerwiegenden Mangel leiden?!
Ich weiß, dieser Ansatz ist völlig konträr zu den meisten anderen hier im Forum, aber die ersten LRA (z.B. Rundfunk Bananenwald-Bärchenland) verschicken ihre Bescheide mittlerweile als Einschreiben, wodurch die populäre Argumentation "Ich hab das Schreiben nicht erhalten" über kurz oder lang ins Leere laufen wird.