Mal noch eine Überlegung.
Der Rundfunkbeitrag küpft an die Wohnung an, in der sich üblicherweise Rundfunkempfangsgeräte befinden könnten;
der Rundfunkbeitrag knüpft an ein Fahrzeug an, in dem sich üblicherweise Rundfunkempfangseräte befinden könnten;
Der Verkauf, wie auch die Vermietung eines Fahrzeuges sind unlauter, wenn der Verkäufer nicht auf alle dadurch entstehenden Kosten hinweist? Siehe C-54/17, Rn. 44
Nehmen wir den Fall eines EU-Bürgers, der sich mangels ausreichender Sprachkenntnisse nicht mit den dt. Gepflogenheiten auskennt und folglich einer unlauteren Geschäftspraxis unterliegt, weil kaum ein PKW-Verkäufer bspw. auf die durch ein eingebautes Autoradio folgenden Zusatzkosten hinweist?
Nehmen wir den Spezialfall eines EU-Bürgers, der im Grenzbereich des benachbarten EU-Landes wohnt, sein Fahrzeug aber im anderen EU-Land, wo er bspw. arbeitet zugelassen hat? (Der umgekehrte Fall ist hier jedenfalls gängige Praxis, wo polnische EU-Bürger hier arbeiten und wohnen, aber ihre in Polen zugelassenen Fahrzeuge fahren, also ein in Polen ausgestelltes Kennzeichen dafür haben).
Man könnte davon ausgehen, dass, wenn die automatische Verbindung Rundfunkbeitrag / Wohnung kippt, auch die automatische Verbindung Rundfunkbeitrag / Fahrzeug kippt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;