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Autor Thema: Antrag Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3636 mal)

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Antrag Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag
Autor: 09. Oktober 2017, 21:13
Es gibt Neuigkeiten von www.rundfunkbeitragsklage.de:

ANTRAG ZUR ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG EINER VOLKSABSTIMMUNG ZUM RUNDFUNKBEITRAG

Auch das kann nicht schaden.... >:D


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                                                Curt Goetz

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Bin dabei :-). Danke für die Info!


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Danke!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Danke für die Info.
Schon unterschrieben  >:D


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Hallo!

Das wird leider nichts.

Der Antrag soll an den Bund gehen. Der Bund ist nicht für Rundfunk zuständig, und kann keine Abstimmungen "in den einzelnen Ländern" durchführen.

MfG
Michael


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Hallo maikl_nait.

Stimmt so nicht ganz.

Zitat
ANTRAGSGEGNER

BUNDESREGIERUNG, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

BUNDESRAT, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin

Hiermit wird im Namen der Unterzeichnenden beantragt,

die Organisation und Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in den einzelnen Bundesländern über den Bestand des Rundfunkbeitrags.
https://rundfunkbeitragsklage.de/

Also der Gedankengang scheint nicht ganz verkehrt zu sein.
Der Antrag geht an den Bund, der die Bundesländer dazu verpflichten soll, eine Volksabstimmung im jeweiligen Bundesland durchzuführen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2017, 13:18 von Bürger«

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Hallo!

Stimmt so nicht ganz.

Zitat
ANTRAGSGEGNER

BUNDESREGIERUNG, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

BUNDESRAT, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin

Hiermit wird im Namen der Unterzeichnenden beantragt,

die Organisation und Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in den einzelnen Bundesländern über den Bestand des Rundfunkbeitrags.

Der Antrag geht an den Bund, der die Bundesländer dazu verpflichten soll, eine Volksabstimmung im jeweiligen Bundesland durchzuführen.

Ja, ich kann lesen, Danke. Also nochmal:

Der Antrag geht an Bundesorgane -- ja.

Der Antrag fordert die Durchführung einer Abstimmung durch die angeschriebenen Bundesorgane -- ja.

Dürfen diese Bundesorgane im Bereich Rundfunk tätig werden -- nein, die Länder sind für Rundfunk zuständig.

Können diese Bundesorgane eine Wahl in einem Bundesland (bzw in jedem einzeln) eine Abstimmung durchführen (lassen) -- nein, für Abstimmungen in den Ländern sind die Länder jeweils selbst zuständig.

Wird eine Verpflichtung der Länder zur Durchführung einer Abstimmung beantragt -- nein. Der Bund wäre auch nicht weisungsberechtigt, es sei denn, per Gericht würden die Voraussetzungen für Bundeszwang (Art 37) festgestellt -- weder hat es schon so eine Feststellung, noch wurde sie beantragt, und Bundeszwang ist auch nur eine Kann-Bestimmung.

Das einzige, was hier passiert -- es verbrennt etwas Geld. Sorry. Vielleicht macht es aber eine Schlagzeile.

MfG
Michael


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  • Beiträge: 25
Wir sollten aufhören uns gegenseitig fertig zu machen!

Es bringt mindestens eins: Aufmerksamkeit bei Leuten, die das Thema noch nicht auf dem Radar hatten oder bisher zu ängstlich waren etwas zu tun.
Wenn sich bei so einer Aktion nur einer von zehn näher damit befasst und die Zahlung einstellt, sind wir unserem Ziel einen Schritt näher gekommen.


Grüße

Maniac


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Wir sollten aufhören uns gegenseitig fertig zu machen!
...

Wer macht den wen "fertig"? Ich sehe allenfalls sachliche Kritik.

Auch mein Gedanke beim ersten Lesen war die fehlende Zuständigkeit des Bundes. Seit wann kann der Bund Volksabstimmungen in den einzelnen Ländern veranlassen? Und dann auch noch zu einem Thema, wo die Regelungskompetenz eindeutig bei den Ländern liegt?

Ich vermute, dass es ähnlich erfolgreich wird, wie die ursprünglich angekündigte "Sammelklage".

PR für unsere Sache ist prinzipiell gut und richtig, aber doch bitte nicht mit zweifelhaften Methoden. Das diskreditiert uns eher, als dass es nützt.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

e
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Es lag mir mit der  Info völlig fern, dieses Forum zu diskreditieren. Meine Kenntnisse auf diesem Gebiet sind leider nicht so umfangreich, wie es vielleicht vonnöten wäre.   ::)


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Re: Antrag Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag
#10: 10. Oktober 2017, 17:23
Hallo!

@ellifh
Nein, auch der Kommentar von volkuhl war nicht an Dich gemünzt. Hier war auch niemand dabei, uns zu diskreditieren.

Im Gegenteil, es ist schon gut, daß die Info hier ankam!  8)  -> So können wir alle hier darüber diskutieren!


Ich halte es für sinnvoller, die Leute zu Aktionen zu bewegen (Flyer an Infoständen holen, Runde Tische besuchen, Infostände durchführen, Zahlungen einstellen).

Meine Meinung: mit den meisten "unterschreiben Sie mal rechts unten"-Aktionen werden die Leute nur kurz hochgeschreckt, vielleicht unterschreiben einige (oder viele), und selbst die Unterzeichner fallen nach Unterschrift oft wieder ins Zahlkoma zurück -- es ist wie bei Umweltschutz: "ich hab doch unterschrieben, da tut doch jemand was für mich" -- wo sich doch nur etwas ändert, wenn es kracht. Es kann natürlich die Ausnahme geben, daß jemand es "richtig" macht, und es grundsätzlich möglich wäre, damit zu einem Erfolg zu kommen.

Es gab schon solche Versuche, mit Petitionen, Volksabstimmungen u.ä. in den Ländern.

Aufgrund dessen, was ich zur föderalen Struktur weiß, halte ich die ursprünglich erwähnte Aktion, beim Bund etwas zu beantrage,n allerdings nicht für eine der Ausnahmen.

Vielleicht wäre es aufgrund der Bundesverfassung möglich, Länder zu Abstimmungen zu zwingen -- da hat doch vor kurzem jemand was zu "Trick 17" geschrieben (bezieht sich auf GG Art 17, um in einem Land etwas durchzusetzen).

Also nochmal: Danke für den ursprünglichen Hinweis, ellifh, und Danke an alle Mitdiskutierenden.

MfG
Michael


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Re: Antrag Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag
#11: 10. Oktober 2017, 19:29
Also die Erfahrung zeigt, dass solche Schreiben im Sande verlaufen.
Dadurch Aufmerksamkeit zu bekommen, halte ich für ausgeschlossen, da darüber nicht berichtet werden wird.

Ich denke, dass eine Möglichkeit gegeben sein könnte, wenn man sogenannte offene Schreiben / Briefe erstellt, diese vielleicht an die Zeitungen ect verschickt, auf FB postet, verlinkt ect ....

Doch sollte man sich auch nichts vormachen - es wird schwierig, eine entsprechende Masse zu aktivieren, ich finde,  maikl_nait hat es schon ganz gut auf den Punkt gebracht.



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