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Autor Thema: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten  (Gelesen 2377 mal)

R
  • Beiträge: 1
Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Autor: 02. Mai 2017, 19:30
Hallo liebe Nichtzahler,

Person A hat von Beamten A eine Ankündigung zur Vollstreckung bekommen. Jedoch wäre die angekündigte Uhrzeit im späten Vormittag, wo doch jeder normal arbeitender Mensch nicht im Hause ist. Daher schickt Person A als Einschreiben einen Brief, indem A nach einer Terminverschiebung bittet. Und zwar abends und am selben Tag (es könnte auch heute sein).

Was würde passieren, wenn Beamten A  nicht zur gebetenen Uhrzeit erscheint und es kein Brief oder Notiz hinterlassen wurde?

Wie soll Person Avorgehen?

Viele Grüße

Raichu


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 19:44 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Was würde passieren, wenn Beamten A  nicht zur gebetenen Uhrzeit erscheint und es kein Brief oder Notiz hinterlassen wurde?

Im ungünstigstem Fall kommt Beamter B immer zu einer Zeit X wo keiner ist da. -> Dann würde als nächstes normalerweise Post kommen von B mit einer Erklärung und einer Androhung. Die Erklärung ungefähr: B habe keinen angetroffen und wird wieder kommen am x um y Uhr.
die Drohung: Falls keiner da ist wird B zu einem Richter R gehen und sich eine Wohnungsöffnungsklausel W unterschreiben lassen um -(optional: mit einem Zeugen Z )- die Wohnung zu öffnen auch wenn keiner da ist.

So ungefähr könnte das ablaufen.

Person A kann auf die Post von B warten wo die Ankündigung mit der Drohung drin ist oder von sich aus aktiv werden und in Erfahrung bringen was die Vollstreckung überhaupt soll.

Schließlich ist A sicherlich kein Anstaltsnutzer und somit auch nicht der Hoheitsgewalt unterworfen. Falls unklar sein sollte was es damit auf sich hat bitte im Forum das Thema zur Streitschrift suchen und lesen.


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Als erste Vollstreckungsmaßnahme erfolgt der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnis ... und keine Durchsuchung / Beschluss...


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Berufe dich auf die Entscheidung vom Landgericht Tübingen von 2016

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332


LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

der GV kann zuhause bleiben

erstmal ist Ruhe !!!!!


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ich war zu schnell..............

immer schnell antworten bei GV & OGV,.............

nicht auf den letzten Tag der Einspruchsfrist setzen..........

Dann habt Ihr Ruhe !


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mb1

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Re: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22709.msg147395.html#msg147395

Anm.Mod. seppl:
und dazu
Re: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22709.msg147400.html#msg147400


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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