Nach unten Skip to main content

Autor Thema: "96 Prozent fließen ins Programm" (Vorsitzender d. Finanzkommission ARD/ZDF)  (Gelesen 5938 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png

Tagesspiegel, 01.05.2017

5,6 Milliarden Euro aus Rundfunkbeiträgen für die ARD
96 Prozent fließen ins Programm

Interview mit dem Finanzexperten Ralf Ludwig von Joachim Huber

Zitat
Herr Ludwig, die ARD wird die Beitragsperiode 2017 bis 2020 mit einem prognostizierten Überschuss von 242 Millionen Euro abschließen. Was sind die wesentlichen Ursachen für dieses Ergebnis?

Mit der Anmeldung zum 21. KEF-Bericht übermitteln die ARD-Landesrundfunkanstalten die mittelfristigen Finanzplanungen für den Zeitraum 2017 bis 2020 an die KEF. Im Ergebnis wird für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein Überschuss in Höhe von 242 Millionen Euro allerdings vor Abzug der zu bildenden Beitragsrücklage angemeldet. Nach Abzug der Beitragsrücklage verbleibt deshalb ein Minus von 139 Millionen Euro. Dieser ungedeckte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus einer ungünstigeren Entwicklung der Beitragserträge. Im Vergleich zur Feststellung der KEF in ihrem 20. Bericht beinhaltet die Anmeldung zum 21. KEF-Bericht für die ARD 233 Millionen Euro geringere Beitragserträge für den Zeitraum 2017 bis 2020. Darüber hinaus berücksichtigt die Anmeldung nunmehr auch die Kompensation für die Werbezeitenbeschränkung in Nordrhein-Westfalen in Form geringerer Werbeerträge, die sich für die ARD auf 81 Millionen Euro belaufen.

Was wird die Arbeitsgemeinschaft mit dem Überschuss machen? Ist ein Absenken des Monatsbeitrages von aktuell 17,50 Euro in der kommenden Periode ab 2021 drin?

Ob es einer Anpassung des monatlichen Beitrags ab 2021 bedarf, entscheidet der Gesetzgeber auf Grundlage des Paragraphen 12 Rundfunkstaatsvertrages, wonach die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so zu bemessen ist, dass dieser seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. [..]

Die Zahl der Beitragszahler sinkt - weil die Zahl der Säumigen und Verweigerer steigt?

Nein. Am 01.01.2013 wurde der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/5-6-milliarden-euro-aus-rundfunkbeitraegen-fuer-die-ard-96-prozent-fliessen-ins-programm/19739940.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 21:45 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

K
  • Beiträge: 2.239
Zitat
Die Zahl der Beitragszahler sinkt - weil die Zahl der Säumigen und Verweigerer steigt?

Nein. Am 01.01.2013 wurde der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt. Das bis dahin gültige geräteabhängige Gebührenmodell wurde abgelöst. Ab März 2013 wurde dann ein einmaliger Meldedatenabgleich durchgeführt. Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen. Wenn ein Beitragsschuldner also trotz mehrmaliger Aufforderung des Zentralen Beitragsservice nicht reagiert, so wurde aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit eine rückwirkende Direktanmeldung zum 01.01.2013 vorgenommen.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/5-6-milliarden-euro-aus-rundfunkbeitraegen-fuer-die-ard-96-prozent-fliessen-ins-programm/19739940.html

Auch heute - 2017 - immer noch kaum zu glauben dass dies Betrachtungen aus rechtlicher Sicht Stand hält !?

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 21:45 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Korrekturvorschlag ;)

Zitat
Die Zahl der Beitragszahler sinkt - weil die Zahl der Säumigen und Verweigerer steigt?

Nein. Am 01.01.2013 wurde der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt. Das bis dahin gültige geräteabhängige Gebührenmodell wurde abgelöst. Ab März 2013 wurde dann ein einmaliger Meldedatenabgleich durchgeführt. Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen. Wenn ein Beitragsschuldner also trotz mehrmaliger Aufforderung des nirgendwo namentlich öffentlich bekanntgegebenen, sich lediglich selbst legitimierenden und somit für jeden rechtschaffenen Bürger äußerst dubios erscheinenden Zentralen Beitragsservice nicht reagiert, so wurde aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit eine gesetzlich überhaupt nicht geregelte und somit ohne jegliche Rechtsgrundlagen erfolgende rückwirkende Direktanmeldung zum 01.01.2013 vorgenommen.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien/5-6-milliarden-euro-aus-rundfunkbeitraegen-fuer-die-ard-96-prozent-fliessen-ins-programm/19739940.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 21:46 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Hartnäckig hält sich die Behauptung, nicht zuletzt von Aussagen der Gebührenkommission KEF gestützt, dass nur 40 Prozent der Erträge ins Programm fließen. Widersprechen Sie dieser Behauptung?

Ja. Wenn das so wäre, hätten wir ein Problem. Tatsächlich dienen die gesamten Aufwendungen der ARD unmittelbar der Erstellung und Verbreitung der TV-, Hörfunk- und Internet-Angebote, die von der Bevölkerung in hohem Maße geschätzt werden.

Die KEF selbst schreibt in ihrem 20. KEF-Bericht: „Die Zuordnung in Personal-, Programm- und Sachaufwand dient primär der Strukturierung entsprechend den Aufwandsarten, auch wenn jeglicher Aufwand der Rundfunkanstalten letztlich der Erfüllung des Programmauftrags dienen“.

Bei der von der KEF dargestellten Kategorie „Programmaufwand“ handelt es sich  lediglich um Aufwendungen für fertig „eingekauftes“ Programm und Rechte (z. B. Auftragsproduktionen, Sport- und Filmrechte). Neben diesen Programmaufwendungen dienen insbesondere die Personalaufwendungen (z. B. für Redaktionsmitarbeiter, Kameraleute, Cutter), aber auch die anderen Aufwandskategorien unmittelbar oder mittelbar der Erstellung bzw. Veranstaltung von Rundfunkprogrammen.

Der tatsächliche Programmaufwand liegt also viel höher als nach der KEF-Systematik ausgewiesen. [...]

Vor diesem Hintergrund ermitteln die ARD-Anstalten in einer mit der KEF abgestimmten Systematik die sogenannte Verwaltungskostenquote, die aktuell 3,7 Prozent beträgt. Das heißt mehr als 96 Prozent der Gesamtaufwendungen sind dem Programm zuzuordnen.

Hierzu der sehr erhellende Kommentar eines Lesers auf den Kommentar eines anderen Lesers:

Zitat
Zitat
Zitat
Das heißt mehr als 96 Prozent der Gesamtaufwendungen sind dem Programm zuzuordnen.
Aber auch nur, wenn man die Renten und Pensionen der früheren Mitarbeiter, die der heutige Beitraszahler bezahlen darf,  zu  Programmaufwendungen deklariert.

Renten und Pensionen werden nicht aus Rückstellungen oder den laufenden Einkünften aus der Zwangsabgabe gezahlt, sondern laufen über Renten- und Pensionskassen.

Die Einzahlungen in diese Kassen sind Bestandteil der Personalaufwendungen, die hier im Artikel dem Programmaufwand zugeordnet wurden.

Zitat
Das heißt mehr als 96 Prozent der Gesamtaufwendungen sind dem Programm zuzuordnen.

Merke:
Treibe den Anteil der Pensionsverpflichtungen in die Höhe und generiere damit eine Steigerung des "Programmaufwands"... ::) :o >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 2.239
Fund zum Reizthema "Beitragsgerechtigkeit"

Zitat
KarlHaudegen 14.09.2016, 21:53 Uhr
Wo ist denn die "Beitragsgerechtigkeit" wenn der Millionär den gleichen Beitrag zahlt, wie der Mindestlohnempfänger? Wo ist die "Beitragsgerechtigkeit", wenn der Single genauso viel zahlt die die 8er Studenten-WG? Wo ist die "Beitragsgerechtigkeit" wenn im normalen Beitrag ein KFZ mit abgegolten ist, sobald man das KFZ aber auch nur einmal betrieblich nutzt, plötzlich zusätzlich für das KFZ der betriebliche GEZ-Beitrag fällig wird.

So sieht die "Beitragsgerechtigkeit" aus. Das ist keine "Beitragsgerechtigkeit", das ist eine Verarschung. Darum sind die Leute zu Recht sauer und gehen zunehmend auf die Barrikaden. Und der Artikel zeigt ja, die ersten Wirkungen. Wenn keiner mehr zahlt bricht das System zusammen. So viele Mahn- und Vollstreckungsverfahren kann der "Beitragsservice" gar nicht führen. Aber erst dann wird die Politik nachdenken, ob das mit der "Beitragsgerechtigkeit" so seine Richtigkeit hat.
Quelle: Einer von momentan 160 Kommentaren in: http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis/14539400.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.255
Zitat
Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen.
Von wem, und auf Basis welcher Befugnis?

Es wird bezweifelt, daß dergleichen von den MP der Länder in den Rundfunkstaatsverträgen vereinbart worden ist.

Es wird bezweifelt, daß LRA wie BS mit Gültigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Bürgern befugt waren, bzw. sind, derartige Vorgänge einzuführen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

e
  • Beiträge: 811
Zitat
Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen.
Das haben Sie nachgefrickelt, weil sie gemerkt haben, das das so gar nicht geht. Im stillen Kämmerlein besprochen und schnell durchgewinkt, wie auch immer.. Ich denke auch, ohne jede Befugnis dazu.

Es ist es wert, dort einmal nachzuhaken und Fragen über diesen speziellen Vorgang an den entsprechenden Stellen zu formulieren. >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 14:23 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen.
Von wem, und auf Basis welcher Befugnis?

Es wird bezweifelt, daß dergleichen von den MP der Länder in den Rundfunkstaatsverträgen vereinbart worden ist.

Es wird bezweifelt, daß LRA wie BS mit Gültigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Bürgern befugt waren, bzw. sind, derartige Vorgänge einzuführen.
In den Rundfunkstaatsverträgen findet sich keine Rechtsgrundlage für die Direktanmeldung und auch nicht für die "Kontoführung".
Sollten diese aber auf den Satzungen der Rundfunkanstalten beruhen, handelt es sich um Binnenrecht der Anstalten, welches nur im internen Bereich Wirkung entfalten kann. Ein Außenrecht könnte höchstens gegenüber Rundfunkteilnehmern bestehen, aber nicht gegenüber Nichtnutzern, da hierfür die rechtliche Grundlage komplett fehlt.

Schon vor mehr als einem Jahr habe ich nach den konkreten rechtlichen Grundlagen mit Quellenangabe für die Direktanmeldung gefragt, aber bis heute keine Antwort erhalten.

Zitat
Im Vergleich zur Feststellung der KEF in ihrem 20. Bericht beinhaltet die Anmeldung zum 21. KEF-Bericht für die ARD 233 Millionen Euro geringere Beitragserträge für den Zeitraum 2017 bis 2020.[...]

Die Zahl der Beitragszahler sinkt - weil die Zahl der Säumigen und Verweigerer steigt?

Nein. Am 01.01.2013 wurde der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt.
Wenn die Beitragserträge geringer ausfallen, muß es schließlich einen Grund dafür geben. Die Umstellung auf die haushaltsabhängige Abgabe 2013 hat ja immerhin auch ein Plus von ca. 1,6 Milliarden Euro ergeben.
Wenn die Erträge nun geringer ausfallen, bleibt doch nur eine logische Erklärung übrig, die Anzahl der Beitragszahler hat sich veringert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 10:28 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

e
  • Beiträge: 811
Wenn die Erträge nun geringer ausfallen, bleibt doch nur eine logische Erklärung übrig, die Anzahl der Beitragszahler hat sich verringert.
Oder da ist Geld irrtümlich falsch verbucht worden?, meinte eine Nachbarin... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 14:24 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen.
Von wem, und auf Basis welcher Befugnis?

Es wird bezweifelt, daß dergleichen von den MP der Länder in den Rundfunkstaatsverträgen vereinbart worden ist.

Es wird bezweifelt, daß LRA wie BS mit Gültigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Bürgern befugt waren, bzw. sind, derartige Vorgänge einzuführen.

Man(n) Frau könnte auch hier nachlesen, um festzustellen, dass hier die Befugnis für die Direktanmeldung zitiert wird, oder nicht?

Zitat
(…) Bundesweiter Meldedatenabgleich und Direktanmeldung.
In der Übergangsbestimmung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) ist in § 14 festgehalten, dass die Landesrundfunkanstalten bis zum 31.12.2014 keine Adressdaten privater Personen für Mailingaktionen zur Gewinnung neuer Beitragszahler/-innen anmieten dürfen.
Im privaten Bereich standen in den Jahren 2013 und 2014 somit keine angemieteten Anschriften von externen Anbietern für Mailingaktionen zur Verfügung.
Stattdessen sieht die Übergangsbestimmung einen Datenabgleich mit den Meldebehörden vor.
Mittels der letzten Übermittlung der Meldedaten aller volljährigen Personen mit einem Stand aller Daten vom 03.03.2013 wurde der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in die Lage versetzt, im Auftrag der Landesrundfunkanstalten mit den noch nicht erfassten potenziellen Beitragszahler(n)/-innen eine mögliche Anmeldepflicht zu klären
. (…)

So steht es im Jahresbericht 2015 des Geschäftsführers des BS auf Seite 20/21. Weiterlesen Jahresbericht 2015:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
Auch hier weiterlesen § 14 RBStV:
http://sl.juris.de/sl/RdFunkBeitrStVtr_SL_P4.htm

Ob der Landesgesetzgeber gemäß dem Grundgesetz berechtigt war anhand der „Staatsferne“ des Rundfunks hoheitliche Befugnisse dem Rundfunk zu übertragen, das kann nur das Bundesverfassungsgericht klären. +++

PS.
Zitat
(…)Die Landesgesetze zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von 2011 sind verfassungswidrig und können daher für die den Bürger und die Unternehmen belastenden „Festsetzungsbescheide“ keine Rechtsgrundlage abgeben. (…)
Literaturnachweis: Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist
Eine Streitschrift, von Dr. Frank J. W. Hennecke, Dr. iur. utr. Leitender Ministerialrat a. D., D-67061 Ludwigshafen/Rhein
ISBN 978-3-981 788-7-3


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 11:53 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.255
Zitat
Darüber hinaus wurde im November 2013 zusätzlich die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung beschlossen.
Von wem, und auf Basis welcher Befugnis? [...]
Man(n) Frau könnte auch hier nachlesen, um festzustellen, dass hier die Befugnis für die Direktanmeldung zitiert wird, oder nicht?
Nö, könnte nicht, weil die Rechtgrundlage nur bei den die Staatsverträge schließenden Ländern, also dem Gesetzgeber, zu finden sein kann.

Was LRA wie BS in die Rundfunkstaatsverträge hineindeuten, weil es deren eigener Interessenlage entspricht, ist ohne Belang, wenn sie vom Gesetzgeber "keine Befugnis zur Deutung im Eigeninteresse" zugestanden bekommen haben, rechtssicher, also schriflich in öffentlich einsehbarem Gesetzes- oder Vertragstext gestaltet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben