A hat deswegen um ein schriftliches Verfahren gebeten, um seine Argumente präzise und mit der Hilfe des Forums darstellen zu können, und nicht in einer Verhandlung 10 min lang tiefstes "Beitragsrecht" auseinanderzunehmen.
Eine Person B könnte das genauso gemacht haben, weil auch sie denkt, dass es eigentlich sinnvoller ist, x Gutachten und Argumente in Ruhe schriftlich zu lesen. Dort ist ohnehin en Detail aufgeführt, warum z.B. die Erhebung des gleichen Beitragsbetrags für eine Wohnung mit einer Person wie für eine Wohnung mit 3 Personen ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz ist. Die Rundfunkanstalt kann dann ja dezidiert erläutern, warum die Belastung der einen Person im Singlehaushalt mit 300 % des Betrags einer Person aus dem Dreipersonenhaushalt eine Gleichbehandlung ist und das Gericht kann in aller Ruhe die Argumente abwägen und sein Urteil gut begründen, nachdem es die verschiedenen Positionen erörtet hat. Da hilft die mündliche Verhandlung auch nicht.
A kann mit dem abgewiesenen Urteil leben, wenn das BVerfG dieses Jahr den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt und das abgewiesene Urteil rückwirkend aufgehoben wird und die Festsetzungsbescheide von A somit aufgehoben werden, A keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss.
Kann A damit rechnen, oder muss A sich auch durch alle Instanzen klagen? Reicht als Beweis später, dass A sich "damals" vor dem VG gewehrt hat, um rückwirkend Recht zu bekommen?
Soweit eine Person B das beurteilen würde gilt:
Ist das Urteil einmal "rechtskräftig", d.h. wurde vom Gericht geurteilt und keine Berufung gegen dieses spezielle Urteil in höhrer Instanz eingelegt, dann bleibt dieses spezielle Urteil bestehen, auch dann wenn später in einem ähnlichen oder gleichen Sachverhalt eine Verfassungsbeschwerde eines anderen Bürgers angenommen, bzw. positiv beschieden wurde.
Es hilft nichts, sich ein Stück weit gewehrt zu haben. Es hilft nur, sich selber - mit einem Anwalt - durch die Instanzen zu klagen. Nur Verfahren, die sich aktiv im Entscheidungsprozess bei einem Gericht befinden, werden durch neue Aspekte, die sich aus der Annahme einer Verfassungsbeschwerde ergeben, beeinflusst.
Bemerkenswert ist die unterschiedliche Dauer dieser verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die einen ziehen sich über Monate oder Jahre hin. Die anderen werden innerhalb von Wochen entschieden. Bei einer Person B könnte das fiktive Verfahren jetzt schon seit über einem Jahr beim Verwaltungsgericht Berlin liegen. An welchem Verwaltungsgericht könnte das oben genannte fiktive Urteil denn gefällt worden sein?
Wie wäre es, das Schnellurteil hier einzustellen, gemeinsam mit der Klageschrift und der Erwiderung der Rundfunkanstalt?
Man könnte dann untersuchen, ob dieses Geicht einfach nur so schnell war, weil der Richter eine rasche Auffassungsgabe hatte und fleissig gearbeitet hat, der Richter also eine überdurchscnittliche Leistung erbracht hat, oder ob schlampig und rechtswidrig gearbeitet und geurteilt wurde, um den Schreibtisch leer zu bekommen und in der Hoffnung, dass vom Justitzopfer schon nicht Berufung eingelegt werden wird....