Person A wird freiwillig weiterhin nicht Zahlen und vorerst einfach Pfänden lassen. Wie es in Zukunft aussieht sei dahingestellt. Aber jeder Krümel Sand im Getriebe dürfte besser sein als einfach zu zahlen...
Erste einmal großen Respekt davor dies derart konsequent durchziehen zu wollen.
Person A sollte sich jedoch beim nächsten Festsetzungsbescheid vielleicht doch überlegen in die Klagegemeinschaften zu den europäischen Gerichten einzutreten, wozu jedoch die Erschöpfung des inländischen Rechtsweges für jeden Einzellfall gilt. Dieser Rechtsweg beginnt für gewöhnlich mit einem Widerspruchsverfahren gegen einen Festsetzungsbescheid, zu dem Person A hier in Forum sehr viele Beispiele findet. Die erste Instanz ist in der Regel auch ohne Anwalt möglich, wobei eine anwaltliche Vertretung in der Regel immer besser ist, wenn man die ausreichenden finanziellen Mittel zu Verfügung hat.
Problem wird wohl sein, dass Person A keinen Widerspruch gegen Festsetzungsbeischeide eingelegt hat. Da Person A auch der Direktanmeldung nicht willentlich zugestimmt hat, wird wahrscheinlich auch noch eine Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich sein. Alles mal versuchen. Vielleicht sieht man sich dann mal in Straßburg, Luxenburg, Paris oder Genf, was ich auch noch nicht so ganz genau weiß, da es sehr viele Institutionen gibt, die sich mit Menschenrechtsverletzungen beschäftigen.