Auf die Idee, es auch einmal mit normalen Sendezeiten zu probieren scheint aber keiner zu kommen.
Diese Idee hatten die sicher.
Hier sieht man auch deutlich das Kernproblem des herkömmlichen Fernsehens, das dem Zuschauer nicht die Option bietet, das gewünschte Programm nach seinen Bedürfnissen selber zusammenzustellen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;