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Autor Thema: Satzung des Bayerischen Rundfunks  (Gelesen 2434 mal)

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  • Beiträge: 15
Satzung des Bayerischen Rundfunks
Autor: 17. April 2017, 19:46
Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

Seit 1.1.2017 gilt eine neue Satzung. Ich konnte die vorherige nirgends finden um Veränderungen nachzuvollziehen.

Welchen (rechtlichen) Stellenwert hat dieses Ding überhaupt im Außenverhältnis?
Sehe ich das richtig, der Bayerische Rundfunk schreibt sich da selber ohne demokratische Legitimation eine Satzung?

Rundfunkbeitragssatzung des BR
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-satzung-rundfunkbeitraegen-100.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2017, 22:27 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2.239
Re: Satzung des Bayerischen Rundfunks
#1: 17. April 2017, 22:36
Anfordern: einfach vom BR anfordern:

- Satzung vor 01.01.2013
- Satzung ab 01.01.2013
- alle geänderten Satzungen ab 01.01.2013

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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mb1

  • Beiträge: 285
Re: Satzung des Bayerischen Rundfunks
#2: 17. April 2017, 23:09
Rundfunkbeitragssatzung BR ab 1.1.2013
im Anhang ...


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 7.285
Re: Satzung des Bayerischen Rundfunks
#3: 18. April 2017, 07:20
Sehe ich das richtig, der Bayerische Rundfunk schreibt sich da selber ohne demokratische Legitimation eine Satzung?
Die werden schon eine Legitimation dafür haben, hat der RBB ja auch. Dazu bedarf es eines Blickes in jenen Staatsvertrag, auf Basis dessen der BR gegründet worden ist; analog ist dieses nämlich beim RBB-Staatsvertrag der Fall, worin die Länder Brandenburg und Berlin festgelegt haben, daß sich der RBB eine Satzung zu verpassen hat, selber. Daß diese punktuell mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kollidiert, ist eine andere Geschichte.


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