Sehe ich das richtig, der Bayerische Rundfunk schreibt sich da selber ohne demokratische Legitimation eine Satzung?
Die werden schon eine Legitimation dafür haben, hat der RBB ja auch. Dazu bedarf es eines Blickes in jenen Staatsvertrag, auf Basis dessen der BR gegründet worden ist; analog ist dieses nämlich beim RBB-Staatsvertrag der Fall, worin die Länder Brandenburg und Berlin festgelegt haben, daß sich der RBB eine Satzung zu verpassen hat, selber. Daß diese punktuell mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kollidiert, ist eine andere Geschichte.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
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