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Autor Thema: Öffentlich-Rechtliche sind im Ausland gratis (Abo)  (Gelesen 19966 mal)

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Braunschweiger Zeitung (Abo), 29.03.2017

Öffentlich-Rechtliche sind im Ausland gratis


Zitat
Das ist gut für unsere europäischen Nachbarn, hat aber auch negative Folgen – etwa einer WM.
Unser Leser Peter-Jürgen Popp aus Königslutter fragt: In Deutschland müssen alle GEZ bezahlen. Die europäischen Nachbarn können unsere TV-Programme empfangen, zahlen aber keinen Cent dafür. Wir können zwar deren Programme empfangen, aber nicht sehen, weil sie [..]

Weiterlesen auf:
https://www.braunschweiger-zeitung.de/mitreden/antworten/article210085901/Oeffentlich-Rechtliche-sind-im-Ausland-gratis.html


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Da hat die Zeitung die Bezahlschranke ja an eine "spannende" Stelle gesetzt.

Ich tippe mal auf:
..., weil sie verschlüsselt sind.

Alle können es, also verschlüsseln, nur ARD und ZDF sind dazu nicht in der Lage.

Zu diesem Thema:
„Rufschädigenden Unterstellungen“: Deutsche Sender laut IHF schuld am TV-Blackout bei Handball-WM
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21688.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2017, 16:52 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Technisch könnten  sie es schon, das ist doch heute kein Problem. Alle anderen können ja auch! Die wollen aber nicht. Weil dann keine Gelder mehr für den Gefängnisfunk fliessen. Weils keiner sehen will.
Weils besseres Programm woanders gibt. >:D Weil sie ihren Laden dann schliessen können. >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn die hochwohlgeborenen Herrschaften des hiesigen ÖRR - oder auch deren 'amigos'® aus der etablierten Politik - behaupten sollten...


Da hat die Zeitung die Bezahlschranke ja an eine "spannende" Stelle gesetzt.

Ich tippe mal auf:
..., weil sie verschlüsselt sind.

Alle können es, also verschlüsseln, nur ARD und ZDF sind dazu nicht in der Lage.
...

...besagtes Verschlüsseln nicht zu »können«, darf man solche Aussagen natürlich nicht wortwörtlich verstehen.  Tiefenspychologisch wäre eine denkbare Variante. »Ich kann nicht«, heisst dann schlicht & einfach nichts anderes als »Ich will nicht«. Und dann ergeben solche Aussagen doch einen unübersehbaren Sinn.

'Unsere' Anstalten »können« das dann schon einfach deshalb nicht, weil es natürlich ein Ende damit hätte, in millionenfacher Vielfalt und rituell wiederholt dem Bürger ungefragt ins Portemonnaie zu langen (bis hin zur Zerstörung seiner Existenz durch Kontensperrung), sollte der nicht freiwillig blechen. Besagter etablierter Politik - die Dankbarkeit von ÖRR & dessen Schergen dieser ggü. (angesichts des genialen Coups ab 1.1.2013) springt einem (jedenfalls dem, der oder die sich deren Agit-Prop antut) ja tagtäglich ins Gesicht - kann das auch nicht Recht sein, wenn diese schöne 'Connection' wegen solch' eines Blödsinns kaputt ginge.

& man kann sich sicher sein - sollte obige Tatsache mit Verschlüsselung ernsthaft in Erwägung gezogen zu werden drohen - dass dann der/die ggw. Dritte im Bunde sich zu Wort meldet, unsere »unabhängige« Justiz nämlich, die dann auf Zuruf von ARD & ZDF die zum Mantra ihrer »Verantwortung« für die unmündigen dummen Untertanen (->'Demokratieabgabe'®) passenden, dieses Abzocksystem par excellence auf ein Neues legitimierenden §§§§§ aus dem Hut ziehen wird. & bekanntlich gibt es ja nichts, wogegen eine Bürokratie sich besser zu wappnen verstünde als gegen Veränderungsbestrebungen. Wozu gibt es die mindestens 5 Mantren des Bürokraten?

Dies alles soll natürlich keinesfalls im Sinne von Defätismus verstanden werden, & dass man sich doch deshalb bitt'schön wieder der Duldungsstarre hingeben möge. Ganz im Gegenteil. Die Möglichkeiten praktischer wie rechtlicher Art der Gegenwehr des Bürgers sind bekannt, und irgendwann würden die entsprechenden staatlichen Kapazitäten zusammenklappen. Und wenn der Staat bzw. dessen Institutionen ohne Rücksicht auf Verluste dies genauso & um jeden Preis weiter durchziehen sollten, wüsste man wenigstens endgültig, was von diesem 'Rechtsstaat'® zu halten ist.

Bei der Gelegenheit - natürlich vorbehaltlich genauerer Prüfung - könnte einem noch einfallen, dass es doch immerhin auch so etwas wie eine Europäische Grundrechte-Charta gibt, wo u. a. immerhin auch das Recht auf faire Prozesse vor neutralen [sic!] Gerichten als eines der elementaren Rechte des europäischen Bürgers benannt ist. In dem Mass, wie in letztzer Zeit im Zusammenhang mit von unseren »unabhängigen« Gerichten gesprochenen massenhaft gleichlautenden Urteilen vom überwältigenden Erfolg des Einsatzes von Plagiatssoftware berichtet wurde, könnte sich Besucher durchaus vorstellen, dass es abgesehen von finanzverwaltungstechnischen Ansätzen irgendwann auch einen Versuch auf der letztgenannten Ebene Wert sein könnte, sich gegen dieses Machtkartell aus milliardenschwerem hiesigen ÖRR, dessen amigos in Gestalt der Parteienoligarchie und zumindest weiten Teilen der hiesigen Justiz zur Wehr zu setzen. Dann jedenfalls, wenn wenigstens auf europäischer Ebene (noch) ein Residuum dessen drin sein sollte, was draufsteht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2017, 11:58 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Z
  • Beiträge: 1.564
Tja, dummerweise geht es aber nicht um den Empfang, sondern ums Wohnen, welches mit einem Beitrag versehen wird, damit ist es vollkommen gerechtfertigt, daß man überall den ÖRR nutzen könnte, ihn aber nur zu Hause bezahlen muß...


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F
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Ich bin da kürzlich auf was Interessantes gestoßen:
Zitat von: Wikipedia
German TV war ein deutschsprachiges Fernsehprogramm für in den USA und in Kanada lebende Deutsche zwischen den Jahren 2002 und 2005.
https://de.wikipedia.org/wiki/German_TV


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
https://de.wikipedia.org/wiki/German_TV[/url]

Über German TV gibt es auch weitere Themen, z. Bsp.:
German TV als Vorbild für ARDZDF
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13620.0.html


Dieser verschlüsselte Bezahl-"Sender" hatte ja 80 % ARD&ZDF-Inhalte.





Kennt sich wer damit aus? ( Ich komme gerade nicht drauf.)


Gibt es denn schon eine logische, nachvollziehbare Antwort, weshalb
der öffent.-rechtl. Rundf. seinen Auslands-"Sender" "German TV" verschlüsseln durfte
während
seine anderen Käsesender (bspw. "Erste", "ZDF" usw.) nicht verschlüsselt werden dürfen ?

Hätte "German TV"  überhaut verschlüsselt werden dürfen?
Dürfen die von ARDZDFDR überhaupt verschlüsseln ? ?


Markus


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Hätte "German TV" überhaut verschlüsselt werden dürfen?
Es handelt sich nicht um einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, sondern um eine Zweitverwertung, die gestattet ist. ARD/ZDF/DR dürfen Ihre Produktionen weiterverkaufen, auch an private Radio- oder TV-Anbieter in Deutschland.

Zitat von: unGEZahlt
Dürfen die von ARD/ZDF/DR überhaupt verschlüsseln?
Das BVerwG in Leipzig hat in den 1990ern festgestellt, daß eine Kodierung zu Gebührenerfassungszwecken erlaubt ist, soweit sie wirtschaftlich und technisch leicht zu realisieren ist.

Ich reite hier auf dem Wort „Kodierung“ rum. Kodierung meint aus technischer Sicht auch die Komprimierung nach MPEG; Verabredung, daß Zeichen Nummer 65 das große A ist; …

Eine Kodierung im Sinne von Verschlüsselung zum Aussperren von Nicht-Zahlern ist technisch wie wirtschaftlich einfacher als die – zwingend notwendige – Kodierung nach DVB-Standards. Organisatorisch käme eigentlich nichts dazu, es müssten halt ab und an mit sowieso versandten Schreiben SmartCards versandt werden. In den zentralen Sendestellen müssten „Geräte“ zum Verschlüsseln zwischengeschaltet werden, wahrscheinlich beschränkt sich das auf ein Häkchen in der Konfiguration, eventuell müssten Lizenzen installiert werden (die von German TV könnte ja noch rumliegen! – Eine Rückgabe dürfte niemals möglich gewesen sein¹).
Allerdings wurde dieses Urteil vom BVerwG inzwischen „verlegt“ – man hat wohl gedacht, daß eine Verschlüsselung² doch komplizierter ist als gedacht.

¹)Bei Produkten in der Größenordnung dürfte es sich um leistungsfähige Rechner handeln, an einem hängt ein Dongle (wahrscheinlich USB). Die Option zum Verschlüsseln muß wahrscheinlich nachinstalliert werden (wobei die Installationsmedien eventuell schon vorliegen). Die Option wird wohl so freigeschaltet, daß irgendwo eine Lizenznummer eingetippt werden muß, die später erlaubt, mit einem bestimmten Dongle diese Option benutzen kann. Gibt man die Lizenz zurück, reicht die Eingabe der Lizenznummer immer noch aus, um die Option freizuschalten.
²)Verschlüsselungen sind in der Tat sehr einfach zu realisieren. Quellcodes für die AES-256-Ver- und Entschlüsselung (US-Militär-Standard!) liegen frei im Internet rum, Hardware gibt's für Cent-Beträge (ich habe einen Prozessor für 69 ct. rumliegen, der das nebenher kann). Ändert aber nichts daran, daß es Jahre geht, verschlüsselte Daten ohne Schlüssel zu entschlüsseln.


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Mittlerweile gibt es doch keine Möglichkeit mehr, dass Programm an einem Punkt zu schauen, wo es nicht auch entschlüsselt werden könnte.

DVB-T2 bietet die Möglichkeiten beim Nutzer zu entschlüsseln.
DVB-C (UM/KD/und Co.) bietet die Möglichkeiten beim Nutzer zu entschlüsseln. (Analog wollen die eh aus den Kabelnetzen werfen)
DVB-S bietet die Möglichkeiten beim Nutzer zu entschlüsseln.

Es gibt also keinen Grund mehr, warum man sich nicht beim ÖR einfach nur die Freischaltung bestellt, sofern man deren Programm nutzen möchte.


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Wie ist das mit der Erstellung von Nutzerprofilen? Es stellt sich hier und mir (als technischen Laien) stets die Frage, ob bei Verschlüsselung die vom Nutzer abgerufenen Sendeinhalte diesem zugeordnet werden können.

Ist es absolut sicher, dass das vermieden werden kann? Ich habe ein sehr große Datenschutzbedürfnis und bin deshalb ohnehin schon höchst beunruhigt [ot] durch
  • den aktuellen Bundestagsbeschluss zur erweiterten Video-Überwachung aller frei zugänglichen öffentlichen Flächen.
  • durch den erneuten Kfz-Maut-Vorstoß
  • sei neuestem findet in unserer Einwohnermeldebehörde ein Taschen- und Personenkontrolle jedes Besuchers des Gebäudes statt...
  • drohende Abschaffung des Bargeldes...
Habe ich noch was vergessen?

Der Überwachungs- und Kontrollstaat wird technisch und infrastrukturell vorbereitet. Hier sehe ich persönlich sehr großen Widerstandsbedarf.[/ot]

Aber zurück zu meiner Frage: Ist es technisch möglich, bei Nutzung der Verschlüsselungstechnik Nutzerprofile unmöglich zu machen?


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

m

mb1

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Zitat von: cecil
Ist es technisch möglich, bei Nutzung der Verschlüsselungstechnik Nutzerprofile unmöglich zu machen?
Für das Auslesen eines Nutzerprofils braucht es Rückkanalfähigkeit.
Nur wer alle seine Empfangsgeräte noch per Router ans Internet hängt, geht dieses Risiko ein.
Ansonsten hat weder der normale Sat-/Kabel-/Antennenreceiver direkte Rückkanalfähigkeit.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

F
  • Beiträge: 180
Zitat von: cecil
Ist es technisch möglich, bei Nutzung der Verschlüsselungstechnik Nutzerprofile unmöglich zu machen?
Für das Auslesen eines Nutzerprofils braucht es Rückkanalfähigkeit […]
Den Rückkanal gibt es z. B. bei HbbTV (https://de.wikipedia.org/wiki/Hybrid_Broadcast_Broadband_TV, RedButton) oder beim Streaming (zum „Rundfunk über Internet“ umdeklarierte Online-Videothek).

Dann ist aber keine Verschlüsselung notwendig, um Nutzer-Profile zu erstellen – was den #Neuland-Frischankömmlingen des BVerwG aber entgangen ist.

Entgegen der Ansicht der Gerichte (Ministerpräsidenten, Landtagsmitgliedern, örR-Justiziaren, …) wäre eine Verschlüsselung sogar ein Gewinn an Datenschutz – es würden keine Daten von Nicht-Nutzern erfasst, zumindest im TV-Bereich. Die Voll-Digitalisierung vom Radio wird wohl noch lange auf sich warten lassen, das analoge UKW-Radio ist nicht totzukriegen.

Unabhängig davon sammeln manche SmartTVs selbstständig Informationen, die ggf. auch später weitergegeben werden (z. B. bei Reparaturen, Online-Firmware-Updates, …)


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mb1

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Zitat von: Wikipedia, vorheriger Beitrag
Ähnlich dem Videotext werden zusätzliche Informationen des Programmanbieters angezeigt, die über eine Internetverbindung bezogen werden.
Schrieb ich in ähnlichen Worten ja bereits.

Zitat von: FuerstBerg
Unabhängig davon sammeln manche SmartTVs selbstständig Informationen, die ggf. auch später weitergegeben werden (z. B. bei Reparaturen, Online-Firmware-Updates, …)
Daher vor Abgabe der Geräte immer auf den Auslieferungszustand zurücksetzen, obgleich man keine Garantie hat, dass das Gerät das tatsächlich macht und nicht in einem extra Bereich gesammelte Informationen ablegt (oft sind das nur Betriebsstunden u.ä., könnte aber grdsl. alles mögliche sein).

Updates nie online durch das Gerät direkt, sondern Firmware am PC herunterladen, auf USB-Stick aufspielen und darüber installieren. Zugegeben wenig benutzerfreundlich, aber deutlich sicherer.


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht themenabschweifende Diskussionen vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Öffentlich-Rechtliche sind im Ausland gratis (Abo)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2017, 22:51 von Bürger«
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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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