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Autor Thema: BR darf von Aschaffenburger Kinderkrippe Geld fordern  (Gelesen 6366 mal)

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Main-Echo, 23.03.2017


BR darf von Aschaffenburger Kinderkrippe Geld fordern

Claus Morhart

Zitat
[..]Laut BR soll die Krippe monatlich einen Rundfunkbeitrag (derzeit 17,50 Euro im Monat) zahlen.[..]

Krippenbetreiberin Marion Kunz verwies auf ein Faltblatt der Stadt Aschaffenburg, das vor einem TV-Konsum von Säuglingen und Kleinkindern warnt, weil dadurch Gehirn- und Sprachentwicklung beeinträchtigt werden könnte. Deshalb gebe es auf dem Krippengelände keine dienstlichen Geräte, die Rundfunk abspielen könnten. Das eigene Handy sei nicht internetfähig.

Das Würzburger Urteil setzt sich nicht mit Aschaffenburger Einzelheiten auseinander (Aktenzeichen W 3 K 14.1232). Die 3. Kammer begründete ihr Urteil vor allem mit dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag: Auch die Kinderkrippe sei eine »Betriebsstätte« [..]

Weiterlesen auf:
http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art4204,4455270


Kommentar von Main-Echo-Chefreporter Claus Morhart
Rundfunk ist überall


Zitat
Po­li­ti­ker und Bür­ger kön­nen ei­nen Rechts­staat über­stra­pa­zie­ren. Wenn der Ge­setz­ge­ber es je­dem Recht ma­chen und Pa­ra­gra­fen für al­le Le­bens­la­gen zim­mern will, geht der Schuss oft nach hin­ten los: Da­nach über­las­ten die Bür­ger die Ge­rich­te mit Ein­ga­ben, weil sie be­an­spru­chen, dass die­se oder je­ne Aus­nah­me auch für sie gel­ten müs­se. [..]

Über diese Annahme kann man trefflich streiten - und es wird auch viel gestritten darüber: Denn damit ist eine Art Steuer geschaffen, die es aber wegen der Staatsferne des Rundfunks eigentlich gar nicht geben darf. Es ist gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht dazu ein weiteres seiner berühmten Rundfunkurteile spricht und manche Regelung aufhebt - vielleicht auch die für Kleinkinderhorte. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art3925,4455268


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Ich könnte wetten, dass Kinderkrippen nur in Deutschland zur Zahlung verpflichtet sind. Es gibt nämlich kein anders Land, dass den Gerätebezug abgeschafft hat. Auch die Schweiz nicht! In allen anderen Ländern wäre so etwas nicht durchsetzbar. Zum Einen sind Kindergärten soziale Einrichtungen, die dann hintenrum aus staatlichen Geldern den Rundfunk finanzieren würden, zum Anderen geniessen Kindergärten mit Fernseher sicherlich keinen guten Ruf... 


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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