gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 25. März 2017, 09:04

Titel: BR darf von Aschaffenburger Kinderkrippe Geld fordern
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. März 2017, 09:04
(http://up.picr.de/28698565cb.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/28698565cb.png

Main-Echo, 23.03.2017


BR darf von Aschaffenburger Kinderkrippe Geld fordern

Claus Morhart

Zitat
[..]Laut BR soll die Krippe monatlich einen Rundfunkbeitrag (derzeit 17,50 Euro im Monat) zahlen.[..]

Krippenbetreiberin Marion Kunz verwies auf ein Faltblatt der Stadt Aschaffenburg, das vor einem TV-Konsum von Säuglingen und Kleinkindern warnt, weil dadurch Gehirn- und Sprachentwicklung beeinträchtigt werden könnte. Deshalb gebe es auf dem Krippengelände keine dienstlichen Geräte, die Rundfunk abspielen könnten. Das eigene Handy sei nicht internetfähig.

Das Würzburger Urteil setzt sich nicht mit Aschaffenburger Einzelheiten auseinander (Aktenzeichen W 3 K 14.1232). Die 3. Kammer begründete ihr Urteil vor allem mit dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag: Auch die Kinderkrippe sei eine »Betriebsstätte« [..]

Weiterlesen auf:
http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art4204,4455270 (http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art4204,4455270)


Kommentar von Main-Echo-Chefreporter Claus Morhart
Rundfunk ist überall


Zitat
Po­li­ti­ker und Bür­ger kön­nen ei­nen Rechts­staat über­stra­pa­zie­ren. Wenn der Ge­setz­ge­ber es je­dem Recht ma­chen und Pa­ra­gra­fen für al­le Le­bens­la­gen zim­mern will, geht der Schuss oft nach hin­ten los: Da­nach über­las­ten die Bür­ger die Ge­rich­te mit Ein­ga­ben, weil sie be­an­spru­chen, dass die­se oder je­ne Aus­nah­me auch für sie gel­ten müs­se. [..]

Über diese Annahme kann man trefflich streiten - und es wird auch viel gestritten darüber: Denn damit ist eine Art Steuer geschaffen, die es aber wegen der Staatsferne des Rundfunks eigentlich gar nicht geben darf. Es ist gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht dazu ein weiteres seiner berühmten Rundfunkurteile spricht und manche Regelung aufhebt - vielleicht auch die für Kleinkinderhorte. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art3925,4455268 (http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art3925,4455268)
Titel: Re: BR darf von Aschaffenburger Kinderkrippe Geld fordern
Beitrag von: seppl am 25. März 2017, 09:56
Ich könnte wetten, dass Kinderkrippen nur in Deutschland zur Zahlung verpflichtet sind. Es gibt nämlich kein anders Land, dass den Gerätebezug abgeschafft hat. Auch die Schweiz nicht! In allen anderen Ländern wäre so etwas nicht durchsetzbar. Zum Einen sind Kindergärten soziale Einrichtungen, die dann hintenrum aus staatlichen Geldern den Rundfunk finanzieren würden, zum Anderen geniessen Kindergärten mit Fernseher sicherlich keinen guten Ruf...