Hallo!
@Philosoph
Zum zweiten Punkt des Eingangszitats: Der RBStV selbst gilt aufgrund der Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags (Art. 72 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung) im Rang eines Landesgesetzes.
Nachweislich wurde der RBStV im Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten unterschrieben und erst danach im Bayerischen Landtag das erste Mal gelesen. Damit ist das Landeszustimmungsgesetz verfassungswidrig, da es gegen Art. 72 Abs. 2 BV verstößt.
Die Ministerpräsidenten haben mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit zweimal unterschrieben:
- 1x Unterschrift beim Staatsvertrag, nachdem der "ausgehandelt" war
- dann kam die Lesung (als bzw für das Transformationsgesetz, das aus dem RBStV ein gleichnamiges Gesetz machen sollte)
- und nun noch 1x Unterschrift beim fertig "beschlossenen" (eher "abgenickten") Landesgesetz "RBStV".
OT: Wobei mich nervt, daß anscheinend öfters als bekannt die "Parlamentarische Arbeit" sich auf das sportive Element ("Abnicken" und "Durchwinken") beschränkt. So sehen keine Entscheidungen aus, die "nur dem eigenen Gewissen verpflichtet sind".
MfG
Michael
Edit "Bürger" noch mal @alle:
Zum Thema der Ratifizierung des Staatsvertrages bitte konkret weiterdiskutieren unter
Landtag NRW: Antwort zu kl. Anfrage z. Ratifizierungsprozess des RStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21193.0
Hier bitte weiter eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Bayerische Staatsregierung zum Verwaltungsverfahrensgesetz
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"