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Autor Thema: Bayerische Staatsregierung zum Verwaltungsverfahrensgesetz  (Gelesen 5721 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nachweislich wurde der RBStV im Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten unterschrieben und erst danach im Bayerischen Landtag das erste Mal gelesen. Damit ist das Landeszustimmungsgesetz verfassungswidrig, da es gegen Art. 72 Abs. 2 BV verstößt.

Es ist m. W. üblich, dass Regierungsvertreter, - hier der Ministerpräsident, - Verträge mit anderen Staaten, - hier die anderen Bundesländer, - unterzeichnen, und ein so geschlossener Vertrag im Anschluß vom Gesetzgeber, - hier der bayrische Landtag, -  ratifiziert wird.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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cleverle2009

Es ist m. W. üblich, dass Regierungsvertreter, - hier der Ministerpräsident, - Verträge mit anderen Staaten, - hier die anderen Bundesländer, - unterzeichnen, und ein so geschlossener Vertrag im Anschluß vom Gesetzgeber, - hier der bayrische Landtag, -  ratifiziert wird.

Für die Deines Wissens drboe übliche Vorgehensweise des Ministerpräsidenten von Bayern gibt es keine gesetzliche Regelung, deshalb ist die Bayerische Verfassung soweit diese das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzt maßgeblich. Siehe dazu auch das entsprechende Landesgesetz über das Zustandekommen von Landesgesetzen.

Zitat
Bayern

Nach Art. 56 Bayerische Verfassung leisten sämtliche Mitglieder der Staatsregierung vor ihrem Amtsantritt vor dem Landtag einen Eid auf die Staatsverfassung.[18] Die Eidesformel ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung unter Artikel 2 Abs. 1 festgelegt und lautet für den Ministerpräsidenten, die Staatsminister und die Staatssekretäre:[19]

    „Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch mit einer anderen oder ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden.

Die Verfassung des Freistaates Bayern muss immer auch dem Grundgesetz unterstellt bleiben.

Diese Frage wurde auch bereits hier im Forum behandelt:
Landtag NRW: Antwort zu kl. Anfrage z. Ratifizierungsprozess des RStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21193.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2017, 19:47 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@cleverle2009: Aus deinem Link geht zunächst hervor, dass vor der Ratifizierung durch den Landtag der Ministerpräsident den Vertrag unterzeichnet. Also exakt die von mir skizzierte Reihenfolge. Es geht daraus bzw. dem dort von dir verlinkten Text bei der ARD aber nicht hervor, dass der MP den Landtag vorher nicht unterrichtet hat.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Zum Thema der Ratifizierung des Staatsvertrages bitte konkret weiterdiskutieren unter
Landtag NRW: Antwort zu kl. Anfrage z. Ratifizierungsprozess des RStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21193.0
Hier bitte weiter eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Bayerische Staatsregierung zum Verwaltungsverfahrensgesetz
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2017, 21:53 von Bürger«
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Hallo!

@Philosoph

Zum zweiten Punkt des Eingangszitats:
Zitat
Der RBStV selbst gilt aufgrund der Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags (Art. 72 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung) im Rang eines Landesgesetzes.
Nachweislich wurde der RBStV im Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten unterschrieben und erst danach im Bayerischen Landtag das erste Mal gelesen. Damit ist das Landeszustimmungsgesetz verfassungswidrig, da es gegen Art. 72 Abs. 2 BV verstößt.

Die Ministerpräsidenten haben mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit zweimal unterschrieben:
- 1x Unterschrift beim Staatsvertrag, nachdem der "ausgehandelt" war
- dann kam die Lesung (als bzw für das Transformationsgesetz, das aus dem RBStV ein gleichnamiges Gesetz machen sollte)
- und nun noch 1x Unterschrift beim fertig "beschlossenen" (eher "abgenickten") Landesgesetz "RBStV".

OT: Wobei mich nervt, daß anscheinend öfters als bekannt die "Parlamentarische Arbeit" sich auf das sportive Element ("Abnicken" und "Durchwinken") beschränkt. So sehen keine Entscheidungen aus, die "nur dem eigenen Gewissen verpflichtet sind".

MfG
Michael


Edit "Bürger" noch mal @alle:
Zum Thema der Ratifizierung des Staatsvertrages bitte konkret weiterdiskutieren unter
Landtag NRW: Antwort zu kl. Anfrage z. Ratifizierungsprozess des RStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21193.0
Hier bitte weiter eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Bayerische Staatsregierung zum Verwaltungsverfahrensgesetz
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2017, 22:46 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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