Aus religiösen Gründen kann man sich auch nicht befreien lassen. Dies ist Unsinn. Die Frage ist vielmehr, ob jemand der die öffentlich-rechtlichen Sender ablehnt, weil sie ein glaubensfeindliches und religionsfeindliches Weltbild verbreiten, zur Zahlung für etwas herangezogen werden kann, dass er aus diesem Grunde nicht hat, nicht haben will, nicht fördern will und deshalb sogar irgendwann einmal aus seinem Haushalt verbannt hat. Natürlich kann man den örR und die LRA auch aus politischen Gründen ablehnen, was zum selben Dilemma führt. Die Praktizierung von Religion wird jedenfalls nicht gestört, sondern es stellt sich die Frage, ob die Sache es wert ist, zum friedlichen Märtyrer nach dem Vorbild des heiligen Stefanus (siehe Apostelgeschichte 6; 8 bis 7; 60) zu werden. Ich habe diese Frage jedenfalls für mich mit Ja beantwortet, da ich den RBStV für sehr gefährliches Unrecht halte. Einen vorherigen Ausnutzung des weltlichen Rechtsweges halte ich jedoch auch für eine Voraussetzung für den Stefanus-Weg.
Den Unsinn mit dem Funkloch aus dem Kirchhof-Gutachten kann ich in diesem Zusammenhang langsam nicht mehr hören, da es zumindest noch andere Alternativen zu diesem Unsinn gibt, wie zum Beispiel die Spende des Beitrages nach Vorbild von Art. 12a GG für gute Zwecke, was von vielen Leuten mittlerweile vorgeschlagen wird. Hier haben Landregierungen und Intendanten offensichtlich ein Funkloch, womit bewiesen wäre, dass es in Deutschland doch Funklöcher gibt.