Person K wohnt in einem eigenem Häuschen, in dem ein Zimmer als Arbeitszimmer genutzt wird.
Da K Künstlerin ist, hat sie kein Gewerbe angemeldet, sondern wird als Freiberuflerin beim Finanzamt geführt. Seit jeher bezahlt K die GEZ Gebühren. Nun kommt die GEZ auf die Idee, dass Rundfunkgebühren selbst bei einem Betrieb mit nur einem Mitarbeiter, zu zahlen seien, wenn auch bloß zu 1/3. Und zwar zusätzlich zu den privaten Gebühren.

Unter Punkt zu der Info der GEZ zeigt an:
Betriebstätten in Wohnungsen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird. Dies gilt etwa für Freiberufler und Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten. In diesem Fall ist aber ein Drittel Beitrag für jedes privat genutzte KFZ zu zahlen.
(Zitat GEZ)
Da K sein Auto sowohl privat, als auch gewerblich nutzt, führt K ein Fahrtenbuch mit genauem km-Std., und gibt gewerblich oder privat an.
Für diesen Fall fragt K sich, wie sie die Forderung abschmettern kann?
Des Weiteren ist auf dem Antwortbogen für diesen speziellen Fall gar keine Eingabe vorgesehen.
Reicht der einfache Nachweis aus, dass Person K kein extra privat genutztes KFZ hält?
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.