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Autor Thema: Kontopfändung angekündigt/ EC-Karte gesperrt (Lösung: techn. Problem)  (Gelesen 8000 mal)

A
  • Beiträge: 7
Edit "Bürger" - siehe (einfache) "Lösung" der Irritationen am Ende des Threads unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22410.msg175952.html#msg175952
"Die Zentrale der Bank von Person A hat einfach mal irgendein Update gemacht und somit alle Konten gesperrt ( :o)
Dies hatte eben dann die Auswirkung, dass auch die EC-Karte nicht funktionierte."
Aus diesem Grunde wurde auch der ursprüngliche, nicht aussagekräftige Thread-Betreff "Kontopfändung angekündigt" angepasst.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Hallo,

Person A hat seit längerer Zeit von dem Kasperlverein nichts mehr gehört, der GV bekam keine Auskunft von Person A und hat es an den BR wieder zurück gegeben. Die vermeindlich zugestellten Bescheide hat Person A nie bekommen, danach kamen sämtliche "bekannte" Varianten mit Schreiben an das Amtsgericht, Verwaltungsgericht usw.

... nach der trügerischen Ruhe war klar, daß nach geraumer Zeit wieder was kommen wird.

Seit dem 09.03. will der BR durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an das Konto von Person A ran (schriftlich durch die Bank am Freitag erfahren).

Wie kann man als Abwehr entgegnen ? (wenn überhaupt noch möglich)

Die Bank von Person A hat den Betrag auf ein Extrakonto separiert um eine Sperrung des Girokontos zu vermeiden und schöpft die 4 Wochen-Frist komplett aus, um "irgendwie" reagieren zu können. Sollte bis dahin die Pfändung nicht aufgehoben werden oder eine entsprechende Freigabe des Pfändungsgläubigers erfolgt sein, überweisen sie den Betrag vom "Extrakonto".

Zahlen ? Nicht Zahlen ? ... was passiert wenn Person A zahlt ? ... geht der ganze Firlefanz dann von vorne los ?


mfg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 20:15 von Bürger«

A
  • Beiträge: 7
Hallo @ All,

nach über einem Jahr hat der Kasperleverein jetzt ernst gemacht und hat eine Kontopfändung erwirkt.

Bis dato hat Person A es immer darauf ankommen lassen, bis das Schreiben der Bank kam und die Beitragssammlung des BS einforderte. Nach Ablauf der 4 Wochen, hat Person A die Ansammlung "überweisen lassen" (laut Bank ein automatisierter Vorgang ohne weitere Folgen).

Nach erneuten Brief der Bank mit solch einer Ankündigung und der explizierten Aussagen "Um eine Sperrung Ihres Kontos zu vermeiden, haben wir den Pfändungsbetrag auf ein gesondertes Konto umgebucht".
Nach diesem Brief dachte Person A an den gewohnten Vorgang, bei dem nichts weiter passiert, als das das Geld abgebucht wird ... Gestern an der Tanke kam der erste AHA-Effekt ... EC-Karte funktioniert nicht mehr.

Was Person A nicht versteht ist, daß das Geld überwiesen wurde, somit keine Forderungen offen sind und trotzdem wird gepfändet. Ohne offene Beiträge ist doch die Rechtslage für eine Pfändung nicht gegeben, oder?

Gibt es eine Abwehr um schnell wieder ans Geld von Person A zu kommen oder zähneknirschend zahlen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:15 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Ich weiß gerade nicht, wer bekloppter ist: Person A oder Bankberater von Person A  ???

Grundsätzlich ist es völlig nutzlos, irgendwelche Beträge auf irgendwelche Konten zu überweisen, um die Sperrung zu vermeiden.
Das Gericht bekommt nämlich ALLE Daten von ALLEN Konten.
Statt also so einen vollkommenen Nonsens zu veranstalten, hätte ich Person A über die möglichen Konsequenzen einer Pfändung informiert.

Über die Pfändung werden über die Schufa ALLE informiert, die mit Person A in finanziellen Dingen verbandelt sind. Da können noch so einige überraschende Briefe eintreffen mit noch interessanterem Inhalt
 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:16 von Bürger«

A
  • Beiträge: 7
Person A ist da natürlich sehr erfreut und beruhigt, wenn sie sowas liest.

Dennoch hilft Person A das nicht weiter ... also um weiteres Unheil abzuhalten, muß Person A mit dem Kasperlverein kommunizieren und zahlen, richtig ?


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D
  • Beiträge: 244
Das Kind ist in den Brunnen gefallen und ersoffen.

Wenn Person A Briefe lesen würde, dann wäre das zu vermeiden gewesen.
Leider hat hier keiner die richtigen Tipps gegeben, wie z.B. rechtzeitiger Widerspruch o.ä.  ???
Sofern die "Beratung" nachweisbar ist, würde ich die Bank in Regress nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:16 von Bürger«

A
  • Beiträge: 7
Der Berater von Person A sagte auf Nachfrage, dass der Betrag umgebucht wird, dass Person A/die Bank im Falle einer Pfändung eben den geforderten Betrag noch überweisen kann. Sofern die Pfändung nicht innerhalb dieser besagten 4 Wochen "aufgehoben" wird, wird der Betrag an den Gläubiger überwiesen und man müsse somit nichts weiter machen.  :-[

Ja, der eine oder andere Tip hätte in dem vergangenen Jahr sicherlich gut getan.

Naja, sei´s drum ... also zwangsweise zahlen und es ist damit abgewendet?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:17 von Bürger«

  • Moderator
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Mit der Bank sprechen, sie solle den Pfändungsbetrag überweisen?
Dann wird das Konto wieder freigeschaltet. Nach Aussage der Bank dauert das sonst 4 Wochen...
.. würde ich mal so sagen, wenn das Konto frei sein muss.

Man kann mit dem Widerstand aber jederzeit wieder neu anfangen - aber besser vorbereitet.

Es gibt hier den Schnelleinstieg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
und die Forensuche
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search

und dann Fragen stellen. Dies war ein Fall von "in die Hose gegangen", weil einfach einerseits keine Informationen vorlagen, auf die man eine Antwort hätte aufbauen können, noch ein erkennbarer Wille, sich selbst schlau zu machen. Die im Kalender angekündigten Runden Tische sind auch sehr sehr hilfreich.

Aber daran kann man arbeiten...  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:17 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

A
  • Beiträge: 7
Ist ja nicht so, als hätte sich Person A vor einem Jahr damit nicht schon mal beschäftigt und sich informiert ... ebenso war Person A auf einigen runden Tischen. Zu dieser Zeit wurden auch Einsprüche formuliert etc. ... ständig aber mit Abweisung dieser.
Sicherlich ist bei Person A nicht die Ausdauer und das rechtliche Wissen gegeben wie bei manch anderer Person, die sich hier wirklich in das Thema hineinfrisst, aber es ist nicht so, als wäre vorab nichts passiert!

Laut der Aussage von der Bank, überweisen sie den geforderten Betrag ja automatisch an den Gläubiger, sofern vom Gläubiger keine "Aufhebung der Pfändung" erfolgt. Daher versteht Person A ja die Pfändung nicht, da der geforderte Betrag ja hätte überwiesen werden müssen ... ergo, versteht Person A das so, daß die Bank das in den Sand gesetzt hat und schlicht die Überweisung nicht oder zu spät getätigt hat.

Dann wird Person A mal morgen bei der Bank vorstellig  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:19 von Bürger«

D
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Sofern die Pfändung nicht innerhalb dieser besagten 4 Wochen "aufgehoben" wird, wird der Betrag an den Gläubiger überwiesen und man müsse somit nichts weiter machen.  :-[
Das, was stimmt in dem Gesamtkomplex, ist das Wort "aufgehoben".
Bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt es sich um einen sog. Verwaltungsakt.

Das Mindeste ist ein formloser Widerspruch innerhalb eines Monats (Widerspruchsfrist).
Zitat
gegen den am xx.xx.xxxx ergangenen Verwaltungsakt erhebe ich fristwahrend Widerspruch

Dann hat man gegen Person A eine völlig sinnlose Pfändung riskiert, während die Summe auf einem anderen Konto gebunkert war  8)

Sorry, aber solche Berater haben nichts hinter einem Bankschalter verloren, sondern höchstens auf einer Parkbank  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:20 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Daher versteht Person A ja die Pfändung nicht, da der geforderte Betrag ja hätte überwiesen werden müssen ... ergo, versteht Person A das so, dass die Bank das in den Sand gesetzt hat und schlicht die Überweisung nicht oder zu spät getätigt hat.
Schlicht gesagt: Völliger Unfug. Nachdem Person A den Beschluss in den Händen hatte, hatte Person A einen Monat Zeit zu widersprechen.
Nach diesem Monat ist der Beschluss rechtskräftig geworden. Ab dem Moment der Rechtskraft, hätte die Bank überweisen können, was sie wollte, hätte aber die drohende Pfändung nicht verhindert. 

Dann wird Person A mal Morgen bei der Bank vorstellig  :o
Ich würde aber einen Besen mitnehmen und den Berater zum Straße kehren raus schicken.  ;)
Beschwerde an die Geschäftsleitung


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m
  • Beiträge: 171
Ich glaube hier wird ein bisschen was durcheinander geworfen.

Die Bank hat Person A ein Schreiben geschickt mit Datum 20.06.
Das heißt, die haben am 18. oder 19. die Pfändungs- und Überweisungsverfügung erhalten durch die Stadtkasse oder ähnliche Stelle.
Von dieser Pfändungs- und Überweisungsverfügung müsste Person A eine Zweitschrift erhalten in der genau drin steht, wann dieses Schreiben an die Bank gesendet wurde.
Soviel erst einmal dazu.

So, nun hat die Bank netterweise Geld von Person As Konto separiert und gesperrt. (Betrag, der zu zahlen ist)
Dies kann die Bank dann auch auf ein anderes Konto (Bank-intern) verschieben und 4 Wochen ab dem 18. oder 19. einbehalten.
Wenn in diesen 4 Wochen keine Rücknahme der Pfändung erfolgt, wird nach Ablauf der 4 Wochen das Geld automatisch an den Gläubiger überwiesen. Von daher sehe ich keine Falschinformation seitens des Bankberaters.

Warum nun mit EC-Karte nicht gezahlt werden kann, kann auch andere Gründe haben.
Kein Guthaben mehr auf dem Konto, kein Dispo mehr, der genutzt werden darf oder oder.

Alternativ darf die Bank das ganze Konto einfrieren bis zum Ablauf der 4 Wochen.
Dann geht beim Konto 4 Wochen gar nichts mehr. Keine Abbuchungen, Lastschriften oder sonst was.

Ich hoffe, das war nun verständlich, was der nette Mensch von der Bank hier mitteilen wollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:26 von Bürger«

A
  • Beiträge: 7
So, nun hat die Bank netter Weise Geld von Person As Konto separiert und gesperrt. (Betrag, der zu zahlen ist)
Dies kann die Bank dann auch auf ein anderes Konto (Bank-intern) verschieben und 4 Wochen ab dem 18. oder 19. einbehalten.
Wenn in diesen 4 Wochen keine Rücknahme der Pfändung erfolgt, wird nach Ablauf der 4 Wochen das Geld automatisch an den Gläubiger überwiesen. Von daher sehe ich keine Falschinformation seitens des Bankberaters.
Genau so hat Person A das auch verstanden und wurde bis dato so gehandhabt.

Warum nun mit EC-Karte nicht gezahlt werden kann, kann auch andere Gründe haben.
Kein Guthaben mehr auf dem Konto, kein Dispo mehr der genutzt werden darf oder oder.
Natürlich.
Erstes trifft definitiv nicht zu. Zweites müsste von Seiten der Bank her ja auch kommuniziert werden, was nicht geschah.
Person A wird es heute wohl herausfinden, was Sachstand ist.

Genau so habe ich das auch verstanden und wurde bis dato so gehandhabt.


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Die Sache mit der EC-Karte halte ich für sehr klärungsbedürftig, da es sehr viele Menschen gibt, die die freiwillige Zahlung des Beitrags des Unrechtes ablehnen, obwohl sie ausreichend Geld auf dem Konto haben. Da auch für mich die gewaltsame Abbuchung des Rundfunkbeitrag die einzige Option ist, sich dem Unrecht letztendlich zu beugen, ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bank die EC-Karte sperrt, da man dadurch auch nicht mehr an das tatsächlich vorhandene Geld auf seinem Konto kommt. Dies kann also nicht wirklich gehen.

Ich denke, dass man seiner Bank schon die Situation kommunizieren sollte, dass man sich als Widerstandskämpfer gegen das Unrecht in einer solchen Pfändungssituation befindet und nicht wegen der Nicht-Zahlung irgendwelcher tatsächlich eingegangener Verpflichtungen. Das Gespräch mit der Bank ist dann auch ein Aufklärungsgespräch, da man wohl davon ausgehen muss, dass einige Bankangestellte über die tatsächliche Situation zum Rundfunkbeitrag gar nicht oder nur fehlerhaft informiert sind.

Der Widerstand durch Nicht-Zahlung und Erduldung von Kontopfändungen ist natürlich die einfachste und wahrscheinlich auch die am wenigsten aufwendige Form des Widerstandes.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob der Haushalt von @Ambanja zu den mittlerweile 6,2 Millionen Haushalten (vgl. hierzu Jahresberichte Beitragsservice) gehört, die Opfer der nicht gesetzlichen Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) geworden sind?

Es ist natürlich besser, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen. Generell scheint es hier beim Beitragsservice auch eine Art internes Verwaltungsverfahren zu geben, wonach zwischen den klagenden und den erduldenden Widerstandskämpfen unterschieden wird. In diesem Zusammenhang verweise ich beispielsweise auf das automatisierten Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservices vom 02.03.2018, das Herr Olaf Kretschmann auf seiner Webseite am 11.06.2018 hochgeladen hat, wonach die geforderten Rundfunkbeiträge seit dem 1.1.2013 von insgesamt 1.153,96 Euro bisher noch nicht per Pfändung eingetrieben wurden.
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2018/06/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:29 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

Lev

  • Beiträge: 331
@Dauercamper
schlicht gesagt: völliger Unfug. Nachdem Person A den Beschluss in den Händen hatte, hatte Person A einen Monat Zeit zu widersprechen.
Nach diesem Monat ist der Beschluss rechtskräftig geworden. Ab dem Moment der Rechtskraft, hätte die Bank überweisen können, was sie wollte, hätte aber die drohende Pfändung nicht verhindert. 

Kleine Korrektur:
Mit der Zustellung der Pfändungs und Überweisungsbeschlusses wird die Pfändung wirksam. (Also nicht rechtskräftig!)
Auch nach Ablauf der Frist (einem Monat), wird dieser ebenfalls nicht rechtskräftig, sondern vorläufig unanfechtbar.

Kleine Hilfe: Ein Teil der Rechtskraft ist, Rechtssicherheit zu erlangen. Zu diesem Zeitpunkt blieb dies fragwürdig?

Lev


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:29 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Warum nun mit EC-Karte nicht gezahlt werden kann, kann auch andere Gründe haben.
Kein Guthaben mehr auf dem Konto, kein Dispo mehr der genutzt werden darf oder oder.

Den kausalen Zusammenhang sehe ich auch nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass Person A solcherlei Unannehmlichkeiten gar nicht in Kauf genommen hätte und darüber hinaus der Meinung war, die Bank würde das alles im Interesse des Kunden regeln.
Gerade die Bank weiß en Detail die Risiken und Nebenwirkungen einer Pfändung, kennt sogar die Risiken bei den Verbindlichkeiten des einzelnen Bankkunden ganz genau.
Es mag zwar "nett" sein, den Kunden auf eine drohende Kontensperre hinzuweisen. Verglichen mit dem über dem Kopf schwebenden Damoklesschwert der drohenden Pfändung, ist die Kontosperrung nur ein Schlag mit dem Hammer auf den Daumen  ;D
Spätestens bei der Aussage des Beraters, vier Wochen Däumchen zu drehen, damit sich der PfüB in Luft auflöst, wäre meine Nettigkeit ganz schnell am Ende gewesen, weil dann irgendwann die Grenze von der Ahnungslosigkeit hin zur völligen Unfähigkeit überschritten wurde.

@Person A hat nämlich das einzig richtige gemacht: Den Rat eingeholt von der Bank, die für die Folgen haftet.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 19:31 von Bürger«

 
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