Ich glaube hier wird ein bisschen was durcheinander geworfen.
Die Bank hat Person A ein Schreiben geschickt mit Datum 20.06.
Das heißt, die haben am 18. oder 19. die Pfändungs- und Überweisungsverfügung erhalten durch die Stadtkasse oder ähnliche Stelle.
Von dieser Pfändungs- und Überweisungsverfügung müsste Person A eine Zweitschrift erhalten in der genau drin steht, wann dieses Schreiben an die Bank gesendet wurde.
Soviel erst einmal dazu.
So, nun hat die Bank netterweise Geld von Person As Konto separiert und gesperrt. (Betrag, der zu zahlen ist)
Dies kann die Bank dann auch auf ein anderes Konto (Bank-intern) verschieben und 4 Wochen ab dem 18. oder 19. einbehalten.
Wenn in diesen 4 Wochen keine Rücknahme der Pfändung erfolgt, wird nach Ablauf der 4 Wochen das Geld automatisch an den Gläubiger überwiesen. Von daher sehe ich keine Falschinformation seitens des Bankberaters.
Warum nun mit EC-Karte nicht gezahlt werden kann, kann auch andere Gründe haben.
Kein Guthaben mehr auf dem Konto, kein Dispo mehr, der genutzt werden darf oder oder.
Alternativ darf die Bank das ganze Konto einfrieren bis zum Ablauf der 4 Wochen.
Dann geht beim Konto 4 Wochen gar nichts mehr. Keine Abbuchungen, Lastschriften oder sonst was.
Ich hoffe, das war nun verständlich, was der nette Mensch von der Bank hier mitteilen wollte.