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Autor Thema: Schweiz: Radio- und TV-Abgaben werden künftig von der Serafe AG erhoben  (Gelesen 2552 mal)

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Portal der Schweizer Regierung/Bundesrat, 10.03.2017

Radio- und TV-Abgaben werden künftig von der Serafe AG erhoben

Zitat
Bern, 10.03.2017 - Die Serafe AG wird die neue gerätunabhängige Radio- und Fernsehabgabe erheben. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dieser Firma den Mandatszuschlag erteilt. Ihr Angebot hob sich durch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber den anderen Anbietern ab.

Die Serafe AG ist eine Tochtergesellschaft der Secon AG mit Sitz in Fehraltdorf (ZH). Dieses Unternehmen konnte mit seinem Umsetzungskonzept überzeugen und unterbreitete das wirtschaftlich günstigste Angebot. Gemäss den am 16. August 2016 zusammen mit dem Pflichtenheft publizierten Kriterien erzielte das Unternehmen mit seinem Angebot die höchste Gesamtpunktzahl. Die Mandatsdauer der Serafe AG beginnt am 1. Juli 2017 und endet am 31. Dezember 2025.

Die Secon AG verfügt über grosse Erfahrungen im Inkasso sowie über moderne IT-Systeme und Prozesse. Sie macht das Inkasso für verschiedene Krankenversicherer. Die Erhebungsstelle darf gemäss den Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten als das Inkasso der Haushaltabgabe ausüben. Deshalb hat die Secon AG im September 2016 die Tochterfirma Serafe AG gegründet. Diese hat einzig die Aufgabe, die Erhebung der Abgabe wahrzunehmen. Das neue Abgabesystem wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bis dahin nimmt die Billag weiterhin das Inkasso der heutigen Empfangsgebühren wahr.

Beginn der Vorbereitungsarbeiten für das künftige Abgabesystem

Am 1. Juli 2017 wird die Serafe AG mit dem Aufbau der Infrastruktur und des notwendigen Informatiksystems beginnen. Die Daten, die für die Erhebung der Haushaltabgabe nötig sind, stammen aus den Einwohnerregistern. Sie werden von den Kantonen und Gemeinden geliefert. Bis Ende 2018 hat die Serafe AG sämtliche Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu treffen, damit der Start des neuen Abgabesystems fristgerecht und in guter Qualität sichergestellt wird.

Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Damit wird die heutige Empfangsgebühr durch eine allgemeine, geräteunabhängige Abgabe abgelöst. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird und administrativ einfacher ist, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte auf deutlich unter 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bundesrat wird die Höhe der Abgabe rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Systems festlegen.

Das neue Abgabesystem ist wesentlich einfacher, fallen doch verschiedene Aufgaben wie Aussendienst, Kontrollen und An-/Abmeldungen weg. Zudem kann sich die Erhebungsstelle auf Daten von Kantonen und Gemeinden abstützen. Die Abgabe für Unternehmen wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben werden.

Weiterlesen auf:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65954.html


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Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen.
Weiterlesen auf:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65954.html
Ist das schon wieder so lange her?
Naja, das "Volk" (war das nicht ziemlich 50/50?) wird noch sein böses Erwachen erleben...


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In diesem Zusammenhang möchte ich einmal darauf hinweisen, dass sich in der Schweiz Haushalte ohne Empfangsgeräte auf Antrag abmelden können:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a109b

Zitat
Art. 109c1Privathaushalte ohne Empfangsmöglichkeit

1 Alle Mitglieder eines Privathaushalts, in welchem kein zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, werden auf Gesuch hin für eine Abgabeperiode von der Abgabe befreit.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis.
Hier nochmals Vollzitat des Vorkommentars mit entsprechenden Hervorhebungen
In diesem Zusammenhang möchte ich einmal darauf hinweisen, dass sich in der Schweiz Haushalte ohne Empfangsgeräte auf Antrag abmelden können:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a109b
Zitat
Art. 109c1Privathaushalte ohne Empfangsmöglichkeit
1 Alle Mitglieder eines Privathaushalts, in welchem kein zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, werden auf Gesuch hin für eine Abgabeperiode von der Abgabe befreit.
Auch wenn die Neubeantragung pro Abgabenperiode (ist das ein Jahres- oder ein Mehrjahresturnus?) eine Pein ist und bleibt, so ist doch immerhin die Möglichkeit geschaffen, welche auch durch Prof. Kirchhof in seinem Auftragsgutachten für ARD-ZDF-GEZ vorgesehen, jedoch vom deutschen Landesgesetzgeber sträftlichst nicht umgesetzt wurde.

Problematisch hierbei hingegen:
Auch in der Schweiz gelten Computer mit Internetzugang als "Empfangsgeräte" und somit "abgabepflichtig"...
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=billag+computer&
https://www.billag.ch/privat/fragen-antworten/
Zitat
2. Was ist ein Empfangsgerät?

Jedes Gerät, mit dem sich Radio hören oder fernsehen lässt. Hier einige Beispiele:

- Radio (inkl. Autoradio und Radiowecker), Handy mit Radioempfang, Computer mit Internetzugang, Fernseher bzw. TV-Box mit integriertem Radioempfang
- Fernseher, Handy mit Fernsehempfang; Computer (inkl. Tablet) mit Internetzugang, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen
...was wohl der heutigen technischen Realität entsprechend bei den wenigsten Schweizern für den "Ausnahmetatbestand" der "Empfangsgerätelosigkeit" sorgen dürfte... ::) :-\


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