Deutschlandradio mit seinen drei Sendern erhält davon monatlich für drei Programme 48 Cent. Dazu kommen Mediatheken und Downloads von Sendungen.
Verstehen Sie die Kritik trotzdem?
Sie richtet sich vor allem gegen manche Inhalte der ARD- und ZDF-Fernsehprogramme. Am Deutschlandradio gibt es so gut wie keine Kritik. Die Menschen betrachten uns im Gegenteil als Nachweis des sauberen Öffentlich-Rechtlichen. Und das ist auch so. Die Gesellschaft braucht unsere Programme, davon bin ich überzeugt.
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http://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/wir-haben-zu-viel-mainstream-3628782.html
In der Tat, 48ct/Monat hätte mancher bisheriger Hörfunknutzer ggf. gern gezahlt.
Die Kritik richtet sich bei weitem nicht nur gegen "Programme" von ARD und ZDF (also das Fernsehen), sondern insbesondere auch gegen die schnöde, arrogante, menschen- und grundrechtsverachtende Umgangsart, den skrupellosen Lobbyismus, die Günstlingswirtschaft, Postenschacherei und und und...
...und genau dies ist auch der Grund, weshalb nicht nur eine Person B seit der Debatte um die grundrechtswidrige und vom Auftragsgutachten des Prof. Kirchhof in wesentlichen Punkten abweichenden Neuregelung des sog. "Rundfunkbeitrags" das
Möchte-Gern-Feigenblatt "Deutschlandradio" keinesfalls mehr als
"Nachweis des sauberen Öffentlich-Rechtlichen" erachtet, da das Deuschlandradio und insbesondere auch der dazumal bis jetzt in Verantwortung stehende Intendant, namentlich Herr Steul höchstselbst, seine bis dato treue
Hörerschaft dahingehend belogen und betrogen hat, dass er diese tatenlos und willfährig an eben vorgenannte ARD und ZDF verraten und verkauft hat, indem er nichts, aber rein gar nicht dafür getan hat, seine Hörerschaft vor einer solch rüden, asozialen Pauschalabgabe auf das "Wohnen" zu schützen.Dies ist eine Schande.
Und wer so schändlich agiert hat, hat auch keinerlei Vertrauen mehr verdient...
...bis seitens Deutschlandradio und der Verantwortlichen nicht
Abbitte geleistet ist für diese Untat und ihrerseits alles dafür getan ist, die
Grundrechtsverstöße unverzüglich abzustellen.
Nicht nur eine Person B dürfte gegenüber solch - nunmehr ins fünfte Jahr gehender! -
Heuchelei sehr empfindlich und nachtragend sein.