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  • Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr: 30. Mai 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr  (Gelesen 30533 mal)

S
  • Beiträge: 403
[...]
Mit 'rückabgewickelt' meinte die Richterin - so habe ich es aufgefasst, dass alle Klagen, die abgewiesen wurden, wohl abgeändert werden; also die abgewiesenen Fälle dann nicht mehr abgewiesen Fälle sind. Inwieweit es zu finanziellen Ausgleichen kommt - ich denke da an die Vorstreckung von Gerichtskosten, die die Kläger ja hatten, möchte ich mutmaßen und sagen, dass diese Kosten (rück)erstattet werden. Auf die Rundfkunkbeiträge, die bis dato gezahlt wurden sind nach meiner Ansicht nicht betroffen, weil es ja bis dato Rundfunkbeitragsstaatsgesetz ist/war.
[...]

Meine Fragestellung bezog sich nicht auf bereits (freiwillig) gezahlte Beiträge, sondern auf die Forderungen resultierend aus den in der Klage angegriffenen Festsetzungsbescheide, die möglicher Weise bereits durch Zwangsvollstreckung eingetrieben wurden, bevor eine Entscheidung des BVerfG vorlag, weil die Richterin eine Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hat.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, unabhängig davon, ob noch eine Ehrenrunde über den EuGH oder EGMR gedreht wird. Mischformen sind allerdings denkbar, insbesondere bei Fragen der Rückzahlung und der Kosten- / Auslagenerstattung, aber auch eine rückwirkende Wiederinkraftsetzung des alten System.

1. Der Staatsvertrag wird für verfassungswidrig erklärt.
2. Der Staatsvertrag wird für gleichheitswidrig erklärt.
3. Es wird alles abgewiesen.

----
1.
Das würde bedeuten, dass er niemals in Kraft hätte treten dürfen und nie Recht war, aus ihm heraus hätten niemals Beiträge erhoben werden dürfen.
Das heißt dann, es müsste alles zurückgezahlt werden, incl. Gerichts- und Anwaltskosten. Spannend ist die Frage nach Schadensersatz, z. B. weil z. B ein Job wegen einer ZV gekündigt wurde. Oder es eine negative Schufa gab (bei Selbständigen vor allem).

Diesen Ausgang kann man zwar erhoffen, man sollte es aber nicht erwarten. Denn die ca. 40-45 Mrd. EUR, die in diesem Fall seit 2013 ja rechtswidrig kassiert wurden, liegen ja nicht irgendwo rum, sondern wurden verbraten.

2.
Das ist der Regelfall, wenn Karlsruhe sich wegen der finanziellen Folgen nicht traut, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären.
Meist bedeutet dies, dass dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist gesetzt wird (i. d. R. ca. 1,5 Jahre). Hier könnten alle, deren Verfahren noch offen sind, ihr Geld zurückbekommen - der Rest ginge leer aus, weil er ja nicht geklagt hat. ABER: Auch hier könnte es noch spannend werden, da ja Festsetzungsbescheide nicht der Regelfall sind! Man könnte also nach einer entsprechenden BVerfG-Entscheidung einen Festsetzungsbescheid für 2013 anfordern (sofern man noch keinen erhalten hat) und dann gegen diesen klagen. Wäre abzuwarten, wie dann die Gerichte entscheiden.

3.
Erklärt sich von selbst - es gibt nix zurück.

----

Ich halte im Moment - leider - immer noch die Zurückweisung der Klagen für den wahrscheinlichsten Ausgang. Eine geringe Wahrscheinlichkeit hat m. E. Variante 2 - aber das wird davon abhängen, was in Sachen ÖRR-Lügen, Bürgerterrorisierung und Widerstand noch passieren wird bis zur Entscheidung.

Wer bessere juristische Erkenntnisse hat, möge mich korrigieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 19:11 von DJ_rainbow«
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Auf die Rundfkunkbeiträge, die bis dato gezahlt wurden sind nach meiner Ansicht nicht betroffen, weil es ja bis dato Rundfunkbeitragsstaatsgesetz ist/war.
Mal ein kleiner Einwurf von meiner Seite; Entscheidungen des EuGH bspw. gelten grundsätzlich rückwirkend bis zum Tage des In-Kraft-Tretens jener Regelung, auf dessen Nichtgeltung geklagt wird.

Da der Wechsel von Gebühr zu Beitrag 2013 war, würde auch eine Entscheidung des EuGH bis 2013 zurückwirken; je nach Inhalt der Ausgangsklage.

Ich bin sicher, daß dieses auch das BVerfG weiß; immerhin tauschen sich die Richterinnen und Richter des BVerfG regelmäßig mit ihren Kolleginnen und Kollegen des EuGH aus.

@DJ_rainbow
Das BVerfG wird sich nicht beschädigen und sich sicher nicht vor dem EuGH blamieren; dieses wäre nämlich der Fall, würde der Rechtsstreit dann an den EuGH herangetragen und von diesem kassiert.

EU-Recht entwickelt sich weiter und bleibt nicht stehen; der Verbraucher muß im EU-Binnenmarkt außerhalb des Steuerbereiches die freie Entscheidung haben, wofür er seine finanziellen Mittel einsetzt. Dieses ist keine KANN-Bestimmung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 19:38 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Ja, aber es könnten Verjährungsfristen entgegenstehen.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

v
  • Beiträge: 1.198
[...]
Mit 'rückabgewickelt' meinte die Richterin - so habe ich es aufgefasst, dass alle Klagen, die abgewiesen wurden, wohl abgeändert werden; also die abgewiesenen Fälle dann nicht mehr abgewiesen Fälle sind.
[...]

In der Tat eine spannende Frage...
Vom logischen Ablauf her ist es ja so, dass Kläger auf Verfassungswidrigkeit hinweisen, die VGs sich aber auf die vom BVerwG "bescheinigte" Verfassungsmäßigkeit berufen, keine Verfassungswidrigkeit "erkennen" und daher auf eine eigene Vorlage beim BVerfG verzichten.
Sollte das BVerfG nun tatsächlich die Verfassungswidrigkeit feststellen, würde es damit allen bisher gescheiterten Klägern recht geben.

Stellt sich also die Frage, wie diese massenhaften Fehlurteile (bis zur Rechtsbeugung) juristisch sauber korrigiert werden können.

Inwieweit es zu finanziellen Ausgleichen kommt - ich denke da an die Vorstreckung von Gerichtskosten, die die Kläger ja hatten, möchte ich mutmaßen und sagen, dass diese Kosten (rück)erstattet werden. Auf die Rundfkunkbeiträge, die bis dato gezahlt wurden sind nach meiner Ansicht nicht betroffen, weil es ja bis dato Rundfunkbeitragsstaatsgesetz ist/war.
[...]

Würde ja bedeuten, dass die Klagen gerechtfertigt waren und die Kosten von der Beklagten LRAs zu tragen wären... (wovon?) Oder sind evtl. die einzelnen Landesregierungen (als vorgesetzte Dienstbehörde der Justiz) schadenersatzpflichtig?


Ach ja, Danke für den ausführlichen Bericht!


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  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
die Kosten von der Beklagten LRAs zu tragen wären... (wovon?) 

Ganz einfach! Haben doch 1,5 Milliarden auf ein Sperrkonto aus den Überschüssen der Nichtnutzer!!

Oder reicht das etwa nicht? OK, wenn die noch länger warten, dann bestimmt nicht!

Ohmanoman was für`n Sch…...wachsinn


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 23:07 von Uwe«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Moderator
  • Beiträge: 3.189
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch von mir an karlsruhe ganz herzlichen Dank für die Berichterstattung, für die Unterstützung, an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Forum und bei der heutigen Verhandlung.

Es gibt sicher schönere Beschäftigungen als eine mündliche Verhandlung, keine Frage, aber ich habe heute viel gelernt, viele interessante Fragen und Ideen mitgenommen und ich kann es jedem nur empfehlen.

Wie heisst es so schön, "man lernt nie aus" und das nächste Mal wird es besser 8)

Auf meine Frage oder Hinweis an die Richterin zum Thema Aussetzung:
"Wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag entscheiden würde, dann hätte ich wieder Kosten und Mühen, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen und das Gericht zusätzliche Arbeit.  Es wäre doch sinnvoller das Verfahren auszusetzen."

Die Richterin argumentierte:
Inhalt, Themen und weitere Informationen über die  Verfasungsbeschwerden seien ihr nicht bekannt, da es keine Kommunikation zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht gibt. Für diesen Job hat man gelegentlich einen Hiwi, Student oder Doktorand, der ihm Rahmen seiner Arbeit das VG über die Verfassungsbeschwerden auf dem Laufenden halten würde. Desweiteren liegen dem VG auch keine Informationen vor, wielange das Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Beschwerden benötigt, das kann 2017 oder 2018 sein, solange können die Klagen nicht liegen bleiben und würden Aktenberge erzeugen...sollte sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag entscheiden, dann erfolgt eine automatische "Rückabwicklung".

Leider bin ich auf das Thema "Rückabwicklung" nicht weiter eingegangen. Ich habe es in diesem Moment als automatische "Rückzahlung" der Rundfunkbeiträge verstanden, was eigentlich Blödsinn ist, weil dann die Rundfunkanstalt pleite wäre. Somit ist das Thema "Rückabwicklung" für mich ungeklärt.

Darum rege ich an das Thema bei den nächsten Verhandlungen,  möglicherweise auch wieder in KA am 10.07. anzusprechen, wir werden wieder dabei sein...nach der Klage ist vor der Klage...es ist anGerichtet!!! 8)

Verhandlungen, VG Karlsruhe, Mo. 10.07.17, ab 9.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23251.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:50 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 18
  • Die Freiheit hört an der Grenze des anderen auf!
Auf die Rundfkunkbeiträge, die bis dato gezahlt wurden sind nach meiner Ansicht nicht betroffen, weil es ja bis dato Rundfunkbeitragsstaatsgesetz ist/war.
Mal ein kleiner Einwurf von meiner Seite; Entscheidungen des EuGH bspw. gelten grundsätzlich rückwirkend bis zum Tage des In-Kraft-Tretens jener Regelung, auf dessen Nichtgeltung geklagt wird.

Da der Wechsel von Gebühr zu Beitrag 2013 war, würde auch eine Entscheidung des EuGH bis 2013 zurückwirken; je nach Inhalt der Ausgangsklage.

Zu oben zitierter Aussage von mir meinte ich, dass ja vor 01.01.2013 Rundfunkgebühren bezahlt wurden und danach Rundfunkbeiträge bezahlt werden. Unabhängig von der Bezeichnung, wurden ja immer schon Rundfunkentgelte erhoben. Anders bzw. interessant wird es wirklich für die, - womöglich nur für die, die den Klageweg gegangen sind - die bisher nicht erfasst waren bzw. Nichtnutzer oder Teilnutzer (nur Radio) waren und einen Zwangsbeitrag abverlangte, mit allen Mitteln, die die Landesrundfunk-Vollstreckungs-Unternehmen (für die Richterin eine Behörde) als Trittbettfahrer des LVwVfG bzw. VwVfG ausschöpften.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 02:51 von Bürger«
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen NEIN! (Kurt Tucholsky, 1890 - 1935)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ebenfalls vielen Dank für die Berichte!

Ich möchte noch einmal kurz zurückkommen auf den Hinweis/ die Frage von "seppl":
Wurde/ Wird ein Protokoll mit Unterschriften des anwesenden Publikums erstellt? Für spätere rechtliche Aufarbeitung des bundesweiten Justizskandals wäre das hilfreich.

Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Vordruck: Publikumszeugen zum Ablauf der Gerichtsverhandlungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22912.0.html


Sofern schriftliche Notizen von der Verhandlung selbst gemacht wurden, könnten (sollten?) diese - egal wie rudimentär - evtl. sehr kurzfristig noch als "Protokoll" der Verhandlung nachgereicht und zum Bestandteil der Verfahrensakte/ des Vortrags gemacht werden...
...ein kleiner Versuch, das anderweitig nicht dokumentierte gesprochene Wort wenigstens ansatzweise schriftlich festzuhalten und für alle Seiten (und auch für die Nachwelt) nochmals zu dokumentieren.
Bestenfalls ergeben sich dadurch verbesserte Chancen auf Berufungszulassung etc., da somit Vortrag dokumentiert wird, dessen Gehör mglw. in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde.

Alles Gute weiter! ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 07:11 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Wurde/ Wird ein Protokoll mit Unterschriften des anwesenden Publikums erstellt? Für spätere rechtliche Aufarbeitung des bundesweiten Justizskandals wäre das hilfreich.

Vielen Dank für diesen Hinweis, den ich zwischen meinem Live-Ticker registriert  und nach den Verhandlungen direkt umgesetzt habe.

Sogar Dr. Hennecke hat unterschrieben 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 08:03 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 7.316
Zu oben zitierter Aussage von mir meinte ich, dass ja vor 01.01.2013 Rundfunkgebühren bezahlt wurden und danach Rundfunkbeiträge bezahlt werden.
Die Zeit vor 2013 hat einen anderen Sachverhalt zum Gegenstand, als die Zeit ab 2013; wenn die Angelegenheit vor den EuGH kommt, bezieht sich die Entscheidung bezüglich 15. RÄStV, der ja in den meisten Klagen Gegenstand ist, rückwirkend bis zum Tage des In-Kraft-Tretens des 15. RÄStV.

Eine Klageerweiterung vor dem EuGH seitens des Klägers, siehe separates Thema, ist ausgeschlossen, es sei denn, der EuGH würde diese im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht selber vornehmen, da es ja hinsichtlich dt. ÖRR mit EuGH C-337/06 schon mal eine Entscheidung gab.

Das Thema "Schadensersatz" ist dann wieder ein anderes Kapitel; wurde aber eine Regelung als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt, dann mit grundsätzlicher Wirkung für alle in der Sache betroffenen Bürger, Behörden etc.

Es sei dann hier auch nochmals an die Möglichkeit der Sammelklage erinnert; siehe separates Thema.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Die Frage der Rechtfertigung eines Anfangsverdachts auf Rechtsbeugung wird hier für alle Verfahren analysiert, für die Protokokolle vorliegen.

Die Frage stellt sich, wie rechtlich zu werten ist, dass die Richerin laut Markus sich wie folgt erklärte:
Zitat
Die Richterin argumentierte:
Inhalt, Themen und weitere Informationen über die  Verfasungsbeschwerden
--- seien ihr nicht bekannt,
--- da es keine Kommunikation zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht gibt.
--- Für diesen Job hat man gelegentlich einen Hiwi, Student oder Doktorand, der ihm Rahmen seiner Arbeit das VG über die Verfassungsbeschwerden auf dem Laufenden halten würde.
--- Desweiteren liegen dem VG auch keine Informationen vor, wielange das Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Beschwerden benötigt,
--- das kann 2017 oder 2018 sein, solange können die Klagen nicht liegen bleiben und würden Aktenberge erzeugen...
--- sollte sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag entscheiden, dann erfolgt eine automatische "Rückabwicklung".

Bestand unter diesen Voraussetzungen eine richterliche Verfehlung?

Hätte die Richterin ihre Aufklärungspflicht für die fehlende Information nachkommen müssen, die beim Verwaltungsgericht richterliche Pflicht darstellt? (Wir sind hier nicht beim Zivilgericht. Richter sollten die Gesetze ihres jeweiligen Spruchkörpers kennen.)
Darf das Vermeiden von Aktenbergen ein Argument sein, Fehlurteile zu riskieren?
Hat eine Verwaltungsrichterin das Recht, sich zu verfassungsrechtlichen Fragen eine Kompetenz oberhalb des Bundesverfassungsgerichts zuzusprechen?
(Denn dieses hat die Rechtslage als noch klärungsbedürfig ausgewiesen, wodurch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts insoweit ihren "abschließenden" Charakter verlieren, sondern seither ab etwa Februar 2017 inzwischen wieder als nicht-endgültig zu gelten haben.)

Eine echte "Rückabwicklung" kann es nicht geben.

Das deutsche Entschädigungsrecht sieht keinen Schadensersatz vor für die Klägerarbeit, es sei denn, er wäre Rechtsanwalt im Klagen in eigener Sache. (Kurios, soll das heißen, nur Anwälte sind "echte" Menschen, die anderen Bürger sind bessere Sklaven?)
Die Klägerarbeit von "Markus KA" darf ich einmal mit deutlich oberhalb 10 000 Euro ansetzen (mittlerer Stundensatz der Wirtschaft rund 40 €/Std). Durch die Klageabweisung kommen da noch einmal mindestens weitere 10 000 an Arbeit und Kosten hinzu.
Das alles weiß jede(r) Richter(in). Die eventuelle "Rückabwicklung" (umgangssprachlich für ??? was auch immer ???) darf also auf keinen Fall als Legitimation für die eventuelle bewusste Inkaufnahme eines eventuellen Fehlurteils vorgetragen werden, jedenfalls, da hier durch Aussetzung mühelos vermeidbar und bei nur 1000 Euro Klägerinteresse zumutbar, weil nur ein "Staubkörnchen" seiner Bilanz.

Bitte bei allen Klagen, für die Protokolle übermittelt werden, folgendes intensiv provozieren:
- Gründe, wie Richter die Aussetzung verweigern.
- Und bei Niedrigverdienern: Wie Richter die Härtefallprüfung verweigern, obgleich wohl alle Richter wissen, dass diese durch Gesetz und Bundesverfassungsgericht als zwingendes Recht etabliert ist.

Und bitte immer die Namen der Richter mir über das Nachrichtensystem übermitteln.
So entstehen aus Mosaiksteinen die Waffen, die eine Trendwende auslösbar machen könnten. Das gehört aber nicht in diesen Thread, kommt an anderer Stelle.
(Muss ja aufpassen, niemandem eine Steilvorlage zu liefern, uns zu Recht ab und zu an die ganz ganz wichtige Thementreue zu erinnern.)

Dank an "karlsruhe" für die Arbeit der Protokolle und überhaupt für alles.
Bewunderung an "Markus KA", wie er unter der Stresssituation der Gerichtsverhandlung den klaren Kopf aufrecht erhielt und derart fundiert argumentierte, dass die Richterin in dieser Sache so ihre Probleme hatte, mit dem abweisenden Urteil dann erst recht - (soll hier nicht weiter ausgeführt werden).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 17:28 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.189
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Fairerweise muss man sagen, dass die Richterin darauf hingewiesen hat, dass es sicher Diskussionsbedarf zum Thema Rundfunkbeitrag gibt. Ebenso hat Sie vom Kläger verwaltungsrechtliche Bedenken und Meinungen eingefordert, die er soweit vorgetragen hat. Sie hat darauf hingewiesen, dass sie über verfassungsrechtliche, politische oder programminhaltliche Themen keine Entscheidung fällen kann und wird.

Herr Hennecke durfte seine verfassungsrechtlichen Aspekte erläutern und war, auch für das Gericht, ein willkommener sowie interessanter Gast und Beistand.

Die kompletten Vortragsunterlagen hatte der Kläger in doppelter Ausführung und durfte sie dem Gericht am Ende seiner mündlichen Vehandlung zu seinen bisherigen Klagebegründungen als Schriftsatz hinzufügen. Die Richterin versicherte mehrmals, dass sich das Gericht selbstverständlich die Mühe macht und immer alle Unterlagen der Kläger durchlesen wird...(das lassen wir jetzt mal so stehen).

Floskeln wie "es  ist doch schon alles entschieden", "es zahlen doch alle", "Wasser- Müllgebühren" etc. gab es keine....scheinbar gibt es doch schon Diskussionsbedarf zum Thema Rundfunkbeitrag zumindest unter den Richtern in Karlsruhe...es sind noch viele Fragen bei Gericht zu diskutieren...wir bleiben dran...es ist anGerichtet 8)


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s
  • Beiträge: 236
Wwie war denn Hr. Henneckes Meinung zum Termin?
Gab doch bestimmt Kritik von ihm oder?
Können eigentlich weitere Kläger mit seinem Beistand vor Gericht hoffen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 17:29 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.189
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wenn ich das so sagen darf ist Dr. Hennecke ein Freund der Worte und der Klagen im positiven Sinne. ;)
Die Richterin selbt hat in der zweiten Verhandlung Dr. Henneck im Publikum gefragt, ob er sich auch für die zweite Verhandlung als Beistand zur Verfügung stellt und er hat spontan zugestimmt 8)

Kritik an Gericht und Richterin gab es keine, aber er hat auf die logischerweise engen Verbindungen zwischen Verwaltungsgerichten, Verwaltung und Behörden hingewiesen, auch auf die engen Verbindungen zwischen Verwaltung, Politik und Rundfunk, die aus seiner beruflichen Erfahrung immer allgegenwärtig und ständig präsent waren und immer noch sind.
Wie heisst es so schön, man p... sich nicht gegenseitig ans Bein. 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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