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  • Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr: 30. Mai 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr  (Gelesen 29687 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Es ist anGerichtet 8)

Der Kläger und einige Mitstreiter sind schon da.
Eine Pinnwand für den Vortrag ist auch vom Kläger mitgebracht worden.

Gefühlte "tausend" Ordner liegen bereit,
(Es gibt nicht mehr viel Platz für den Vertreter des SWRs)

Dr. Hennecke ist sicher in Karlsruhe angekommen und von einem
Mitstreiter in Empfang genommen. Er wird mit dem Auto hierher gebracht werden.

Haben von dem Ganzen einige Bilder gemacht, so könnt ihr Euch
im Nachhinein  ein gutes Bild machen.

Die Reihen füllen sich, freu ;D

Soeben ist Dr. Hennecke eingetreten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 15:37 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Werde den Thread mal zumachen, da ich einen Live-Ticker versuchen werde :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Es wird auch eine Aktion zum verstorbenen Mitstreiter Harald geben.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
15 Mitstreiter knubbeln sich.
Es mußten schon Stühle geholt werden.

Gottseidank ist es heute nicht so heiß.



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Die gesamte Kammer ist anwesend.

Die Berichterstatterin berichtet. ::)



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Die vorsitzende Richterin weißt darauf hin, dass das Schriftliche bekannt ist und auch gelesen wurde.

Der Kläger bittet Dr. Hennecke als Beistand zuzulassen.

Es wird dem zugestimmt.

Dies wird auch im Protokoll festgehalten.

Der Kläger nimmt zu seiner Klage Stellung.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Man kann ja nicht früh genug mit dieser Realtität konfrontiert werden.
Gerade ist auch eine Mitstreiterin mit einem Kleinkind gekommen.

Das Kleinkind schaut sich mit sehr großen Augen um.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die Richterin berichtet, dass wenn das Bundesverfassungsgericht  entschieden hat, die
Urteile dann "rückabgewickelt" werden müssen.

Dr. Hennecke diskutiert mit der Richterin. 8)



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Es wird über die Aussetzung diskutiert.

Die Richterin will dies aber nicht machen, da es höhere gerichtliche Entscheidungen gibt.

(Irgendwie nicht nachvollziehbar)

Der Kläger lässt sich die Vollmacht des SWR-Vertreters aushändigen und studiert sie gründlich.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Der Kläger fragt, ob sich der Vertreter des SWR ausgewiesen hat.
Die Richterin meint, dass der Vertreter bekannt ist und sich deshalb
nicht ausweisen muss.

Der Kläger fragt nach der Zuständigkeit dieses Gerichtes.

Der Kläger fragt nach dem Behördenstatus des SWR.

Die Richterin bestätigt dies.

(Lachen im Publikum)

Die Richterin verbittet sich diese Bekundigungen.

Die Richterin wird zunehmend nervös.

Der Kläger beruft sich auf sein Recht auf rechtliches Gehör.

Der Kläger beruft sich auf die Aussage von Justiziar Eicher, dass der SWR keine Behörde ist.

Dies steht nun im Raum


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 13:18 von karlsruhe«
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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und weiter geht es mit dem Begriff Behörde.

Behörde mit Orchester??? ::)

Lachen im Publikum.

Der Kläger frägt die ehrenamtlichen Richter, ob auch sie der Meinung sind, dass der SWR
eine Behörde ist.

Die Richterin sagt, dass dies nachher in der Beratung diskutiert werden wird.

Dr. Hennecke legt seine Darstellung über den "Nichtbehördenstatus" dar. 8)


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Und weiter geht es.

Bezahlen für eine nicht geforderte Leistung???

Kläger: "Ihnen hat der Gesetzgeber ein Ei ins Nest gelegt!"

Die Richterin ist sehr nervös.

Am liebsten wäre es ihr, der Kläger würde alles nur schriftlich übergeben.

Aber hier ist rechtliches Gehör in Form eines mündlichen Vortrages.

Gegenstand: Gutachten Kirchhof.

Ja, diese Ausnahmen seien bekannt.

email von Kirchhof wird angesprochen.

Die Richterin: dies sei ihr bekannt.

Der Staatsvertrag sei höchst umstritten, dies sei bekannt.

Die Richterin weist darauf hin, dass in der Beratung ALLES berücksichtigt werden wird ::)



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Frage des Klägers, ob alle Richter Beitragszahler seien.

Die Richterin meint, dass solche privaten Sachen nicht in eine Verhandlung gehören.

Spruch: Was passiert, wenn sie nicht zahlen.
Es drohen Pfändungen, Vollstreckungen, Haftbefehl, Beugehaft, Vermögensauskunft.........

Er würde gerne die Zahlen dafür vom SWR-Vertreter erfahren.

Die Richterin antwortet anstelle des SWR-Vertreters ::)


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Dr. Hennecke definiert den Art. 3 GG
und dessen "Verbiegung".

Die Sinnhaftigkeit des Staatsvertrages ist politisch und hier somit kein Diskussionspunkt.

Staatsvertrag bezieht sich nur auf das bloße Wohnen.

Der Kläger liest die Definition "Wohnen" aus dem Duden vor.

Anknüpfung an die Wohnung, dies geht nicht.

Wieder zurück zum Bezug eines Empfangsgerätes.

Richterin: Wohnen sie oder wohnen sie nicht?

Kläger: Ich wohne zur Untermiete.

Richterin: Aber auch zur Untermiete kann man wohnen.

Richterin: Auch als Untermieter wohnen sie (und sie formuliert ganz langsam) U N D   H A B E N   S O M I T   I N N E :-\ ::)


Dr. Hennecke legt seine Argumentation der Gesamtschuldnerschaft dar (siehe seine Streitschrift)


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Der Kläger gibt zu Protokoll, dass er kein Wohnungsinhaber ist, sondern nur zur Untermiete wohnt.

Die Richterin weist auf die Zeit hin.

Der Kläger meint, dass er mit dem nachfolgenden Kläger gesprochen hat, dass es bei
ihm länger dauernd wird, er also Bescheid weiss.

Der Kläger wollte an einen erst kürzlich verstorbenen Mitstreiter erinnern,
die Richterin würgt dies ab.

Kläger: man kann der Betragspflicht nur entkommen, wenn man obdachlos wird, stirbt oder man auswandert.

Kläger: Diese Erkenntnis hat ihn sehr erschüttert.

Der Kläger weist auf das Gutachten der Professoren hin.

Dr. Hennecke definiert die Rechtsnatur dieses Beitrages.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 15:44 von karlsruhe«
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