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Autor Thema: Forderungsschreiben BS nach abgwiesener Klage  (Gelesen 3550 mal)

B
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Forderungsschreiben BS nach abgwiesener Klage
Autor: 07. März 2017, 17:39
Moin,

nachdem nun bei Person A die Klage vom VG abgewiesen wurde hat diese schon auf das Forderungsschreiben des BS gewartet.  ::)

Nun hat Person A es erhalten.  :'(

Natürlich will man alle offenen Beträge haben, obwohl nur Bescheide über EUR 269,70 sowie 2x 53,94 vorliegen.

Interessant ist auf der 2. Seite noch das Angebot der Erstattung wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung geben sollte (Person A hatte da noch so ein nettes Vorbehaltsschreiben zugesandt).

Person A würde sich nun über die weitere Vorgehensweises orientieren.  8)

M.E. wäre das zuerst - nur die Beträge lt. der Bescheide zahlen und weitere Bescheide abwarten.

Auch bin ich mir nicht sicher ob die EUR 24 Säumniszuschläge rechtens sind .....

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2017, 11:14 von ChrisLPZ«

Z
  • Beiträge: 1.526
Zahlungspflicht besteht natürlich nur für die beklagten Beiträge, deren Klage man verloren hat.
Wenn man also ein Urteil mit einer brauchbaren Begründung hat und eine weiterführende Klärung nicht vorhat (OVG, BVG, BVerfG), dann wird das Urteil nach Ablauf von weiteren Klagefristen (1 Monat?) rechtskräftig, es könnte also auf Basis des Urteils vollstreckt werden.
Ich gehe mal davon aus, daß der Kläger gegen einen Teil der Festsetzungsbescheide vorgegangen ist, die einen Betrag X für den Zeitraum t Monate ausmachten und er die Klage für die Säumniszuschläge S ebenso verloren hat.
Dann schuldet er der LRA X+S. Diese wären dann sofort fällig bzw. vollstreckbar.

Da die Spaßkasper aber eine Ratenzahlung angeboten haben, könnte der verlorene Kläger sich genau darauf berufen und den Betrag X+S in kleinen schmalen Raten zwischen (X+S)/t pro Monat, sinnvollerweise natürlich weniger, weil er ja zukünftig noch den regulären Beitrag zahlen soll, was natürlich sein Budget erheblich überschreitet.

Ich denke, daß eine Ratenzahlung von monatlich dem ursprünglichen Betrag entsprechender Höhe nicht verwehrt werden dürfte, wenn sie es offen anbieten, sonst hätten sie ja selbst schon sagen müssen, wie weit sie gehen, kleinere Raten könnten einen Versuch lohnen, wichtiges Ziel ist halt, daß es nicht zu einer Vollstreckung des verlorenen Klagebetrages kommt, denn die Restsumme des Betrages braucht ja der Kläger noch für seine erneuten Widerspruchsverfahren und Klagen der aktuell aufgelaufenen Forderungen |-


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B
  • Beiträge: 140
Moin,

@ Zeitungszahler - vielen Dank für den Hinweis - hatte ich mich schon ähnlich so gedacht  >:D

Offen bleibt für mich die pauschalen Aussage zum Datenschutz - Person A hatte da eine ausführliche Antwort eingefordert die so über ca. 3 Seiten ging ...


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O
  • Beiträge: 9
Bedeutet "Klage abgewiesen" wirklich, dass man rechtskräftig dazu verurteilt wurde, die geforderten Beiträge zu bezahlen?

Ich bin nicht der Meinung, dass das der Fall ist, solange nicht explizit ein Satz im Sinne von "...die ausstehenden Zahlungen in Höhe von X€ sind innerhalb von Y Tagen zu begleichen." auftaucht.

Dieses von mir begonnene Thema
Ungewöhnlich sanfte Töne vom Bayerischen Rundfunk
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21352.msg137012.html
basiert auf einer vergleichbaren Situation.

Seit dem Bettelbriefchen im Dezember herrscht in dieser Sache Funkstille.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2017, 20:51 von DumbTV«

v
  • Beiträge: 1.196
Bedeutet "Klage abgewiesen" wirklich, dass man rechtskräftig dazu verurteilt wurde, die geforderten Beiträge zu bezahlen?
...

Geklagt wird gegen "Bescheide". Wird diese Klage abgewiesen, behalten diese "Bescheide" ihre Gültigkeit. Von "zahlen müssen" ist in den Urteilen also nicht die Rede (wurde ja auch nicht verhandelt).

Also könnte man erstmal abwarten, was so passiert und wenn der BetruXservice vollstrecken lässt, dagegen evtl. nochmal auf anderem Wege vorgehen. Der Fantasie sind da k(l)eine Grenzen gesetzt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2017, 22:35 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

c

cleverle2009

Geklagt wird gegen "Bescheide". Wird diese Klage abgewiesen, behalten diese "Bescheide" ihre Gültigkeit. Von "zahlen müssen" ist in den Urteilen also nicht die Rede (wurde ja auch nicht verhandelt).

Also könnte man erstmal abwarten, was so passiert und wenn der BetruXservice vollstrecken lässt, dagegen evtl. nochmal auf anderem Wege vorgehen. Der Fantasie sind da k(l)eine Grenzen gesetzt...
Vom Verfahren zur ggf. zwangsweisen Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ist die ordentliche Gerichtsbarkeit gemäß § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG kraft Gesetzes ausgeschlossen, da es sich bei öffentlich-rechtlichen Forderungen weder um gemäß § 13 GVG erforderliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten noch um Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) oder Strafsachen handelt.

Die einfachgesetzliche Verweisung der einzelnen Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder auf Vollstreckungsvorschriften der Zivilprozessordnung scheitert bereits an der mangelnden sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Forderungen und kann die Vorschriften der sachlichen Zuständigkeiten gemäß § 13 GVG nicht stillschweigend ändern, da Bundesrecht gemäß Art. 31 GG immer Landesrecht bricht.

Aber Achtung!
Die beteiligten Beamten können oder dürfen das Gesetz nicht anwenden. Der nun freiberufliche Gerichtsvollzieher als Beamter versucht mittels der ZPO zu Kohle zu kommen. Erläßt dieser einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist die Folgenbeseitigungsklage siehe dazu: http://www.jurablogs.com/2014/10/11/grundlagenwissen-die-folgenbeseitigungsklage zwecks Rückabwicklung wegen Grundgesetzverletzung das Mittel der Wahl. Solche Klagen sind gerichtskostenfrei zu führen wegen des Verursacherprinzips.
Aber Achtung!
Der Verwaltungsakt darf nicht rechtskräftig geworden sein, so liest das ein verständiger Leser. Ein verständiger Bürger wird daher stets widersprechen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2017, 22:34 von Bürger«

N
  • Beiträge: 16
@ Buntschuh: Was hat Person A denn jetzt gemacht?

Person N ist jetzt einer vergleichbaren Situation. Klage per Ende Januar abgewiesen (keine Berufung eingelegt). Bescheide in der Klage wurden in 2014 ausgestellt. Der BS hat jetzt natürlich per Anfang April 2017 alles bis einschließlich Mai 2017 "eingefordert".

Person N hat eine Frist bis Freitag gesetzt bekommen. N würde jetzt nur die fraglichen Beträge aus der Klage anweisen und für den Rest erstmal wieder auf Bescheide warten um dann erneut gegen diese zu klagen.

Wäre über die Klage von N nur 3 Wochen später entschieden worden, dann wäre Person N wohl in Berufung gegangen. Ein Kollege von Person N hat eine Aussetzung erhalten mit der Begründung, das die Verfassungsbeschwerden zwischenzeitlich angenommen wurden (bei N hat man das noch abgelehnt, weil diese ein paar Wochen vorher noch nicht angenommen waren  :-\ ).



Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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f

faust

... immer langsam mit die jungen Pferde!

Was ist das für ein Schreiben?

Eine "Zahlungsaufforderung"  :police: ? Eine Mahnung" gar  (#)?

In diesen beiden Fällen: LÄCHELN,  WEGWERFEN,  OSTEREIER  BEMALEN  !!!


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B
  • Beiträge: 140
@ Necromant

Moin,

Person A hat dem LRA/Beitragsservice auf ein freundliches Schreiben hin eine freundliche Antwort gesandt und um Aussetzung bis zur Anstehenden höchstrichterlichen Entscheidung gebeten.

Seitdem hat man nichts mehr gehört (da gibt es wohl zu viel Post  >:D).

Im Zweifelsfall wird Person A eine vorgeschlagene Zahlungsvereinbarung andienen und weiteres abwarten.


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R

Ragnar

Rein fiktives Beispiel vorgehen.
Person XY hat auch seine erste Klage verloren.
Kurze Zusammenfassung vom Ablauf:
Kurz vor dem "Urteil im Namen des Volkes" erhielt diese Person XY einen weiteren Festsetzungsbescheid dem Widersprochen wurde. Nach dem die Klage verloren wurde kam 2 Tage später die Aufforderung der LRA die Beiträge zu zahlen (alle) und man sich auf eine Ratenzahlung einigen könnte, wenn ab jetzt brav bezahlt wird.

Person XY hat für den Betrag der verlorenen Gerichtsverhandlung eine Barzahlung angeboten. Hier gab es dann ein geplänkel mit der LRA und der Zahlungsaufschub konnte so um weitere 2 Monate hinausgezögert werden. Am Ende wurde der Betrag ausschließlich mit der Nummer des Aktenzeichens überwiesen ohne die Zwangszuteilungsnummer eines nicht Rechtsfähigen Unternehmens.

Sämtliche Beträge die nichts mit der Verhandlung zu tun hatten wurden nicht beglichen. Seitdem ist Ruhe Seitens der LRA für Person XY.


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  • Beiträge: 1.541
  • This is the way!
Guten TagX!

Nanu, wo bin ick schon wieder hier gelandet?

Watt ditt hier? Tzzzz, tzzzzz ...

Hmmm... ja watt macht Mensch da?

Kramm, kramm (Profät sucht im Hinkelsteinstreitwagen) in der Bücherecke.

Ahhh, da iss et.

Yoo Lupus, du hälst uns wohl für blöd, waa?

Rein echt:

Bundesverfassungsgericht Notarkassen.


Erster Senat Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/07/rs20040713_1bvr129894.html

Zitat
L e i t s a t z

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Regelungen über die Delegation von
Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen.

Uii, verfassungsrechtliche Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, hola die gallische Waldfee,
Beitragssatzung, Beitragsnummer im Vergleich zur Steueridentifikationsnummer ...

Eine Stimme ertönt:

Hier bitte nicht weiter abschweifen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet:
Forderungsschreiben BS nach abgwiesener Klage
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Ohhh! Der Profät zuckt zusammen.

Na gut zum Beschluss:

Zitat
173

Die Verfassungswidrigkeit der alten wie der neuen Regelung hat jedoch nicht ihre Nichtigkeit und die des auf ihnen beruhenden Satzungsrechts zur Folge.

174

1. Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 61, 319 <356> ). Insbesondere bei aushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (vgl. BverfGE 105, 73 <134> m.w.N.).

175

Diese Gesichtspunkte gelten auch im vorliegenden Fall. Die streitigen Haushaltsjahre sind für die
Finanzierung der Notarkassen lange abgeschlossen. Die damals getroffenen Finanzierungsentscheidungen wirken - insbesondere hinsichtlich des Versorgungswerks und des damit verbundenen Vermögensstocks - bis in die Gegenwart hinein. Eine Rückabwicklung kann nicht in Betracht kommen. Auch für die Übergangszeit muss verhindert werden, dass ein rechtliches Vakuum entsteht und bei den Abgabepflichtigen Unsicherheit über die Rechtslage herrscht. Die in den §§ 113, 113a BNotO genannten Aufgaben können nicht für die Zeit der Novellierung zurückgestellt werden; sie bedürfen weiterhin einer verlässlichen Finanzierung.

176

Die Normen sind daher noch weiter anzuwenden. Bis zum Ende des Jahres 2006 sind den Vorgaben
der Verfassung entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

177

2. Da mit Rücksicht auf den weitgehend abgeschlossenen einheitlichen Verwaltungsvollzug eine
Gesetzesänderung mit nachfolgenden Satzungsänderungen nur für die Zukunft in Betracht kommt,
haben die angegriffenen Entscheidungen Bestand. Einer weitergehenden Prüfung, inwiefern sie schon mit Rücksicht auf Art. 143 Abs. 1 GG nicht hätten beanstandet werden können, soweit lediglich Abgabenzeiträume in den Jahren 1991 und 1992 im Streit standen, bedarf es nicht.

BverfGE 105, 73 Pensionsbesteuerung

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv105073.html

Zitat

239

Anders kann die Rechtslage dagegen bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen steuerrechtlichen Normen sein. Hier hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (BVerfGE 87, 153 [178 ff.]; 93, 121 [148 f.]).


Tja, ditt iss die Gefahr die über den Menschen schwebt. 8 Milliarden jährlich. Hmmmm...

Also ich denke better not maken Angebote an Rom.

Hart wie gallischer Granit bleiben.

Diss  fällt manchen sicher schwer, da das Ganze auch zermürbend iss. Aber iss ditt nich die Taktik Roms? Rückt zusammen und vorallem:

Lacht sie aus!!!!!!

Widersprecht auch der Speicherung und Verarbeitung eurer rechtswidrig erhobenen Meldedatensätze!

Vielleicht auch better maken Trainerschein vom Gallischen-Hinkelstein-Rugby-Verband:

Thema:
Verfassungbeschwerde Urteil FG Berlin-Brandenburg (Sprungbeschwerde)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22684.msg145115.html#msg145115

Mit Grundscheinen:

Thema:
Zuständigkeiten werden verschoben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22485.msg144092.html#msg144092

Thema:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html

Also im Klartext: Besser die Verfassungsbeschwerde vorbereiten.
Die verfestigte Rechtsprechung.

Beschwert seid ihr ja alle. Ihr bekommt ja die Mahnungen. 500 Euronen aufwärts. Rechnet mal aus watt auf euch noch zukommt!

Tzzz, tzzzz ... Lupus, Lupus, watt hast du nur getan?

Yoo Lupus, na sitzen die Haar? Genug Haarspray? Wie läuft der römische BeitraXball?

Lupus: "Bitte gebt mir euer Gold!"  :'(

Lupus iss ne Heulsuse! Heulsuse! Heulsuse!

Watt? Du wurdest grad gefoult? Hör doch uff ditt war ne Schwalbe!!!
https://www.youtube.com/watch?v=L7d4I-HR6iw


Yoo Lupus, wir spielen ab jetzt Gallisches-Hinkelstein-Rugby!!!!

Eine Stimme ertönt:

Hier bitte nicht weiter abschweifen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet:
Forderungsschreiben BS nach abgwiesener Klage
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Profät zuckt zusammen: Ohhh! Ick muss weg!

Yoo Lupus! Welcome to hell!

LG
Der Gallische-Hinkelstein-Rugby-Verband!

 >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2017, 22:43 von Bürger«

 
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