Guten TagX!
Nanu, wo bin ick schon wieder hier gelandet?
Watt ditt hier? Tzzzz, tzzzzz ...
Hmmm... ja watt macht Mensch da?
Kramm, kramm (Profät sucht im Hinkelsteinstreitwagen) in der Bücherecke.
Ahhh, da iss et.
Yoo Lupus, du hälst uns wohl für blöd, waa?
Rein echt:
Bundesverfassungsgericht Notarkassen.
Erster Senat Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/07/rs20040713_1bvr129894.htmlL e i t s a t z
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Regelungen über die Delegation von
Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen.
Uii, verfassungsrechtliche Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, hola die gallische Waldfee,
Beitragssatzung, Beitragsnummer im Vergleich zur Steueridentifikationsnummer ...
Eine Stimme ertönt:
Hier bitte nicht weiter abschweifen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet:
Forderungsschreiben BS nach abgwiesener Klage
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.Ohhh! Der Profät zuckt zusammen.
Na gut zum Beschluss:
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Die Verfassungswidrigkeit der alten wie der neuen Regelung hat jedoch nicht ihre Nichtigkeit und die des auf ihnen beruhenden Satzungsrechts zur Folge.
174
1. Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 61, 319 <356> ). Insbesondere bei aushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (vgl. BverfGE 105, 73 <134> m.w.N.).
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Diese Gesichtspunkte gelten auch im vorliegenden Fall. Die streitigen Haushaltsjahre sind für die
Finanzierung der Notarkassen lange abgeschlossen. Die damals getroffenen Finanzierungsentscheidungen wirken - insbesondere hinsichtlich des Versorgungswerks und des damit verbundenen Vermögensstocks - bis in die Gegenwart hinein. Eine Rückabwicklung kann nicht in Betracht kommen. Auch für die Übergangszeit muss verhindert werden, dass ein rechtliches Vakuum entsteht und bei den Abgabepflichtigen Unsicherheit über die Rechtslage herrscht. Die in den §§ 113, 113a BNotO genannten Aufgaben können nicht für die Zeit der Novellierung zurückgestellt werden; sie bedürfen weiterhin einer verlässlichen Finanzierung.
176
Die Normen sind daher noch weiter anzuwenden. Bis zum Ende des Jahres 2006 sind den Vorgaben
der Verfassung entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.
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2. Da mit Rücksicht auf den weitgehend abgeschlossenen einheitlichen Verwaltungsvollzug eine
Gesetzesänderung mit nachfolgenden Satzungsänderungen nur für die Zukunft in Betracht kommt,
haben die angegriffenen Entscheidungen Bestand. Einer weitergehenden Prüfung, inwiefern sie schon mit Rücksicht auf Art. 143 Abs. 1 GG nicht hätten beanstandet werden können, soweit lediglich Abgabenzeiträume in den Jahren 1991 und 1992 im Streit standen, bedarf es nicht.
BverfGE 105, 73 Pensionsbesteuerung
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv105073.html
239
Anders kann die Rechtslage dagegen bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen steuerrechtlichen Normen sein. Hier hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (BVerfGE 87, 153 [178 ff.]; 93, 121 [148 f.]).
Tja, ditt iss die Gefahr die über den Menschen schwebt. 8 Milliarden jährlich. Hmmmm...
Also ich denke better not maken Angebote an Rom.
Hart wie gallischer Granit bleiben.
Diss fällt manchen sicher schwer, da das Ganze auch zermürbend iss. Aber iss ditt nich die Taktik Roms? Rückt zusammen und vorallem:
Lacht sie aus!!!!!!
Widersprecht auch der Speicherung und Verarbeitung eurer rechtswidrig erhobenen Meldedatensätze!
Vielleicht auch better maken Trainerschein vom Gallischen-Hinkelstein-Rugby-Verband:
Thema:
Verfassungbeschwerde Urteil FG Berlin-Brandenburg (Sprungbeschwerde)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22684.msg145115.html#msg145115Mit Grundscheinen:
Thema:
Zuständigkeiten werden verschobenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22485.msg144092.html#msg144092Thema:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglichhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.htmlAlso im Klartext: Besser die Verfassungsbeschwerde vorbereiten.
Die verfestigte Rechtsprechung.
Beschwert seid ihr ja alle. Ihr bekommt ja die Mahnungen. 500 Euronen aufwärts. Rechnet mal aus watt auf euch noch zukommt!
Tzzz, tzzzz ... Lupus, Lupus, watt hast du nur getan?
Yoo Lupus, na sitzen die Haar? Genug Haarspray? Wie läuft der römische BeitraXball?
Lupus: "Bitte gebt mir euer Gold!"
Lupus iss ne Heulsuse! Heulsuse! Heulsuse!
Watt? Du wurdest grad gefoult? Hör doch uff ditt war ne Schwalbe!!!
https://www.youtube.com/watch?v=L7d4I-HR6iwYoo Lupus, wir spielen ab jetzt Gallisches-Hinkelstein-Rugby!!!!
Eine Stimme ertönt:
Hier bitte nicht weiter abschweifen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet:
Forderungsschreiben BS nach abgwiesener Klage
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.Profät zuckt zusammen: Ohhh! Ick muss weg!
Yoo Lupus! Welcome to hell!
LG
Der Gallische-Hinkelstein-Rugby-Verband!