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Autor Thema: Rotierendes Prinzip beim Wohnungsinhaber - Idee und Diskussion - BS am Limit  (Gelesen 2811 mal)

V
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Rotierendes Prinzip beim Wohnungsinhaber   ;)

Die Welt unterliegt dem ständigen Wandel. Heute ist die eine Partei dran, morgen eine andere. Warum nicht auch dieses Prinzip beim Rundfunkbeitrag einführen.
Schließlich will niemand so richtig für diese lästige Angelegenheit verantwortlich sein. Mehrere Mio. Bürger nutzen den ÖRR nicht und sollen für diese ö.-r. Belästigung dennoch zahlen. Die Obhut über die Haushaltskasse kann durchaus in wechselnder Hand liegen. Niemand muss sich zwingend vom BS dauernd zum Laufburschen machen lassen.  In einem Mehrpersonenhaushalt haften alle gesamtschuldnerisch für den s.g. Rundfunkbeitrag:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Zitat
§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
...

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.

Je x Monate oder je Quartal (nicht regelmäßig) wird ein neuer Ansprechpartner (Inhaber (Beitragsschuldner) für die Abwicklung des Rundfunkbeitrags und Kommunikation mit der Anstalt/dem BS in Mehrpersonenhaushalten bestimmt.
Je x Monate erfolgt darüber eine Mitteilung an die zuständige Anstalt, sie leitet die Nachrichten an den BS weiter. Auch für die vergangene Zeit könnte so eine Mitteilung über die zeitweise  Zuständigkeit und Zeiträume für den Rundfunkbeitrag erfolgen. Auf die Einhaltung der Zuständigkeit der Benachrichtigung und die korrekte Abrechnung („Schuldnerverwaltung“) wird größter Wert gelegt. Niemand will schließlich mehr Geld zahlen als nötig.

Damit zwingt man die unliebsame belästigende Anstalt und/oder den BS

- genau zu prüfen und die Zustellung an den korrekten Inhaber (Beitragsschuldner) für exakte Zeiträume vorzunehmen,
- den Mehrkontenabgleich für bezahlte Beiträge und Zeiträume einzuführen und/oder händischen Abgleich zu fahren,
- sich der totalen Verwirrung über geleistete oder angeblich geschuldete Beiträge und Ansprechpartner auszusetzen,
- und sich der Beschäftigung bis zum kompletten Überlauf (Overflow) zu widmen.

Es ist mit heftigem Widerstand der Anstalten und des BS zu rechnen, denn auf sehr oft wechselnde Inhaber (Beitragsschuldner) ist ihre Massenverwaltung nicht ausgelegt.


Bin auf Eure Anregungen und Ideen gespannt. Womöglich bringen uns die Diskussion und die Erkenntnisse zum Thema ein Stück weiter.

Viel Spaß
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2017, 22:25 von Viktor7«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Durchaus eine gute Idee, & mehr noch, man könnte das ja sogar fein rechtfertigen bzw. wie nachfolgend dargelegt plausibel machen inklusive der Forderung nach peinlichst genauer Rechnungslegung durch den »Beitragsservice«. Natürlich ist zunächst mal aufgrund der derzeitigen Rechtslage klar, dass bei gesamtschuldnerischer Haftung für den sogenannten »Rundfunkbeitrag« der sogenannte »Beitragsservice« sich im Zweifel einen x-beliebigen Bewohner einer mehrfach belegten Wohnung als Opfer herausgreifen kann. Das aber dürfte wohl nur im Falle von Problemen in Frage kommen.

Im aktuellen Zusammenhang allgemein ins Binnenverhältnis hereinzureden (Stichwort: Heftiger Widerstand seitens »Beitragsservice« bzw. der Anstalten für die.Sendungsbewussten) dürfte den Herrschaften dabei aber wohl verwehrt bleiben. Schliesslich herrscht in diesem Lande Vertragsfreiheit. So könnte also ein Bürger M  z. B. sozusagen als »Hauptmieter« einer Wohnung oder weshalb auch immer sonst (vllt. weil er hydrophil veranlagt ist & deshalb immer für die anderen abwäscht :-) durchaus auf die Idee kommen, an seiner Statt seinen Untermietern oder einem von ihnen komplett die Zahlung des sogenannten Rundfunkbeitrages aufzudrücken - ähnlich einem Hauseigentümer, der ja auch seine Mieter die Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. pp. blechen lassen kann, zur Not eben auch mit wechselnden Zuständigkeiten, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun. Sollte so eine Wohnungs-Combo erschwerend auch noch mit Dyskalkulie geschlagen sein - die Zahl der Fälle nimmt schliesslich rasant zu - wird gewiss der sogenannte »Beitragsservice« voll und ganz einsehen, dass ihm die Aufgabe penibler Aufschlüsselung der.relevanten Daten zukommt. Insbesondere, zumal ja die edelste vom »Beitragsservice«, den Anstalten & deren Agitatoren öffentlich vor sich hergetragene Monstranz eben »Gerechtigkeit« heisst.

Sollte die vorgenannten Akteure sich weigern, dem nachzugehen, wäre da ja eventuell sogar eine weitere Klagefront zu eröffnen.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

V
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  • Beiträge: 5.038
Danke für deine sinnvollen Überlegungen Besucher.

Bei dem herausgreifen des s.g. Opfers dürfte der BS auf die Nase fallen. Die Anstalt bzw. der BS wird womöglich darauf bestehen über eine Teilnehmernr. pro Wohnung abzurechnen. Das kann er gerne haben. Wenn er die entsprechenden Inhaber („Beitragsschuldner“) unter einer  Teilnehmernr. adressieren möchte, könnte das für den BS und seine eingesetzte Software sehr spannend werden. Sie muss zunächst mehrere wechselnde Inhaber („Beitragsschuldner“) unterstützen. Dem BS wird schließlich mitgeteilt, wer in der betreffenden Periode der Inhaber („Beitragsschuldner“) ist. Genauso verhält es sich bei der „Beitragsschuld“, die bei der Bekanntgabe verschiedener „Beitragsschuldner“ und Zeiträume zur falschen Adressierung und nicht stimmigen Forderungen führt. Damit wären seine alten Briefe etwas für die Tonne. Klar müsste man die Forderungen immer schön zurückweisen und bei den Bescheiden widersprechen.

Dies würde die totale Verwirrung über geleistete oder angeblich geschuldete Beiträge und Ansprechpartner sowie eine enorme Beschäftigung des BS zur Folge haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2017, 11:06 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Prinzip reiht sich nahtlos ein in die seit Jahren bekannten Methoden "Sand ins Getriebe" zu werfen, bei denen z. B. zu wechselnden Zeiten unterschiedliche Teilbeträge über jeweils andere Konten gezahlt werden. Ich finde die Idee gut und werde sie aufgreifen, sobald der ÖRR nach dem erwarteten Urteil des BVerfG wieder Geld von mir haben will. Wobei ich nicht versäumen möchte hier einmal nachdrücklich auch für Barzahlung einzutreten. Es kann nicht angehen, dass die Sender das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, nämlich Bargeld, nicht annehmen wollen. Es versteht sich, dass man auch bei unbarer Zahlung niemals einen Dauerauftrag erstellt oder gar eine Einzugsermächtigung erteilt bzw. dass man eine bestehende Ermächtigung entzieht.

Wenn in einer Wohnung mehr als eine volljährige Person wohnt und sich einer davon als "Zahlungspflichtiger" outet, so gibt es ja viele Anlässe, warum diese Person wechseln kann. Z. B. Auszug des Zahlungspflichtigen, was gerade in WGs der Normalfall sein dürfte. Wenn sich jemand von seinem Partner trennt, so muss ja der in der Wohnung zurück Bleibende die Zahlungspflicht anzeigen. Das es schon 1 Stunde nach dem Versand dieser Anzeige zur "Versöhnung" kommt, so etwas ist eben das reale Leben, von dem sie in der Lindenstrasse oder ähnlichem Dauerschwachsinn ggf. noch nichts gehört haben. Und wenn man sich häufig nicht einig ist, z. B. darüber wer diesmal den ÖRR bezahlt, dann wechselt das  eben 2-3 mal im Jahr. Pech für den Beitragsservice.

Ich rege an eine Liste von Störmaßnahmen zusammen zu tragen, die auch Zwangsverpflichtete nutzen können, die nicht den Nerv haben eine juristische Auseinandersetzung zu führen. Dazu zähle ich die erwähnten Zahlungsmethoden, das Angebot von Barzahlung, temporäres Aussetzen der Zahlung - 2 Erinnerungen des BS tun nicht weh! -, jährliche Datenschutzanfragen, den unregelmäßigen Wechsel des "Zahlungspflichtigen", und Briefe mit allgemeinen Anfragen,  - auf dass sie in Papier baden und in Vorgängen ertrinken können.

NB: es ist klar, dass das letztlich den Preis für ÖRR nach oben treibt und es für jeden Einzelnen etwas mühsamer ist als einfach den "Beitrag" zu zahlen. Es hält aber das Bewusstsein  beim ÖRR wach, dass ein nicht geringer Anteil der Bürger keinen Bock auf die Rundfunksteuern hat.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.575
Ich habe nicht wirklich alles durchgelesen... Coole Idee! Aber:

Bei einer WG zahlt einer und die anderen werden gleichzeitig abgemeldet.

Bei der "Umstellung" 2013 hatte ich, damals in einer WG wohnend, meine hornalte Teilnehmernummer verloren. Eine WG-Genossin
sammelte das Geld ein und zahlte auf eigene Verantwortung an die Schergen.

Man müsste also rotierend ab- und anmelden.

Hilft auch, die Namen der Mitbewohner zu verschleiern, denn der Abgemeldete könnte ja ausgezogen sein. Also sogar noch ein Datenschutzbenefit - wenn nämlich bei einer 4er WG letztlich 20 Namen bei der Datenkrake registriert sind. Da blickt selbst der Ghimednist
nicht durch, der mit Shcierhiet Zugfrif auf die Dtaen hat. (Buchstabenwürfel zum Schutz vor staatlichen Webcrawlern.)





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Eine Ab- und Anmeldung wird nicht nötig sein. Auf den Seiten des BS gibt es die Möglichkeit der

"Änderung zum Beitragskonto" durchzuführen.

Warum sollte man jedoch diese Mitteilung dem nicht rechtsfähigen BS mitteilen?
Der einzige sinnvolle Ansprechpartner ist die zugehörige Anstalt. Am besten eine E-Mail mit
dem Bild des handschriftlichen Schreibens. Das Bild ist dann kaum einzuscannen und erfordert
manuelle Schritte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2017, 13:37 von Viktor7«

s
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bei alle dem bin ich persönlich gespannt wie der Barzahlungstrick ausgeht - den mache ich bis jetzt auch erfolgreich seit 2013. Falls es mal eine Kasse geben sollte - wovon ich nicht ausgehe - kann man ja immer noch eine Rechtmäßigkeit in Frage stellen.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eine Ab- und Anmeldung wird nicht nötig sein. Auf den Seiten des BS gibt es die Möglichkeit der

"Änderung zum Beitragskonto" durchzuführen.

Warum sollte man jedoch diese Mitteilung dem nicht rechtsfähigen BS mitteilen?

Nö, schön ein Schreiben hinsenden, gern der LRA. Das macht deutlich mehr Arbeit. Handschriftlich wäre natürlich optimal, wobei die dann wohl rätseln würden, was da steht und worum es geht, da ich meine eigene Schreibe oft nicht entziffern kann.  :D

M. Boettcher


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V
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...
Handschriftlich wäre natürlich optimal, wobei die dann wohl rätseln würden, was da steht und worum es geht, da ich meine eigene Schreibe oft nicht entziffern kann.  :D

Dafür gibt es doch genügend Handschriften bei Word (Edwardian Script ITC, Freestyle Script, Brush Script MT, French Script MT, ... ) oder anderen Schreibprogrammen. Wenn man diese ausgedruckt hat, liefert die OCR Schrifterkennung auf der BS Seite einen bunten Buchstabensalat. Kontrastarme kleine Schriftgröße, wie die Rückseite der Bescheide, macht den Mitarbeitern des BS eine Menge Spaß.  ;)


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a
  • Beiträge: 35
Ich kann da aus eigener Erfahrung berichten, wir waren, da hohe Fluktuation in der WG, gezwungen dieses Manöver mit 2-3 X Wechseln des "Beitragspflichtigen" pro Jahr durchzuführen.
Die Bearbeitungszeit zwischen Neuanmeldung und Bestätigung der Abmeldung des bisherigen Zahlers wurde immer länger, zuletzt brauchte die GEZ fast 9 Monate, solange wurde natürlich von beiden der Beitrag gefordert.
Das führte letztlich dazu, daß wir entnervt eine fiktive Person F angemeldet haben und die Zwangsabgabe für die Wohnung über dieses Beitragskonto GEZahlt wurde.
Irgendwann haben wir gemeinsam beschlossen dieses örR-Geschwür nicht mehr weiter zu finanzieren und zu boykotieren, haben kommentarlos jegliche Zahlungen eingestellt und die Kohle in die Rücklagenkasse der WG gesteckt. Das ist jetzt eine Weile her, das Beitragskonto dürfte  inzwischen einen Rückstand in Höhe von ca. 300€ aufweisen, und aus Köln haben wir bisher nichts gehört. Wir sind sehr gespannt wie es weitergeht, wann endlich der erste Bettelbrief eingeht und wie die Kölner gegen F vorgehen wollen, inhaftieren? Kontopfänden? Mit Schufaeintrag drohen? Juckt F herzlich wenig... Wir werden berichten! 8)


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