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Autor Thema: BR-Intendant Ulrich Wilhelm: "Viele Kritiker haben Kritik nicht zu Ende gedacht"  (Gelesen 16234 mal)

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Zitat
Wilhelm: Die Umstellung war durch die wachsende Zahl an mobilen Geräten nötig geworden

Die Umstellung auf die Wohnungsabgabe soll wegen einer "wachsende Zahl an mobilen Geräten nötig geworden" sein ?

Werden nun Schlafstätten von Smartphones bebeitragt ? :o

Der Mann sollte vom Intendaten-Posten in eine Comedy-Sendung wechseln !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 12:29 von DumbTV«

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Es ist auffällig, wie Ulrich Wilhelm den ihm gestellten Fragen immer wieder ausweicht.

Um diesen Sachverhalt zu verdeutlichen, habe ich ein paar Ergänzungen gemacht. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: die durchgestrichenen Passagen habe ich erfunden, sie stammen nicht von Herrn Wilhelm.

Zitat
[..]

SPIEGEL: Seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf eine Haushaltsabgabe muss jeder Bürger zahlen, auch wenn er das öffentlich-rechtliche Angebot nie oder nur sporadisch nutzt. Viele Menschen empört das, es gibt mittlerweile sogar eine richtige Bewegung zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Hat Sie das Ausmaß des Widerstands überrascht?

Wilhelm: [Ja. / Nein.] Dass es Widerstand geben würde, war klar. Wieviel, war vorher nicht genau abzusehen. Aber wegen der schwierigen finanziellen Lage des ÖRR standen wir vor der Wahl, entweder neue Geldquellen zu erschließen oder den ÖRR-Apparat zu verschlanken. Es gibt Kritik an Härtefällen, die ich verstehen kann. Aber wenn jemand kategorisch sagt, dass es dem Staat nicht zusteht, ein Rundfunksystem zu unterhalten, das sich an die Gesamtheit richtet und für das die Gesamtheit zahlt, dann ist mit der Kraft der Argumente nur noch wenig auszurichten.

SPIEGEL: Die Frage ist, ob ausnahmslos jeder zahlen muss, im Zweifel sogar mehrfach, und das unabhängig von der Nutzung.

Wilhelm: Ich kann verstehen, dass nur diejenigen zahlen möchten, die den ÖRR auch nutzen. Und dass Personen aufgrund einer Zweitwohnung doppelt zahlen sollen, ist natürlich nicht vermittelbar. Sie betrachten das zu isoliert. Demokratie braucht den öffentlichen Raum, und der öffentliche Raum hat sich dramatisch verändert. Er ist in der Digitalisierung zerfallen. Inhalte werden nach persönlichen Vorlieben sortiert. Dadurch sind unzählige Unter- und Gegenöffentlichkeiten entstanden. Wenn jeder nur noch zur Kenntnis nimmt, was ihn in seiner Meinung bestätigt, ist Demokratie nicht mehr möglich. Da darf der Gesetzgeber doch dem Wunsch Einzelner nicht nachgeben, die sich in ihrer Filterblase wohlfühlen und sagen: Wir brauchen keine Gesamtöffentlichkeit.

SPIEGEL: Alle, die gegen die Zwangsabgabe sind, wollen also bloß ungestört in ihrer Filterblase leben?

Wilhelm: Sie haben mich missverstanden. Ich habe eben gesagt, dass es Einzelne sind, die sich in ihrer Filterblase wohlfühlen. Ich glaube, dass viele Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Kritik nicht zu Ende gedacht haben. In der digitalen Kommunikationswelt wird ein Medium, das viele Teile der Gesellschaft noch erreichen kann und ein Gespräch ermöglicht, allmählich zur Mangelware.

SPIEGEL: Die Wahrheit ist: Das Finanzierungssystem wurde geändert, weil sich immer mehr Bürger bei ARD und ZDF abgemeldet hatten. Die Zuschauer sind Ihnen von der Stange gegangen, deshalb die Umstellung auf die Haushaltsabgabe.

Wilhelm: Das ist einer der Gründe, ja. Es ist doch nicht so, dass sich da ein paar Intendanten etwas überlegen und das durchziehen. Rundfunkrecht ist Länderrecht. Dazu benötigt man die Ratifizierung aller 16 Länderparlamente, viele Gerichte überprüfen das. Die Umstellung war durch die wachsende Zahl an mobilen Geräten nötig geworden.

[..]

Originalversion des Interviews siehe hiesiger Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22318.msg142628.html#msg142628


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 19:12 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
Zitat
Wilhelm: [..] Aber wenn jemand kategorisch sagt, dass es dem Staat nicht zusteht, ein Rundfunksystem zu unterhalten, das sich an die Gesamtheit richtet und für das die Gesamtheit zahlt, [..]
Die Gesamtheit der Bevölkerung ist mit der Allgemeinheit identisch, ergo müssten Steuermittel zur Stütze des ÖRR eingesetzt werden.

Übrigens, wer sagt denn kategorisch, daß es dem Staat nicht zustünde, so ein Rundfunksystem zu unterhalten? Natürlich darf der Staat ein derartiges System einführen, behalten, gestalten, wenn er es auch selber stemmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 12:37 von DumbTV«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s

six2seven

Dagmar Reim (Intendantin RBB)
Zitat
Herr Zimmermann! Ich bin Ihnen, wie Sie wissen, dankbar dafür, und das gilt für alle Parlamentarier, die hier am Tisch sitzen, dass Berlin und Brandenburg unseren Weg von der geräteabhängigen Gebühr in den Beitrag sehr massiv unterstützt hat.

BR Intendant  U. Wilhelm:
Zitat
Es ist doch nicht so, dass sich da ein paar Intendanten etwas überlegen und das durchziehen.


…ja was nun Herr Wilhelm ja oder ja.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 12:43 von DumbTV«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Nicht mein täglicher Sprachgebrauch, aber ich kann einfach nicht anders: FRECHHEIT! Geistiger Dünnpfiff! Mentale Absonderung!


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Übrigens, wer sagt denn kategorisch, daß es dem Staat nicht zustünde, so ein Rundfunksystem zu unterhalten? Natürlich darf der Staat ein derartiges System einführen, behalten, gestalten, wenn er es auch selber stemmt.

Das Grundgesetz. Dort ist geregelt, dass Rundfunk Ländersache ist, da dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zugesprochen wird. Also sind die Landesverfassungen und (nachgeordnet) die Landesgesetze zu beachten. Zumindest in der bayerischen Verfassung steht
Zitat
Die Freiheit des Rundfunks wird gewährleistet. Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen.
Inwieweit ein reiner Staatssender dem Prinzip der "unparteiischen" Berichterstattung gerecht werden könnte, würde ich bezweifeln.


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Herr Wilhelm ist ein Paradebeispiel für das Drehtürspiel Politik-Rundfunkanstalten.
Von Staatsferne kann da keine Rede sein.

Wer hat Herrn Wilhelm gebeten, Intendant eines Zwangsbezahlsenders zu werden?
Kleiner Tip: die, die zu 215,-- jährliche Zwangsabgabe gezwungen werden sollen, waren es nicht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm


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In einer freiheitlichen Gesellschaft ist es nicht Aufgabe des Staates, Wirtschaftunternehmen zu betreiben - außer es sind von der Sache her Monopolbereiche, auf die alle angewiesen sind  (z.B. Hamburger Hafen).

Aufgabe des Staates ist es grundsätzlich, Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnung, Erlasse) zu schaffen, in denen sich Wirtschaftunternehmen bewegen können. In Bezug auf den Rundfunk unter den heutigen technologischen Bedingungen bedeutet dies die Zuständigkeit des Staates für Werberichtlinien, Kartellüberwachung, Jugendschutz usw., aber nicht selbst Medienanbieter zu sein -  erst recht nicht, wenn die Finanzierung dann als Zwangsbeitrag oder Steuer daher kommt und nicht als Bezahlung durch die tatsächlichen Nutzer (Zuschauer von Tatort & Co.) und Nutzniesser (z.B. Verlage, deren Bücher und CD's in Talksendungen werbewirksam besprochen werden wie z.B. bei Markus Lanz im ZDF).

Zudem existiert bereits die steuerfinanzierte Deutsche Welle als Informationsmedium: http://www.dw.com/de/themen



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 14:31 von Nichtgucker«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Sehr geehrter Herr Wilhelm,

anstatt mit dem Rücken an der Wand zu argumentieren, sollte Sie und Ihre Intendanten Kolleginnen und Kollegen all Ihre Kraft nutzen und eine Glaubwürdigkeit des öffentlich rechtlichen Rundfunk herzustellen und ein Angebot bieten, welche die Mehrheit der Bürger akzeptiert, schätzt, und gerne Mitglied des öffentlich rechtlichen Rundfunk wird und gerne und freiwillig dem Mitgliedsbeitrag zahlt und zwar ausschließlich für Rundfunk (Programme) und nicht für Ihre Pensionen! Sie habe recht, das der Staat sich einen Rundfunk unterhalten sollte, der sollte aber für die Bürger sein und nicht für die Politik, Lobbyisten und Rundfunker sein. Es heiß ja auch öffentlich (von Transparenz keine Spur), rechtlichen (von Recht keine Spur) Rundfunk (Pensionskasse) und (Zwangsmitgliedschaft)! Sie und ihre KollegInnen sollten wirtschaftlich arbeiten, wie andere Unternehmen auch, sonst droht eine Insolvenz, wovor Sie allerdings keine Bange haben müssen. Bringen Sie und ihre KollegInnen den Laden in Ordnung, oder treten Sie als Intendant zurück!
Von wegen flucht aus der Rundfunkgebühr und die Zunahme von “mobilen“ Rundfunkgeräten hätte das neue Finanzierungsmodell gerechtfertigt. Nein, war es nicht der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi, der dem öffentlich rechtlichen Rundfunk mit der Zinspolitik in die Pensionskasse gehagelt hat?
Mich wundert das Sie sich noch aus Ihrer Deckung heraus wagen. Mit welcher Arroganz mit der Sie sich präsentieren, sucht seines gleichen. “Die Kritiker hätten nicht zu Ende gedacht“. Sie prangern Beleidigungen, übler Nachrede an und wollen dieses zur Strafverfolgung bringen und mit Millionen sanktionieren? Sollten Sie nicht in Ihrem eigenen Laden mal nach dem Rechen sehen? Sicher gibt es unappetitliche Post bei Facebook & Co, da kann man (Frau) die Anbieter hin weisen das es gelöscht wird. Sicher gibt es Menschen, die sich nicht benehmen können, sollen die auch in den Knast, wie die Zwangszahlungsverweigerer? Was mich mehr erschreckt, ist die Tatsache, das Teile der ( seriöse )Presse und auch der öffentlich rechtliche Rundfunk die Nichtnutzer als Schwarzseher, Schmarotzer betitelt, die sich eine nicht genutzte Leistung erschleichen!!
Sie haben Verständnis für Härtefälle, die werden erst in Knast herausgefunden, das es Härtefälle sind? Es sind meistens Bürger, die sich bis Dato nichts zu Schulden kommen lassen haben und müssen sich jetzt mit Gerichten, Gerichtsvollzieher, Behörden, Finanzämtern und Stadtkassen rum ärgern müssen. Es gibt Menschen, die sich tatsächlich 17,50 € nicht leisten können. Wie empfinden sie, wenn Sie über solche Menschen erfahren, bei Ihrem monatlichen Gehalt von c.a. 25.000,00 €?
Wissen Sie eigentlich, wie lange z.B. ein Facharbeiter in Teilzeitbeschäftigung für 25.000,00 € schaffen muss? 

Mit welcher Begründung Sie Ihr Unternehmen rechtfertigen, ist frech!

Verkleinern Sie Ihren Lade, gönnen Sie sich reichlich weniger Gehalt und machen Sie einfach nur gute Rundfunk! Sollten Sie nicht wissen wie das geht, hier im Forum sind bestimmt Menschen, die Ihnen weiter helfen können!

Ein Tip von mir, berichten Sie mal über die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte und Richter.
Und gehen Sie dem mal nach, warum ein Landgericht in Tübingen eine andere Auffassung in Bebeitreibungen hat, als die Verwaltungsgerichte und der “nicht rechtsfähige Beitragsservice“! 

 Ohmanoman
 


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 7.385
Das Grundgesetz. Dort ist geregelt, dass Rundfunk Ländersache ist, da dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zugesprochen wird. Also sind die Landesverfassungen und (nachgeordnet) die Landesgesetze zu beachten. Zumindest in der bayerischen Verfassung steht
Meine Aussage wurde nicht verstanden? Und der Grundsatz auch nicht?

Also kurz nochmals:
1.) Art 31 GG bricht jegliches Landesrecht, auch Landesverfassungsrecht, sofern Landesrecht einen niederen Schutzstatus gewährt als Bundesrecht; vom Bundesrecht abweichendes Landesrecht bleibt nur dann gültiges und im Land einzuhaltendes Recht, wenn es einen höheren Schutzstatus als das Bundesrecht gewährt; ist verfassungsrechtlich ausdiskutiert. (-2 BvN 1/95-)

2.) Als "Staat" in meinem Zitat darf freilich auch der Begriff "Land" eingesetzt werden, ist's doch auch ein Staat, wennschon kein eigenständiger.

3.) Das Land hat gemäß GG dort und nur dort Gesetzgebungsbefugnisse, wo das GG nicht dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis zugesteht.

4.) Wo also stünde, daß der Staat/das Land ein derartiges Rundfunksystem nicht vorhalten dürfte? Im Grunde nach darf das Land diesesd bspw. das zu jeder Zeit, sofern sich dieses Rundfunksystem im Bereich des Bundesrechtes bewegt und dabei auch europäisches Recht nicht außer Acht läßt.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

C
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danisch.de (Blog), 04.03.2017

Die #ARD und die Fake News

Hadmut Danisch

Zitat
Anscheinend schnappen die bei der ARD gerade über.

Der SPIEGEL kommt gerade mit großer Vorankündigung eines Interviews mit Ulrich Wilhelm, 56, Intendant des Bayerischen Rundfunks, über Fake News.  [..]

Aus welcher Position heraus fordert ein Intendant eines öffentlich-rechtlichen Senders überhaupt Gesetzesänderungen?

Dessen Aufgabe ist, seinen Laden zu leiten und die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Eine Position, nach außen hin irgendetwas zu fordern oder zu verlangen hat der nicht. Er hat sie nicht nur nicht, sie wäre auch mit dem Neutralitätsgebot des Rundfunks unvereinbar. Da muss man doch gleich schon mal sehr hellhörig werden. Was geht da vor sich, wenn ein Rundfunkintendant in dieser Position als solcher (und nicht etwa privat) politisch tätig wird und Gesetzesänderungen fordert?

Dass ein Intendant Gesetzesänderungen fordert, wäre ja noch vertretbar, wenn sie seinen Bereich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder auch deren ganzen Tarif-Apparat, sprich: deren Geschäft, beträfen. Das läge noch in seinem Aufgabenbereich.

Aber was gehen den eigentlich Facebook und Twitter an?

Ein politisches Mandat hat er nicht und demokratisch legitimiert ist er auch nicht.

Es ist auch nicht seine Aufgabe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich um sein eigenes Geschäft zu kümmern und zu schauen, dass sie was ordentliches senden, und sich nicht um andere Medien zu kümmern. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2017/03/04/die-ard-und-die-fake-news/


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Die Kritiker haben nicht zu Ende gedacht.

Haben die Befürworter des Beitrags (zu Ende) gedacht?


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Wilhelm: Es ist doch nicht so, dass sich da ein paar Intendanten etwas überlegen und das durchziehen. Rundfunkrecht ist Länderrecht. Dazu benötigt man die Ratifizierung aller 16 Länderparlamente, viele Gerichte überprüfen das. Die Umstellung war durch die wachsende Zahl an mobilen Geräten nötig geworden.

DOCH!, genau so hat es angefangen und die Politik hat bis zum Ende mitgespielt, weil alle unter einer Decke stecken und jeder massiv vom anderen profitiert.

LG Peli


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c
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Ohne ÖR keine Zunkunft. Bin mal auf die Homepage von ZDF gegangen:

LAfer Lichter Lecker
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Nordlicht Mörder ohne Reue (Serie)
Professor T: Alle Folgen (Serie)
Amerika Saga (Doku)
heute show (Comedy)
Neo Magazin Royale (Comedy)
Eichwald MdB (Comedy)
Alle Spiele vom 23. Spieltag
Wintersport am Samstag

 >:D Gott sei Dank haben wir jemand der uns mit diesem Programm zukunftssicher macht; denn wir wollen es doch (da Zeug oben in der Liste) Kein normaler Mensch kann erklären, wie so ein Programm mit der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit in Einklang zu bringen ist.


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faust

... wie tief der Karren im Dreck steckt, wird meiner Meinung nach noch an etwas ganz anderem deutlich:

Wir hier wissen ja zu diesem Thema mehr als der durchschnittliche SPIEGEL - Leser, und die Frage ist:

WAS  DARF,  WAS  SOLL  der  SPIEGEL - Leser denn eigentlich wissen ?

In dem ganzen Text kommt, wenn ich richtig gelesen habe,  der Begriff BUNDESVERFASSUNGSGERICHT  nicht ein einziges Mal vor.
Diese Frage jedoch wäre durchaus berechtigt, aktuell und angebracht gewesen.

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:


1) Die Damen und Herren des deutschen Qualitätsmediums haben nicht sauber recherchiert

... oder ...

2) Diese Frage durfte nicht gestellt werden.


Gibt es noch eine dritte Möglichkeit? - Ich denke, NEIN !

Das bedeutet - egal wie die Antwort ausfällt:

Der SPIEGEL ist kein Qualitätsmedium mehr ->  er ist inzwischen Teil des Problems !!!



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