Hallo,
Person A versteht wie die meisten Deutschen unter Vorbehaltszahlung, dass die gesamten Beiträge, die man dem BS überweist, irgendwann zurückgefordert werden können, wenn der RStV in den nächsten Jahren als verfassungswidrig eingestuft bzw. die Gebühr irgendwann komplett abgeschafft wird.
Ist das beim Beitragsservice auch so?
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Zahlung unter Vorbehalt im Jahr 2017?
Ist die Rückforderung der geleisteten Zahlungen mit Kosten verbunden?
Macht es Sinn dies dem Karnevalsverein zu unterbreiten, wenn überall im Internet die Antwort bereits zu lesen ist, dass der Karnevalsverein die Vorbehaltszahlung nicht akzeptieren wird?
Oder ist jegliches Aufbäumen gegen den BS oder das Suchen nach Optionen, damit die geleisteten Zahlungen nicht verloren gehen, vergeudete Zeit?
Person A liest sehr viel aber so einen richtigen Durchbruch oder ein roter Faden zu diesem Thema ist irgendwie nicht erkennbar.
Bitte um eine Antwort ohne Juristendeutsch, die Antwort interessiert sicherlich viele neue Mitglieder, die sich gerade dem Thema BS gewidmet haben