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Autor Thema: Zwangssteuer unter Vorbehalt zahlen > aktueller Stand 2017?  (Gelesen 9845 mal)

S
  • Beiträge: 17
Hallo,

Person A versteht wie die meisten Deutschen unter Vorbehaltszahlung, dass die gesamten Beiträge, die man dem BS überweist, irgendwann zurückgefordert werden können, wenn der RStV in den nächsten Jahren als verfassungswidrig eingestuft bzw. die Gebühr irgendwann komplett abgeschafft wird.

Ist das beim Beitragsservice auch so?
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Zahlung unter Vorbehalt im Jahr 2017?
Ist die Rückforderung der geleisteten Zahlungen mit Kosten verbunden?
Macht es Sinn dies dem Karnevalsverein zu unterbreiten, wenn überall im Internet die Antwort bereits zu lesen ist, dass der Karnevalsverein die Vorbehaltszahlung nicht akzeptieren wird?
Oder ist jegliches Aufbäumen gegen den BS oder das Suchen nach Optionen, damit die geleisteten Zahlungen nicht verloren gehen, vergeudete Zeit?

Person A liest sehr viel aber so einen richtigen Durchbruch oder ein roter Faden zu diesem Thema ist irgendwie nicht erkennbar.

Bitte um eine Antwort ohne Juristendeutsch, die Antwort interessiert sicherlich viele neue Mitglieder, die sich gerade dem Thema BS gewidmet haben :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:50 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Es entscheidet Jeder für sich.
Unter Vorbehalt darf man gerne bei seriösen Unternehmen zahlen. Damit meine ich solche, mit denen man sich auch verständigen kann.

Mr.X würde an nicht rechtsfähige, kriminelle Unternehmen bestimmt niemals unter Sonstwas zahlen.
Mr.X würde seinen alten Hut verwetten, dass man von der GEZ keinen Pfennig wiedersieht.
Wer die Schreiben dieses Lügenvereins gesehen hat, der weiß doch, wie das langläuft. Die drehen dir das Wort im Munde rum.
Solche Schreiben liegen vor mir. Lügen von A bis Z.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:50 von Bürger«

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Das Thema hatten wir letztens auch beim Runden Tisch. War mehr oder minder eine Schnapsidee und vllt etwas Spinnerei, aber:

» Zahlungen unter Vorbehalt an BS -> Geld ist weg, da nicht rechtsfähig
» stattdessen lieber Zahlungen an die jeweilige LRA unter Vorbehalt. Diese ist ja rechtsfähig und darf Geschäfte machen. Wenn der BS mit Klagen ankommt, kann immer nachgewiesen werden, dass das Geld mit jeweiligen Verwendungszweck bei der zuständigen LRA eingezahlt wurde. Der Vorbehalt müsste aber spätestens nach 3 Jahren (??) eingeklagt/überprüft werden, da ansonsten der Anspruch verfallen würde (das ist zumindest noch hängen geblieben). Jeder möge sich selbst dazu informieren.

Nachtrag: Gerade entdeckt: http://www.tipps-tricks-kniffe.de/iban-und-bic-der-gez-rundfunkbeitrag/

Zitat
Bayerischer Rundfunk BR:
Bayerische Landesbank München
Kto. 202 4100
BLZ 700 500 00
IBAN: DE28700500000002024100
BIC: BYLADEMMXXX

Hessischer Rundfunk HR:
Landesbank Hessen-Thüringen Frankfurt/Main
Kto. 123 455
BLZ 500 500 00
IBAN: DE93500500000000123455
BIC: HELADEFFXXX

Mitteldeutscher Rundfunk MDR:
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt
Kto. 301 234 5678
BLZ 820 500 00
IBAN: DE24820500003012345678
BIC: HELADEFF820

Norddeutscher Rundfunk NDR:
Deutsche Bank AG Hamburg
Kto. 111 111 100
BLZ 200 700 00
IBAN: DE96200700000111111100
BIC: DEUTDEHHXXX

Radio Bremen RB:
Bremer Landesbank Bremen
Kto. 107 123 4567
BLZ 290 500 00
IBAN: DE22290500001071234567
BIC: BRLADE22XXX

Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB:
Commerzbank AG Potsdam
Kto. 123 456 00
BLZ 160 800 00
IBAN: DE10160800000012345600
BIC: DRESDEFF160

Saarländischer Rundfunk SR:
Landesbank Saar Saarbrücken
Kto. 827 2072
BLZ 590 500 00
IBAN: DE87590500000008272072
BIC: SALADE55XXX

Südwestrundfunk SWR:
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
Kto. 136 2826
BLZ 600 501 01
IBAN: DE26600501010001362826
BIC: SOLADEST600

Westdeutscher Rundfunk WDR:
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
Kto. 111 1111
BLZ 300 500 00
IBAN: DE54300500000001111111
BIC: WELADEDDXXX


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:51 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

  • Beiträge: 226
stattdessen lieber Zahlungen an die jeweilige LRA unter Vorbehalt.
Ich würde einiges wetten, dass man auch von der LRA nichts zurückbekommt. Selbst wenn der RBStV als (teilweise) grundgesetzwidrig erklärt werden sollte, werden die so wie ich sie kenne sicherlich alles juristisch mögliche und unmögliche daransetzen, nichts zurückzahlen zu müssen.

Warum überhaupt zahlen? Mindestens bis zum Widerspruchsbescheid sollte doch jeder warten können, und alle etwas kampfeslustigeren danach noch bis zum GV. Das dauert doch schon mal mindestens ca. 2 Jahre, oder wie sind da die aktuellen Erfahrungen?

In das GEZ-Getriebe müssen VIEL Sand und Steine, und jeder sollte da so gut es geht mithelfen!




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:51 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.998
Zahlung unter Vorbehalt ist immernoch nutzlos. Die Rückforderungsmöglichkeit ist nur gegeben, wenn dabei der Rechtsweg auch verfolgt wird. Der Rechtsweg verursacht ebenso erstmal Kosten. Eine Rückforderung betrüge nur 3 Jahre.

Was passiert, wenn der Rechtsstreit ab heute noch weitere 6 Jahre dauern würde? Dann gäbe es ja maximal 3 Jahre zurück (Rückforderungsklage nicht vergessen), bedeutet 3 Jahre Beiträge unter Vorbehalt trotzdem weg.

Weiteres Problem "Weitergeltungsanspruch" sagen wir mal das Gericht erklärt eine "Übergangsphase" --> Geld von allen 6 Jahren weg.

--> Ein weiteres Problem, der Rundfunkbeitrag ist mit Ausnahme der "Rückstellung für Renten" mehr oder weniger ein Umlaufsystem, das bedeutet: Das Geld was rein geht hat eine sehr kurze Verweildauer.

Sollte also ein Gericht deklarativ feststellen, dass die Regeln gegen das Grundgesetz sind, dann wird wohl keiner mehr "einzahlen", es bestünde also die Möglichkeit auch dann kein Geld mehr zurück zu bekommen.

-->
Vergleiche es einfach mal mit Vorkasse und einem beliebigen Unternehmen, welches zahlungsunfähig wird. (Der Vorgang ist zwar etwas anders, das Ergebnis jedoch gleich.)

Ein mögliches Beispiel Teldafax --> Kunden gingen für billigen Strom in Vorleistung --> Teldafax pleite --> Kunden Gelder weg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:51 von Bürger«

f

faust

... das ist richtig !

Es gab in den 90er Jahren in einigen Bundesländern eine sogenannte "Feuerwehrabgabe" (Details spar ich mir jetzt mal), die dann nach einer Klage vor dem BverwG/BVerfG wegen erheblicher Mängel grußlos wieder eingestampft wurde.

Ich hatte auch schon die Mahnungen daliegen, hab aber nicht gezahlt.
Mein Vater, der - als ordentlicher Deutscher - gleich gezahlt hat, hat sein Geld nicht wiedergesehen.

Und: Ein Bekannter von mir hat auch nach der Zwangsanmeldung 2013 nicht gezahlt, er hat Ende 2014 geklagt, Anfang 2016 ist die Klage abgewiesen worden. Mitte 2016 hat der Gerichtsvollzieher sich zum ersten Mal gemeldet.
Und jetzt haben wir Anfang 2017, und was soll ich sagen: Es zieht und zieht sich - er hat immer noch nix gezahlt ! 

Also: Nehmt Euch Zeit.


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g
  • Beiträge: 860
Zitat
Bayerischer Rundfunk BR:

Hessischer Rundfunk HR:

Mitteldeutscher Rundfunk MDR:
 ...

Westdeutscher Rundfunk WDR:

Egal an welche der genannten Banken, die Konten sind definitiv alle in der Hand des BS. Es sind GEZ-Konten. Die GEZ verfügt voll und ganz darüber.

Lt. Rundfunkrecht müsste an die LRA direkt gezahlt werden und die LRA verteilt weiter.
Das ist eben nicht der Fall und damit gesetzeswidrig.
Die LRA hat kein eigenes Konto, über welche die LRA allein verfügt.
Wer an die o.g. Konten zahlt, zahlt an den BS direkt. Das ist so nicht angedacht und Mr.X sieht dazu keinerlei Veranlassung. Keiner kann Mr.X zwingen, an eine kriminelle Bande, die selbstermächtigend Konten plündert, zu zahlen.

Bei dieser Bande ist alles im Argen.

OT:  @faust: ich hab auch gezahlt, mehrere Jahre,


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Zahlung unter Vorbehalt im Jahr 2017? [...]

Bitte um eine Antwort ohne Juristendeutsch

Stell Dir vor, Du bist alleine im Wald und isst eine Wurst. Plötzlich kommt ein sehr hungrig aussehender Hund auf Dich zugeschossen. Du wirfst ihm die Wurst zu und sagst: "Die kriegst Du aber nur unter Vorbehalt, die bringst Du mir nächste Woche wieder, verstanden?"


Die Idee mit dem Hund und der Wurst habe ich aus diesem Thread geklaut übernommen:

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg137176.html#msg137176


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 01:22 von Bürger«

S
  • Beiträge: 17
Warum überhaupt zahlen? Mindestens bis zum Widerspruchsbescheid sollte doch jeder warten können, und alle etwas kampfeslustigeren danach noch bis zum GV. Das dauert doch schon mal mindestens ca. 2 Jahre, oder wie sind da die aktuellen Erfahrungen?

In das GEZ-Getriebe müssen VIEL Sand und Steine, und jeder sollte da so gut es geht mithelfen!
Das ist auch Person A's Vorhaben, seit 2014 befindet sie sich nun schon im Klinsch, bis vor 1 Monat der OGV da stand. Person A hat nachgegeben und die Forderung beglichen (was aber nur eine Teil"schuld" vom Karnevalsverein ist, da ist noch mehr als die Hälfte offen).

Person A ist nicht geisteskrank und rückt freiwillig diesen Zirkusakrobaten das Geld in die Taschen :D Widersprüche schreiben wird Person A trotzdem bis in paar Wochen/Monaten/Jahren wieder ein GV vor der Tür steht. Auf die Mahngebühren des BS und den GV-Kosten sch*&§t Person A, denn sie möchte dem BS so viel Arbeit wie möglich machen.

Lustiger Artikel dazu: http://www.focus.de/finanzen/steuern/protest-gegen-die-rundfunkgebuehr-haftandrohung-in-thueringen-so-treiben-gez-gegner-die-gebuehrenstelle-in-den-wahnsinn_id_6572707.html
Sehr lustige "Tricks" dabei, musste schmunzeln ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:51 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Person A hat nachgegeben und die Forderung beglichen

Mr.X begleicht nicht selbst. Man muss es ihm entreißen. Das ist ein Unterschied.
Was man selbst zahlt, zählt als Anerkenntnis. Was man ihm entreißt, zählt als gestohlen.
Man hat das Konto gepfändet.

Kleiner Nachtrag: Der GV will bestimmt keine Möbel pfänden? Der will Geld.
Bei Mr.X hat sich der GV nicht mal die Mühe gemacht, um vorbeizuschauen. Was besagt das?


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S
  • Beiträge: 403
Kleiner Nachtrag: Der GV will bestimmt keine Möbel pfänden? Der will Geld.
Bei Mr.X hat sich der GV nicht mal die Mühe gemacht, um vorbeizuschauen. Was besagt das?

Könnte das besagen, dass Mr.X (zumindest temporär) über ausreichend Mittel auf einem oder mehreren dem GV bekannten Konten verfügt, um da mal eben unangekündigt abzugreifen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:52 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

g
  • Beiträge: 860
OT
Ein GV hat eigentlich in beweglichen Sachen zu vollstrecken, wenn kein Geld da ist.
Mir ist aber bislang kein Fall bekannt, dass da etwas gepfändet wurde?
D.h., nur die Kohle zählt.
(Vom Zweit-Konto wurde ein Betrag gestohlen, den Mr.X verschmerzen kann/ muss. Eine Rückzahlung.
Ansonsten hat Mr.X ein P-Konto. Wieso sollte Mr.X von den paar Piepen noch was an GEZ-Millionäre spenden?)


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K
  • Beiträge: 13
Wenn Mr. X schon ein PKonto hat, dann kann alles egal sein und man kann sich die Portokosten auch sparen. Es gibt dann einfach nichts mehr. Wenn man nichts mehr hat, was man verlieren kann, dann braucht man auch nicht für irgendwas kämpfen, weil es nichts mehr gibt, was man verteidigen braucht. Die GEZ kann ja alles mögliche machen und den GV den Sie losschisckt bezahlen. Aber es gibt deswegen immer keine Beiträge.


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a
  • Beiträge: 148
Auf dem Aktionstag in Berlin sagte einer der Anwälte, dass es eine Zahlung unter Vorbehalt bei öffentlichen Forderungen nicht gibt.

Die Frage ist, inwieweit es eine rechtmäßige Forderung (Steuer/ Bepreisung der Allgemeinheit/ Anknüpfungspunkt Wohnung/ welcher Vorteil wem gegenüber/ Bennennung der Gebühr im Gesetz/ Gleichheitsgrundsatz Mehrpersonenhaushalte...) ist und genau das wird ja versucht zu klären.

Mich würde interessieren, ob diejenigen, die klagen (und auch verloren haben) bei Feststellung der Grundgesetzwidrigkeit Anspruch auf Schadenersatz und Wiedergutmachung haben. Schließlich sind ungerechtfertigt Prozess-, Mahn- und Vollstreckungskosten angefallen.
Klar ist, dass jeder der freiwillig zahlt, quasi zustimmt und alle Ansprüche verliert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:54 von Bürger«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Um einen Abgabenbescheids anzugreifen, muss man gegen diesen einen formellen Rechtsbehelf einlegen. Andernfalls wird der Bescheid rechtswirksam und damit auch vollziehbar. Das gilt auch, wenn die festgesetzte Abgabe bzw. die Festsetzung eigentlich rechtswidrig ist. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist kein rechtswirksamer Widerspruch gegen den Bescheid ersetzt auch nicht die Anforderung der Verwaltungsgerichtsordnung an das erforderliche Rechtsmittel. So gesehen ist ein Vorbehalt sinn-, zweck- und witzlos. Das Geld ist dann schlicht weg.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 00:53 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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