Manche Behörden erzielen freilich auch Einnahmen aus Gebühren, bspw. dann, wenn Du als Bürger einen neuen Paß beantragt hast, denn den bekommst Du ja nicht gratis?
Der Unterschied zum Rundfunkbeitrag bspw. liegt aber darin, daß zuallererst der Bürger an die Behörde ein Anliegen heranträgt, also erst einmal selbst aktiv wird, weil er was will.
Außerhalb des reinen Steuerbereiches, gilt dieses eigentlich so ziemlich für alle Betriebe hoheitlicher Art und auch für alle Betriebe gewerblicher Art, gleich welcher Rechtsform diese konkret sind.
Für Angestellte des Staates hat es Tarifverträge und für Beamte bzw. Beamtinnen andere Bestimmungen, nach denen sie bezahlt werden.
Wo konkret stehen könnte, auf Basis welcher Mittel Angestellte des Staates und Beamte wie Beamtinnen bezahlt werden? Abgabeordnung, Grundgesetz, Beamtengesetze und in sonstigen Rechtsvorschriften, die die Bezahlung der Mitarbeiter/innen des Staates regeln?
Hilfsweise hilft eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium, dann hast Du Klarheit.
Seitens der EU wirst Du hierzu möglicherweise noch keine Antwort erhalten; in alle Bereiche eines Mitgliedsstaates involviert sie sich denn doch nicht. Für die EU zählt allein jenes, was nur gemeinsam sinnvoll(!) geregelt werden kann; neben einem einheitlichen Binnenmarkt, in dem für alle EU-Länder einheitliche Wettbewerbs- und Handelsregeln gelten sollen, sind nur Naturschutz, bzw. Umweltschutz, Sicherung der EU-Außengrenzen und solche Bereiche wie Asyl und Co. im Interesse aller auf EU-Ebene geregelt.
Aus Gründen eines einheitlichen Binnenmarktes bedarf es auch der klaren Definition dessen, was Unternehmen oder Nichtbehörde und was Behörde ist.
Was Behörde ist, wird seitens der EU auf Basis dieser hier eingestellten Entscheidung ein-eindeutig definiert; wer dieser Definition nicht entspricht, ist folglich auch keine Behörde. Wird diese Definition nicht begriffen, ist es in Verantwortung eines offenbar bundesrepublikanisch vorhandenen Bildungsnotstandes Sache des Mitgliedslandes und nicht in Verantwortung der EU. Die EU hindert keine Land daran, mehr Mittel für effektive Bildung auszugeben.
Das die Bundesrepublik Deutschland evtl. punktuell im bildungstechnischen Bereich nicht mehr mit anderen Ländern konkurrieren kann, liegt alleine in ihrer Verantwortung.
@ed
Danke für die Einstellung dieser Entscheidung des BVerfG; für mich stellt sich aber die Frage, wo ich diese Entscheidung in vollem Wortlaut finde? Schon eine ältere Rundfunkentscheidung des BVerfG fand ich nicht auf deren Website.
Ich bitte also darum, hier die Quelle für diese Entscheidung zu benennen.
Ansonsten kann ich den Aussagen nur beipflichten; es erfolgt leider offenbar eine Beschädigung des nationalen Rechtssystems.
Edit: Hab' diese Entscheidung des BVerfG gefunden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;