... enttäuschenderweise haben seinerzeit auch die Linken und die Grünen, also Parteien, von denen man es eigentlich am wenigsten erwartet hatte, FÜR den RFZB gestimmt bzw. dessen Einführung unterstützt und mitgetragen - vielleicht ein weiterer Grund, weshalb die AfD Zulauf bekommen hat. - Meines Wissens ist auch die FDP (mal von einzelnen weiteren Mikroparteien abgesehen) gegen den RFZB!
Die FDP (als bekanntes Anhängsel der CSU/CDU nicht überraschend) hat natürlich
für den Zwangsbeitrag gestimmt. Erst als dann die Petitionen (
2015-siehe hier im Forum) immer mehr Fahrt aufnahmen, kam die FDP auf die Idee, auf diesen Zug ebenfalls aufspringen zu können, startete
eine eigene Petition und veröffentlichte ein
eigenes Gutachten.
Ich betone: Das passierte erst, nachdem hier im Forum (und schon 2013 die große bundesweite Petition mit über 100.000 Stimmen) gestartet waren. Das nenne ich "Das Fähnchen nach dem Wind ausrichten." Insofern würde ich in die FDP auch keine Hoffnung setzen, denn dort ist man sehr "flexibel".
Die Grünen sind zwar grundsätzlich für den Rundfunkbeitrag, aber man muß ihnen zugute halten, daß sie (zumindest in Bayern) gegen den Rundfunkbeitrag gestimmt hatten, da sie die Ungerechtigkeiten für Arme oder von der Armut gefährdete Bürger nicht durch den Befreiungs-§ ausreichend ausgeglichen sahen und noch einige Änderungen gewünscht hätten.
Das alles lässt sich aber in den Abstimmungsprotokollen der Landtage 2011 nachlesen (also nach dem Unterschreiben des RBStV durch die Ministerpräsidenten - was allerdings den wohl in allen Landesverfassungen vorkommenden Artikeln widerspricht (vgl.
Art. 72 Abs. 2 Bay. Verfassung), nach denen ein Staatsvertrag erst abgeschlossen werden darf,
nachdem die Landtage zugestimmt haben - und
nicht vorher.)
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.