Wenn es nach dem Beitragsrecht recht geht, dann hat jeder die Möglichkeit nach Art. 5 GG seine Beiträge frei zu verbreiten. Insbesondere ist es dafür nicht notwendig, dass jeder seine Beiträge mittels der Rundfunkanstalten verbreitet.
Den Rundfunkanstalten wurde offenbar mehr oder weniger das "Recht" übertragen oder "zuerkannt" im Sinne des Art. 5 GG die Rechte für "sich selbst" wahrzunehmen oder sozusagen für "alle"? Wie ist das überhaupt möglich oder wie soll das verstanden werden?
Sie verbreiten also Beiträge von "sich" oder "allen" für alle zumindest Sinngemäß wäre es ja so oder doch nicht, je nach Verständnis?
Leider stimmt da wohl etwas nicht, denn fraglich bleibt dabei wie die Entscheidung gefällt wird, welcher Beitrag Verbreitung findet und welcher nicht und ebenso wer diesen Beitrag erstellt hat. Zudem wird erklärt, dass die Anstalten frei sind in Ihrer Entscheidung? Wie das? Frei von was?
Das hängt damit zusammen, dass der Staat obwohl Art. 5 GG es jedem zuspricht, erklärt, das können wir nicht ausschließlich den Privaten überlassen und sozusagen staatlichen Rundfunk erschuf in Form der Landesrundfunkanstalten und Ihnen eine nun mehr öffentliche Aufgabe zugewiesen hat.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunksendungen (Grundversorgung). Eine verselbständigte Organisation "Verwaltung" gegründet aus einem staatlichen Wunsch heraus.
Diese Organisation "Verwaltung" hat für sich den Art. 5 entdeckt und in gerichtlichen Verfahren erfolgreich reklamiert. Damit stellte die Organisation sich auf die gleiche Ebene auf welcher der Bürger bereits immer stand.
-> Sie hätte damit auch weit weg vom Staat sich stellen müssen, sprich wohl privatisiert werden sollen.
Sie ist aber bereits der Meinung staatsfern zu sein, weil sie ja eigenständig organisiert sei. --> Will aber auf der anderen Seite staatliche Mittel in Form von Beiträgen, bzw. früher Gebühren. Beides gleichzeitig geht ja nun mal nicht oder doch?
Jeder hat also ein Beitragsrecht. Vielleicht sollte jeder von seinem Beitragsrecht Gebrauch machen und für die Veröffentlichung von seinem Beitrag durch die Rundfunkanstalt einen Versuch unternehmen. Gelingt das nicht, dann reichen die 17,50 € welche aktuell monatlich gefordert werden jedoch schlicht nicht aus um seine eigenen Beiträge nach Art. 5 GG zu verbreiten. Der Mehrauswand ist wahrscheinlich deutlich größer. Ist das der Fall, dann kann somit sich jeder diesen Beitrag nicht leisten, wenn er sein Recht nach Art. 5 GG selbst wahrnehmen möchte.