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Autor Thema: Rund ein Drittel mehr Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in Schleswig-Holstein  (Gelesen 12425 mal)

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shz.de, 24.02.2017

GEZ-Gebühren
Rund ein Drittel mehr Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in SH

von dpa

Zitat
Die Zahl der Klagen gegen den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist in Schleswig-Holstein stark gestiegen. Registrierte das Verwaltungsgericht in Schleswig 2015 nach eigenen Angaben 111 Verfahren, waren es 2016 bereits 159 sowie 27 in den ersten sechseinhalb Wochen in 2017 (Stand: 16. Februar). „Geltend gemacht wird zumeist die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“, teilte ein Gerichtssprecher mit. [..]

„Die Verfassungsmäßigkeit ist für das Gericht geklärt, so dass auch die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet wird“, teilte der Gerichtssprecher mit.

Weiterlesen auf:
http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/rund-ein-drittel-mehr-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag-in-sh-id16196416.html

Anmerkung:
Zitat
NDR-Sprecher: Zudem seien die Klagen angesichts von 1,4 Millionen angemeldeten Haushalten im Norden noch immer gering.
Dem NDR reicht es anscheinend immer noch nicht. Da kann man sicher nachhelfen  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2017, 09:08 von ChrisLPZ«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es wurde auch Zeit dass sich endlich die Presse mit der Überlastung der Verwaltungsgerichte befasst.

In Baden-Württemberg werden zur Zeit ca. 360 Klagen und ca. 50 Eilverfahren zum Thema Rundfunkbeitrag bei den Verwaltungsgerichten verhandelt.

In Hessen werden zur Zeit ca. 240 Klagen zum Thema Rundfunkbeitrag bei den Verwaltungsgerichten verhandelt.

Spannend könnte es bei den Verwaltungsgerichten in Bayern werden, die teilweise ein großes Geheimnis um die Zahl anhängiger Klagen zum Thema Rundfunkbeitrag machen. Dies wird begründet im Sinne des Datenschutzes  ;D

Vergleicht man bei manchen Verwaltungsgerichten den Geschäftsverteilungsplan 2017 mit 2016, ist eindeutig dass 2017 weitere Kammern mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigt werden. Manche Verwaltungsgerichte haben ihren Geschäftsverteilungsplan 2016 aus dem Netz genommen, über den Grund darf spekuliert werden. 8)

Es wird Zeit, dass sich die Presse diesem Thema annimmt und der Bürger seine rechtlichen Mittel nutzt!



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Zitat
Manche Verwaltungsgerichte haben ihren Geschäftsverteilungsplan 2016 aus dem Netz genommen, über den Grund darf spekuliert werden.

Ein Grund könnten tatsächlich notwendige Anpassungen sein.

Zusätzlich zum Geschäftsverteilungsplan müssen die unterjährigen Änderungen, welche notwendig würden, selbst oder trotz der vielleicht bestmöglichen vorausschauenden Planung, welche nicht jeden erdenklichen Einzelfall an Möglichkeiten abdecken wird, welche eintreten könnte, irgendwo dokumentiert und auch begründet werden.

Beispiele

Änderung des Geschäftsverteilungsplans – und die erforderliche Begründung   
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/aenderung-geschaeftsverteilungsplans-begruendung-3114538

Einrichtung einer Hilfsstrafkammer – für bereits anhängige Strafverfahren
http://www.jurablogs.com/topic/geschaeftsverteilungsplan


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das Gleiche Thema bei

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/klagen-gegen-rundfunkbeitrag-nehmen-zu-14893277.html

Zitat
Finanzierung von ARD und ZDF Klagen gegen Rundfunkbeitrag häufen sich

Mehr Menschen klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Das ergibt eine Stichprobe in Schleswig-Holstein. Das zuständige Gericht macht den Klägern aber keine Hoffnung, dass sie Erfolg haben könnten.

Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass Klagen wegen Verfassungsfragen kein Sinn machen, weil erklärt wurde

Zitat
Die weitaus meisten bleiben aber erfolglos: „Die Verfassungsmäßigkeit ist für das Gericht geklärt, so dass auch die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet wird“, teilte der Gerichtssprecher mit.

dann muss die Frage gestellt werden, welche Punkte im Einzelnen für Verfassungsmäßig erklärt wurden und weitere Punkte anführen, welche nicht behandelt wurden oder aufzeigen, dass die bisherigen Punkte sachlich falsch behandelt wurden, weil die Prüfungsfolge nicht eingehalten wurde, denn Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts überzeugen nicht. Deshalb gibt es bereits jetzt über 50 Verfassungsbeschwerden, wo sich das Bundesverfassungsgericht mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts auseinander setzen soll. Diese Zahl wird kontinuierlich ansteigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2017, 00:45 von Bürger«

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Hat es irgendwann schon mal eine vergleichbare Klagewelle, wegen irgendwas in BRD gegeben?

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

P
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Hat es irgendwann schon mal eine vergleichbare Klagewelle, wegen irgendwas in BRD gegeben?

Ohmanoman

das kann wahrscheinlich mit ja beantwortet werden

http://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Zahl-der-Asylverfahren-am-Verwaltungsgericht-Gera-deutlich-gestiegen-2109569643

Zitat
Gera. Die Geraer Verwaltungsrichter mussten sich im vorigen Jahr mit 996 neuen Asylverfahren beschäftigen. Im Jahr 2015 waren es noch 695, in 2014 836. Und für dieses Jahr zeichnet sich in diesem Bereich keine Entlastung ab, wie der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, ­Michael Obhues, sagt.


Falls der Link oben nur einen Teil anzeigt, google sieht den Artikel anders:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwillez81qjSAhUhJJoKHVVvBF0QFgghMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.otz.de%2Fweb%2Fzgt%2Fleben%2Fdetail%2F-%2Fspecific%2FZahl-der-Asylverfahren-am-Verwaltungsgericht-Gera-deutlich-gestiegen-2109569643&usg=AFQjCNEs7wCUDRgph1_UUaK05fJTTSS4xQ


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
„Aus vielen Klageschriften spricht ein mehr oder minder deutliches Unbehagen der Kläger mit dem Regelungssystem in der Bundesrepublik Deutschland“, teilte ein NDR-Sprecher mit.
Die unrechtmäßige Bebeitragung, die Ängste auf Grund von Drohungen und die damit verbundenen möglichen Gesundheitschäden als "Unbehagen" zu bezeichnen ist gelinde ausgedrückt eine unverschämte Verharmlosung des Sachverhaltes.
Der Kläger verspürt nicht nur ein "Unbehagen" gegen das Zwangsbeitragssystem, sondern wird auch vom Beklagten bedroht. Aus diesem Grund werden immer mehr Bürger die rechtlichen Mittel nutzen, um sich gegen diese Bedrohung und dieses Abzocksystem des Gefängnis-Rundfunks zur Wehr zu setzen.
Es ist anGerichtet!!! >:(


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Zitat
„Aus vielen Klageschriften spricht ein mehr oder minder deutliches Unbehagen
der Kläger mit dem Regelungssystem in der Bundesrepublik Deutschland“, teilte
ein NDR-Sprecher mit. „Zu diesem System wird von manchen Klägern offenbar auch
das neue Beitragsrecht gezählt.“

Vielleicht auch die Justiz, die diese Urteile fällt, dazu gezählt?

Vielleicht auch die Politik, die unsere Grundrechte missachtet, dazu gezählt?

Ja, deutliches Unbehagen brachte uns der Rundfunkbeitrag.


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wobei "Beitragsrecht" ja auch nett umschrieben ist. Welche Rechte haben wir im Grunde genommen real denn???


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

e
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Das "RECHT" zu zahlen... >:D

Es geht doch wohl mehr um Pflicht als um Recht?


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 4.009
Wenn es nach dem Beitragsrecht recht geht, dann hat jeder die Möglichkeit nach Art. 5 GG seine Beiträge frei zu verbreiten. Insbesondere ist es dafür nicht notwendig, dass jeder seine Beiträge mittels der Rundfunkanstalten verbreitet.

Den Rundfunkanstalten wurde offenbar mehr oder weniger das "Recht" übertragen oder "zuerkannt" im Sinne des Art. 5 GG die Rechte für "sich selbst" wahrzunehmen oder sozusagen für "alle"? Wie ist das überhaupt möglich oder wie soll das verstanden werden?

Sie verbreiten also Beiträge von "sich" oder "allen" für alle zumindest Sinngemäß wäre es ja so oder doch nicht, je nach Verständnis?

Leider stimmt da wohl etwas nicht, denn fraglich bleibt dabei wie die Entscheidung gefällt wird, welcher Beitrag Verbreitung findet und welcher nicht und ebenso wer diesen Beitrag erstellt hat. Zudem wird erklärt, dass die Anstalten frei sind in Ihrer Entscheidung? Wie das? Frei von was?

Das hängt damit zusammen, dass der Staat obwohl Art. 5 GG es jedem zuspricht, erklärt, das können wir nicht ausschließlich den Privaten überlassen und sozusagen staatlichen Rundfunk erschuf in Form der Landesrundfunkanstalten und Ihnen eine nun mehr öffentliche Aufgabe zugewiesen hat.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunksendungen (Grundversorgung). Eine verselbständigte Organisation "Verwaltung" gegründet aus einem staatlichen Wunsch heraus.

Diese Organisation "Verwaltung" hat für sich den Art. 5 entdeckt und in gerichtlichen Verfahren erfolgreich reklamiert. Damit stellte die Organisation sich auf die gleiche Ebene auf welcher der Bürger bereits immer stand.

 -> Sie hätte damit auch weit weg vom Staat sich stellen müssen, sprich wohl privatisiert werden sollen.

Sie ist aber bereits der Meinung staatsfern zu sein, weil sie ja eigenständig organisiert sei. --> Will aber auf der anderen Seite staatliche Mittel in Form von Beiträgen, bzw. früher Gebühren. Beides gleichzeitig geht ja nun mal nicht oder doch?

Jeder hat also ein Beitragsrecht. Vielleicht sollte jeder von seinem Beitragsrecht Gebrauch machen und für die Veröffentlichung von seinem Beitrag durch die Rundfunkanstalt einen Versuch unternehmen. Gelingt das nicht, dann reichen die 17,50 € welche aktuell monatlich gefordert werden jedoch schlicht nicht aus um seine eigenen Beiträge nach Art. 5 GG zu verbreiten. Der Mehrauswand ist wahrscheinlich deutlich größer. Ist das der Fall, dann kann somit sich jeder diesen Beitrag nicht leisten, wenn er sein Recht nach Art. 5 GG selbst wahrnehmen möchte.


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"das neue Beitragsrecht" steht da.

Etwas, was de facto eine Steuer ist, heißt jetzt Beitrag.

Hat sich also das Beitragsrecht oder das Grundgesetz geändert?


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  • Beiträge: 353
Diese Aussage ist doch sehr erstaunlich:
Zitat
„Die Verfassungsmäßigkeit ist für das Gericht geklärt, so dass auch die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet wird“, teilte der Gerichtssprecher mit.

Ist das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein da bereits dem Bundesverfassungsgericht voraus? Und kann es etwas als geklärt ausgeben, worüber das Bundesverfassungsgericht noch gar nicht geurteilt hat? Höchst merkwürdig und vielleicht auch einiger Nachfragen wert ...


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f

faust

... gefällt mir nicht.

Sollen die nicht unabhängig urteilen - quasi objektiv sein ?!

Und wenn sie NICHT OBJEKTIV  sind - was sind sie dann? BEFANGEN ?


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  • Beiträge: 7.376
Etwas, was de facto eine Steuer ist, heißt jetzt Beitrag.
Nicht nur "defacto"; ist ist eine. Zumindest aus Sicht des EGMR - siehe u.a. unter
Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.0.html

Leider hat es die zugrundeliegende Entscheidung nicht auf Deutsch.

Hat ein Geschmäckle; die Entscheidung könnte es doch auf Deutsch geben;

Zitat
** Forbidden **
You do not have access to the requested page.
kommt, wenn in der Adressleiste die Sprache auf "De" geändert wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2017, 03:16 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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