Hallo,
ich bin gerade am Überlegen/Sinnieren, warum denn eigentlich nach der Novellierung (2013) die Beitragsschuld an der Wohnung / Betriebsstätte festgemacht wurde.
Wenn man von der (vorherigen) Beitragsbindung an das Empfangsgerät ausgeht, scheint es "irgendwie" nachvollziehbar, da ja Haushalte sowieso nur einmal Beitrag schulden, es idR einen Haushalt pro Wohnung gibt, und "man" davon ausging, dass es sowieso mindestens einen TV pro Haushalt gab.
Jetzt liest man in den Widerspruchs-/Klagegründen häufig, dass dies "ungerecht" sei (aus diversen Gründen). BS und Gerichte berufen sich auf die Rechtmäßigkeit, bspw. wegen "Schwarzseher", weniger Eingriff in die Privatsphäre (lediglich Meldeauskunft statt "schnüfflen"), und das Argument schlechthin: Weil jeder die Möglichkeit hat, das Angebot zu nutzen.
...also bin ich am Sinnieren...
Wieso wurde nach der Novellierung der Beitrag nicht an jeder einzelnen (gemeldeten) Person festgemacht? Die Datenerhebung ist die gleiche. Der Beitrag wird tatsächlich an denen festgemacht, die das Angebot nutzen können. Das ist einfacher und "gerechter" als wenn mehrere Personen pro Wohnung nur einen Beitrag zahlen bzw. eine Person mehrfach erfasst wird durch Zweitwohnung/Betriebsstätten.
Was könnte die Länder bewogen haben, den Beitrag pro Wohnung statt pro Person zu erheben?