Klassischer Trick: Wenn der Jurist mit der Logik einer Sache nicht klar kommt, packt er mehrere völlig verschiedene Aussagen in einen einzigen Satz: Der Rundfunkbeitrag stellt auch keine Spende dar und ändert auch nicht etwas an dem Charakter als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, weil die Landesrundfunkanstalten mit dem Rundfunkbeitrag den verfassungsrechtlich gebotenen Grundversorgungsauftrag ausführen.
Kleine Loigklehre für den halbleeren Kopf:
Es gibt keinen bundes/landesrechtlichen Unterschied für "Gemeinnützigkeit"; sondern der im Bundessteuerrecht ist schlicht eine spezifische Definition für eine Teilmenge der Gesamtmenge von "Gemeinnützigkeitsbegriffen".
Das Problem liegt ja ganz wo anders und da war es dem Auskunftgeber nicht geheuer und er hat das Problem in einen Satz der Mehrfach-Argumente hinein versteckt:
Inwiefern ist die Realität der Rundfunkanstalten auflagenkonform praktiziert, also überwiegend "irgendwie gemeinnützig", was auch immer das sei?
Dafür aber ist keine Chance zum "ja", so lange die Intendanten mit Gehältern oberhalb Bundeskanzlerin zu Multimillionärin werden.
"Grundversorgungsauftrag"... haha...
Grundversorgung kommt aus der Wasserleitung, der Steckdose und in Sachen Infos aus dem Internet. Vorbei der Traum von anno Großvater Paul Kirchhof, als das Staatsfernsehen noch technologie-erzwungen ein "natürliches Monopol" sich einbilden durfte und die Knöpfe an der Kathodenröhren-Kiste die Einheits-Welt in jeden Haushalt einlieferten.