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Autor Thema: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?  (Gelesen 11569 mal)

j
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Die Erfahrung musste ich am VG Schleswig auch machen. Da geht's es schnell mit dem Ersatzstreitwert trotz! Das selbst die LRA dagegen war.


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Guten Abend Zusammen!

In einer fiktiven Situation träumte die Freundin meines Bruders vom VWG Freiburg.

Also ich fasse mal zusammen; fiktive Person X müsste ein schreiben aufsetzen und sämtliche "Feststellungspunkte" zurückziehen.

Was haltet ihr von jenem:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ziehe ich bei der Klage xxxxx gegen Verberecher-Verein-GEZ unter oben genannten Aktenzeichen folgende Anträge zurück:

2.   die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages RBStV - in Form des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 15. – 21. Dezember 2010 festzustellen, da dieser mehrfach gegen das Grundgesetz verstößt;
3.   aus oben genanntem Punkt 2 das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für den genannten Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid festzustellen;
4.   aus oben genanntem Punkt 3 die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen;
5.   festzustellen, dass aus oben genannten Gründen zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht und je Bestand, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet;
6.   die Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Ende des Verfahrens, bzw. die aufschiebende Wirkung der oben genannten Widersprüche wiederherzustellen;

Ferner beantrage ich den Streitwert auf 439,52 festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Sollte fiktive Person X noch etwas von einer Anfechtungsklage erwähnen, oder wäre das Schreiben so in Ordnung?

Viele Grüße


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So,

ein fiktiver Brief in fiktiver Situation der die Punkte 2 - 6 zurückzog brachte Abhilfe. Ein kleiner Anruf um den ganzen "etwas Nachruck" zu verleihen half, dass ein paar Tage später der Brief mit dem herabgesetzten Streitwert ins Haus flaterte.


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Schön für Dich. Auf diesen Brief, nach dem ich den Feststellungsteil der Klage, (vor 10 Wochen) zurückgezogen habe, warte ich noch heute.


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Dein Unmut kannst woanders auslassen, ich berichte nur für allgemeine Informationen.

Fiktive Person hatte angeblich auch beim VWG angerufen und die Dame meinte, normalerweise wird der Streitwert erst später herabgesetzt aber sie hinterlasst eine Info beim Richter.



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Meinen Unmut lasse ich höchstens bei der GEZ aus! Ich wollte nur etwas klar stellen. Vor allem wenn solche unklaren Aussagen kommen.

Die Feststellungsklage kannst Du zurückziehen. Das ändert zunächst jedoch nichts an den Gerichtskosten (bzw. dem Streitwert). Das wird vom Richter ganz zum Ende des Verfahrens festgelegt. Bezahlt werden muss erstmal. Wenn Du mit einem Anruf beim VWG die Zurücknahme der Feststellungspunkte erreicht hast, was ich mir nicht vorstellen kann, dann hast Du einen guten Tag bei der Mitarbeiterin erwischt. Mit Ausgang des Gerichtskostenbescheids an den Kläger, geht gleichzeitig der Zahlungsbescheid an die Landesoberkasse. Und dieser Vorgang wird vom Gericht nicht mehr unterbrochen.

Bitte stelle Deinen Schriftvorgang ganz genau dar, bevor Du Mitstreitern Unmut unterstellst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2017, 13:54 von DumbTV«

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Wenn Du mit einem Anruf beim VWG die Zurücknahme der Feststellungspunkte erreicht hast, was ich mir nicht vorstellen kann, dann hast Du einen guten Tag bei der Mitarbeiterin erwischt.

ein fiktiver Brief in fiktiver Situation der die Punkte 2 - 6 zurückzog brachte Abhilfe.

Lies richtig.


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Fiktive Person X ist ein Vollidiot, denn ihr unterlief ein massiver Fehler:

Folgende Punkte wurden zurückgezogen:

2.   die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages RBStV - in Form des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 15. – 21. Dezember 2010 festzustellen, da dieser mehrfach gegen das Grundgesetz verstößt;
3.   aus oben genanntem Punkt 2 das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für den genannten Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid festzustellen;
4.   aus oben genanntem Punkt 3 die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen;
5.   festzustellen, dass aus oben genannten Gründen zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht und je Bestand, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet;
6.   die Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Ende des Verfahrens, bzw. die aufschiebende Wirkung der oben genannten Widersprüche wiederherzustellen;


Punkt 6 sollte natürlich nicht zurück gezogen werden, nun wurde dieses Verfahren (Antrag auf Eilrechtschutz) geschlossen und nur noch das Hauptverfahren läuft - wie bescheuert kann man eigentlich sein  :-X :-X :-X

Was ist nun am besten zu tun, dass das Verfahren wieder geöffnet wird?

Oh verflucht welch Schmach....

Viele Grüße


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Hallo,

Person ZYX hat Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Der Streitwert wurde auf knapp über 5.000 Euro festgesetzt, das Gericht legt den Jahresbeitrag sowie für die Klage gegen die Bestätigung der Anmeldung den "Auffangsstreitwert" zugrunde iHv 5.000 Euro zugrunde.

Person ZYX meint, dass auch in diesem Fall hinsichtlich des Streitwerts etwas schief gelaufen sein soll und bittet deshalb um Rat, wie sie die Gerichtskosten reduzieren kann.


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Zeig uns doch mal die Klage von Person XYZ.


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Nach Rücksprache mit Person ZYX meint sie nun, dass sie wisse, warum der Streitwert so hoch festgesetzt wurde. In der Klageschrift hat sie vergessen, den Streitwert selbst zu benennen. Person ZYX möchte nun wissen, ob gegen diesen Beschluss, der unanfechtbar sein soll, Rechtsmittel eingelegt werden können oder ob das Gericht, nach nachträglicher Mitteilung, den Streitwert abändern kann.


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Zeig uns doch mal die Klage von Person XYZ.


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Hallo!

fiktive Person A ging nun auch den Klageweg und soeben ist der Beschluss zu den Gerichtskosten eingeflattert.

Diese belaufen sich auf 457,76 € und das obwohl in der Klageschrift ein Streitwert von etwas über 1.000 € angegeben wurde. Kann das VG diese einfach ignorieren und selbst einen Streitwert heranziehen?

Wie könnte Person A vorgehen, um die Gerichtskosten auf ein normales Maß zu bekommen?

Danke


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https://dejure.org/gesetze/GKG/68.html
Ich würde mir als 1. Schritt eine schriftliche Begründung geben lassen, wie man trotz des niedrigen Bescheidwertes auf so einen hohen Streitwert kommt.
Sonst sieht man ja gar nicht gegen welchen "Fehler" man vorgehen soll.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Diese belaufen sich auf 457,76 € und das obwohl in der Klageschrift ein Streitwert von etwas über 1.000 € angegeben wurde.
Der Streitwert wird mit Beschluss festgelegt und nicht in einer Klageschrift. Die Klageschrift ist lediglich der einzureichende Schriftsatz des Klägers. Bitte auf die Verwendung der entsprechenden Begriffe achten und um den vorliegenden Fall besser analysieren zu können, wäre ein Bild des entsprechenden Beschlusses von Vorteil. Allgemein sind die Gerichtskosten 159,- Euro bei einem Streitwert von 1000,- Euro.

Gerichtskostengesetz 
https://dejure.org/gesetze/GKG/Anlage_1.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2018, 09:59 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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