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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: gez_verachter am 14. Februar 2017, 16:28

Titel: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 14. Februar 2017, 16:28
Hallo Zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Fiktive Person X legt Klage gegen GEZ ein. Im abgelehnten Widerspruchsbescheid sind 864,96€ gefordert.

Das VWG setzt den Streitwert auf 5439,52€. Bei einem Anruf nannte man Person X als Begründung:

Durch die vielen Anträge, wird zu der Forderung von 439,52€ der GEZ ein Regelstreitwert von 5000€ addiert. (Warum die 439,52€ des zwei Jahre alten Festsetzungsbescheides anstatt die 864,96€ des Widerspruchsbescheides genommen werden, ist Person X schleierhaft).

Auf Rückfrage, welche Anträge die 5000€ "versursachen", um jene Anträge zurück zu ziehen, wurde Person X nur darauf verwießen, sich schriftlich zu melden:

Daher verfasste Person X folgendes Schreiben:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre zügige Antwort.

Die Übertragung der Entscheidung auf einen Einzelrichter/Berichterstatter lehne ich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ab.

Der Streitwert wurde auf 5.439,52 EUR gesetzt. Laut telefonischer Rücksprache setzt sich dieser zusammen aus dem Regelstreitwert von 5.000 EUR sowie 439,52€, welche vom Beklagten gefordert wird. Der Beklagte fordert jedoch 864,96 EUR, zu finden auf der letzten Seite des beigefügten Widerspruchsbe-scheids.

Daher bitte ich den Streitwert auf 864,96 EUR zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf erhielt Person X keine Antwort - aber jetzt eine Rechnung von 495€ bezogen auf den Streitwert von 5439,52€.

Wie soll Person X nun vorgehen, um die 5000€ zu umgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Im Anhang ist die Klage.

Viele Grüße



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: k.raus am 14. Februar 2017, 19:26
Maßgeblich sollte sein für Streitwertfestlegung § 52 GKG (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=146669434435682323&xid=316250,53) Und hier ist Absatz relevant, weil es um eine konkrete Summe geht, die maximal auf das Dreifache angehoben werden darf. Was es mit den "vielen Anträgen" auf sich hat, weiß ich auch nicht.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: noGez99 am 14. Februar 2017, 19:50
Um was für eien Klage handelt es sich denn?
Ich glaube dass z.B. für eine Feststellungsklage (?)  eine höherer Streitwert angenommen wird.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Blitzbirne am 14. Februar 2017, 19:53
Bei Person B*itzbirne wurde der Streitwert auch um das 3-fache angehoben. Dadurch wurden 105€ Gerichtskosten über 220€. Ein Schelm, der Böses denkt...
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Shuzi am 14. Februar 2017, 19:57
In der angehängten Klage taucht bei den Anträgen sehr häufig das Wort "festzustellen" auf. Vermutlich interpretiert das VG die Klage daher als Feststellungsklage.

Siehe hierzu z.B.:

Anfechtungsklage und zusätzlich Feststellungsantrag?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11658.msg78627.html#msg78627

Bzw. die Suchfunktion mal mit Feststellungsklage bzw. Feststellungsantrag befragen.

Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Kurt am 14. Februar 2017, 20:04
Zitat
... erhebe ich Klage gegen den Widerspruchsbescheid ... und die zu unrechtmäßig geforderten Rundfunkbeiträge ... und beantrage

1.   ... Bescheide... aufzuheben
2.   die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages RBStV ... festzustellen
3.   ... das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für den genannten Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid festzustellen
4.   ... die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen
5.   festzustellen, dass ... kein Beitragsverhältnis besteht und ...
6.   ... Anordnung der Aussetzung der Vollziehung bis Ende des Verfahrens ... wiederherzustellen
7.   ... dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

etwas unglücklich...

so wär's wohl billiger gegangen:
Zitat
... erhebe ich Klage gegen den Widerspruchsbescheid ... und die zu unrechtmäßig geforderten Rundfunkbeiträge ... und beantrage

1.   ... Bescheide... aufzuheben
2.   die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages RBStV ... festzustellen
3.   ... das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für den genannten Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid festzustellen
4.   ... die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen
5.   festzustellen, dass ... kein Beitragsverhältnis besteht und ...
6.   ... Anordnung der Aussetzung der Vollziehung  bis Ende des Verfahrens... wiederherzustellen

7.   ... dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Gruß
Kurt
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: abgezockter1984 am 14. Februar 2017, 20:23
In meiner laufenden Klage habe ich auch pausenlos was von feststellen geschrieben und trotzdem nur 105€ Gerichtskosten gezahlt, damit die Klage angenommen wird. Die Folgekosten am Ende des Streits sind mir allerdings völlig egal, weil ich so gut wie arbeitslos bin und daher ohnhin keine Gerichtskosten zahlen brauche. Dadurch kann ich die Klage bis zum Schluss durchziehen (zahlt ja eh der Staat).
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. Februar 2017, 20:30
Dies hatte ich im Forum hier schon mal angesprochen. So ist es mir auch passiert. Wenn man in seiner Klage eine sogenannte Feststellung mit rein nimmt, z.B. "möchte hiermit feststellen lassen, das zwischen mir und dem Sender XY kein Beitragsverhältnis besteht, welches eine Beitragspflicht meiner Person begründet". Weil dadurch Streiwert 5000 € und somit ist man schon mal gleich knapp 500 € los. Also evtl. lieber diesen Passus weglassen. Dieser Punkt kann auch noch nachträglich zurückgezogen werden, dann wirds am Ende etwas kostengünstiger. Wenn auf diesen Punkt Wert gelegt wird, muss dieser Betrag erst mal so akzeptiert werden.

Je nach dem, ob ein Urteil verkündet wird, oder man die Klage zurückzieht, bekommt man einen Teil der Gerichtskosten wieder zurück.

Empfehlenswert, VWG-Verhandlungen wo es um den RF-Beitrag geht, besuchen. Dort lernt man mehr, als in tausend Büchern.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Nichtgucker am 14. Februar 2017, 21:14
Zitat
Das VWG setzt den Streitwert auf 5439,52€. Bei einem Anruf nannte man Person X als Begründung:

Durch die vielen Anträge, wird zu der Forderung von 439,52€ der GEZ ein Regelstreitwert von 5000€ addiert.


Person X sollte eine schriftliche Begründung von dem Gericht für die Festsetzung des Streitwertes anfordern. Dann kann entsprechend das weitere Vorgehen geprüft werden. Eine Begründung, nach der aufgrund der "vielen Anträge" ein zusätzlicher Streitwert addiert wird, ist absurd.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 14. Februar 2017, 21:19
Danke erstmal für eure Hilfe!

Also sollte Person X die Anträge 2,3,4,5 und 6 schriftlich einfach zurückziehen und somit wird der Streitwert herunterreduziert?

Wenn ja, könnte mir jemand erläutern wie solch ein Schreiben von Person X aussehen muss?

Vorerst müsste Person X die 495€ zahlen, nehm ich mal an?

Ist es eigentlich "normal", dass das Gericht den genannten Wert im Feststellungsbescheid anstatt den genannten Wert im Widerspruchsbescheid nimmt?

Viele Grüße
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Nichtgucker am 14. Februar 2017, 21:27
Zitat
Ist es eigentlich "normal", dass das Gericht den genannten Wert im Feststellungsbescheid anstatt den genannten Wert im Widerspruchsbescheid nimmt?

Welcher Wert steht im Feststellungsbescheid ?

Wer hat den Feststellungsbescheid erstellt ?
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. Februar 2017, 21:33
Als Antwort auf diese Frage kommt dann:
...wird mitgeteilt das sich der Streitwert von 5000 € wie folgt zusammensetzt. Für die angefochtenen Bescheide vom ... sind die festgesetzten Rundf.Beiträge ... € als Streiwert anzusetzen. (vgl.§ 52 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes-GKG). Für den unter Ziffer ... der Klageschrift genannten Feststellungsantrag ist nach § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5000 € anzunehmen. Beide Werte sind zu addieren.

War bei mir so. Ob absurd oder nicht, interessiert den Richter nicht. Dann kann man gleich gegen das VWG wegen absurden Paragraphen klagen. Vielleicht sollte es mal jemand der den Nerv dazu hat probieren.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. Februar 2017, 21:39
Ja, es werden die Beträge im oder den Festsetzungsbescheiden als Forderung beim VWG zu Grunde gelegt.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 14. Februar 2017, 21:42
Zitat
Ist es eigentlich "normal", dass das Gericht den genannten Wert im Feststellungsbescheid anstatt den genannten Wert im Widerspruchsbescheid nimmt?

Welcher Wert steht im Feststellungsbescheid ?

Wer hat den Feststellungsbescheid erstellt ?

Das sind eben jene 439,52€ welche das VWG zu den 5000€ addiert. Mit "Festsetzungsbescheid" meine ich den ersten rechtskräftigen Beitragsbescheid der GEZ bei der man Widerspruch einlegen kann. Aber Person X sieht soeben, dass der Betrag von 864,96€, welcher im Widerspruchsbescheid genannt wird, nur eine "Information des aktuellen Kontostands unabhängig vom festgesetzten Betrag" ist. War ein Fehler von Person X  :o
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Larsenson am 14. Februar 2017, 23:58
Guten Abend liebe Nichtnutzerinnen und Nichtnutzer des sogenannten "öffentlich rechtlichen" Zwangsrundfunks.

Mir kommt die Sache mit dem Streitwert 5000,- Euro oder einem Vielfachen davon recht bekannt vor. Darf ich mal fragen, ob es wieder um das Verwaltungsgericht Schleswig geht oder gibt es inzwischen auch andere Verwaltungsgerichte die den Streitwert besonders hoch ansetzen, um Nichtnutzerinnen und Nichtnutzer des sogenannten "öffentlich rechtlichen" Zwangsrundfunks von Klagen abzuhalten?

Einen schönen zwangsrundfunkfreien Abend, wünscht Larsenson.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: jeka am 15. Februar 2017, 07:17
Die Erfahrung musste ich am VG Schleswig auch machen. Da geht's es schnell mit dem Ersatzstreitwert trotz! Das selbst die LRA dagegen war.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 15. Februar 2017, 21:12
Guten Abend Zusammen!

In einer fiktiven Situation träumte die Freundin meines Bruders vom VWG Freiburg.

Also ich fasse mal zusammen; fiktive Person X müsste ein schreiben aufsetzen und sämtliche "Feststellungspunkte" zurückziehen.

Was haltet ihr von jenem:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ziehe ich bei der Klage xxxxx gegen Verberecher-Verein-GEZ unter oben genannten Aktenzeichen folgende Anträge zurück:

2.   die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages RBStV - in Form des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 15. – 21. Dezember 2010 festzustellen, da dieser mehrfach gegen das Grundgesetz verstößt;
3.   aus oben genanntem Punkt 2 das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für den genannten Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid festzustellen;
4.   aus oben genanntem Punkt 3 die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen;
5.   festzustellen, dass aus oben genannten Gründen zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht und je Bestand, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet;
6.   die Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Ende des Verfahrens, bzw. die aufschiebende Wirkung der oben genannten Widersprüche wiederherzustellen;

Ferner beantrage ich den Streitwert auf 439,52 festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Sollte fiktive Person X noch etwas von einer Anfechtungsklage erwähnen, oder wäre das Schreiben so in Ordnung?

Viele Grüße
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 25. Februar 2017, 23:40
So,

ein fiktiver Brief in fiktiver Situation der die Punkte 2 - 6 zurückzog brachte Abhilfe. Ein kleiner Anruf um den ganzen "etwas Nachruck" zu verleihen half, dass ein paar Tage später der Brief mit dem herabgesetzten Streitwert ins Haus flaterte.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 26. Februar 2017, 10:07
Schön für Dich. Auf diesen Brief, nach dem ich den Feststellungsteil der Klage, (vor 10 Wochen) zurückgezogen habe, warte ich noch heute.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 26. Februar 2017, 13:14
Dein Unmut kannst woanders auslassen, ich berichte nur für allgemeine Informationen.

Fiktive Person hatte angeblich auch beim VWG angerufen und die Dame meinte, normalerweise wird der Streitwert erst später herabgesetzt aber sie hinterlasst eine Info beim Richter.

Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 27. Februar 2017, 11:13
Meinen Unmut lasse ich höchstens bei der GEZ aus! Ich wollte nur etwas klar stellen. Vor allem wenn solche unklaren Aussagen kommen.

Die Feststellungsklage kannst Du zurückziehen. Das ändert zunächst jedoch nichts an den Gerichtskosten (bzw. dem Streitwert). Das wird vom Richter ganz zum Ende des Verfahrens festgelegt. Bezahlt werden muss erstmal. Wenn Du mit einem Anruf beim VWG die Zurücknahme der Feststellungspunkte erreicht hast, was ich mir nicht vorstellen kann, dann hast Du einen guten Tag bei der Mitarbeiterin erwischt. Mit Ausgang des Gerichtskostenbescheids an den Kläger, geht gleichzeitig der Zahlungsbescheid an die Landesoberkasse. Und dieser Vorgang wird vom Gericht nicht mehr unterbrochen.

Bitte stelle Deinen Schriftvorgang ganz genau dar, bevor Du Mitstreitern Unmut unterstellst.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 27. Februar 2017, 11:50
Wenn Du mit einem Anruf beim VWG die Zurücknahme der Feststellungspunkte erreicht hast, was ich mir nicht vorstellen kann, dann hast Du einen guten Tag bei der Mitarbeiterin erwischt.

ein fiktiver Brief in fiktiver Situation der die Punkte 2 - 6 zurückzog brachte Abhilfe.

Lies richtig.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 28. Februar 2017, 15:47
Fiktive Person X ist ein Vollidiot, denn ihr unterlief ein massiver Fehler:

Folgende Punkte wurden zurückgezogen:

2.   die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages RBStV - in Form des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 15. – 21. Dezember 2010 festzustellen, da dieser mehrfach gegen das Grundgesetz verstößt;
3.   aus oben genanntem Punkt 2 das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für den genannten Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid festzustellen;
4.   aus oben genanntem Punkt 3 die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen;
5.   festzustellen, dass aus oben genannten Gründen zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht und je Bestand, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet;
6.   die Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Ende des Verfahrens, bzw. die aufschiebende Wirkung der oben genannten Widersprüche wiederherzustellen;


Punkt 6 sollte natürlich nicht zurück gezogen werden, nun wurde dieses Verfahren (Antrag auf Eilrechtschutz) geschlossen und nur noch das Hauptverfahren läuft - wie bescheuert kann man eigentlich sein  :-X :-X :-X

Was ist nun am besten zu tun, dass das Verfahren wieder geöffnet wird?

Oh verflucht welch Schmach....

Viele Grüße
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: sonne2016 am 18. März 2017, 18:02
Hallo,

Person ZYX hat Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Der Streitwert wurde auf knapp über 5.000 Euro festgesetzt, das Gericht legt den Jahresbeitrag sowie für die Klage gegen die Bestätigung der Anmeldung den "Auffangsstreitwert" zugrunde iHv 5.000 Euro zugrunde.

Person ZYX meint, dass auch in diesem Fall hinsichtlich des Streitwerts etwas schief gelaufen sein soll und bittet deshalb um Rat, wie sie die Gerichtskosten reduzieren kann.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 18. März 2017, 19:22
Zeig uns doch mal die Klage von Person XYZ.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: sonne2016 am 18. März 2017, 19:31
Nach Rücksprache mit Person ZYX meint sie nun, dass sie wisse, warum der Streitwert so hoch festgesetzt wurde. In der Klageschrift hat sie vergessen, den Streitwert selbst zu benennen. Person ZYX möchte nun wissen, ob gegen diesen Beschluss, der unanfechtbar sein soll, Rechtsmittel eingelegt werden können oder ob das Gericht, nach nachträglicher Mitteilung, den Streitwert abändern kann.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: gez_verachter am 19. März 2017, 19:11
Zeig uns doch mal die Klage von Person XYZ.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: harle am 20. Juni 2018, 19:01
Hallo!

fiktive Person A ging nun auch den Klageweg und soeben ist der Beschluss zu den Gerichtskosten eingeflattert.

Diese belaufen sich auf 457,76 € und das obwohl in der Klageschrift ein Streitwert von etwas über 1.000 € angegeben wurde. Kann das VG diese einfach ignorieren und selbst einen Streitwert heranziehen?

Wie könnte Person A vorgehen, um die Gerichtskosten auf ein normales Maß zu bekommen?

Danke
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: NichtzahlerKa am 20. Juni 2018, 21:21
https://dejure.org/gesetze/GKG/68.html
Ich würde mir als 1. Schritt eine schriftliche Begründung geben lassen, wie man trotz des niedrigen Bescheidwertes auf so einen hohen Streitwert kommt.
Sonst sieht man ja gar nicht gegen welchen "Fehler" man vorgehen soll.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Markus KA am 21. Juni 2018, 07:12
Diese belaufen sich auf 457,76 € und das obwohl in der Klageschrift ein Streitwert von etwas über 1.000 € angegeben wurde.
Der Streitwert wird mit Beschluss festgelegt und nicht in einer Klageschrift. Die Klageschrift ist lediglich der einzureichende Schriftsatz des Klägers. Bitte auf die Verwendung der entsprechenden Begriffe achten und um den vorliegenden Fall besser analysieren zu können, wäre ein Bild des entsprechenden Beschlusses von Vorteil. Allgemein sind die Gerichtskosten 159,- Euro bei einem Streitwert von 1000,- Euro.

Gerichtskostengesetz 
https://dejure.org/gesetze/GKG/Anlage_1.html (https://dejure.org/gesetze/GKG/Anlage_1.html)
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: dreamliner am 21. Juni 2018, 08:26
Hallo Mitstreiter,
das ist ein gängiger Prozess der VG´S. Dies wurde im fiktiven Fall bei Person X ebenfalls im Urteil so festgelegt:

Zitat
Beschluss: Der Streitwert wurde auf 1263€ festgesetzt.

Gründe: Der Streitwert beruht auf §52 Abs. 3 S. 2 GKG wobei die Höhe des sich aus S. 1 ergebenden Streitwertes wegen der absehbaren zukünftigen Auswirkungen für den Kläger verdreifacht wurde.

Die Nächste Instanz hat dann sogar noch einen drauf gesetzt.....

Zitat
Das VG hat in Anwendung der Regelung in §52 Abs. 3 S. 2 GKG den sich aus Satz 1 ergebenden Wert verdreifacht und den Streitwert auf 1263€ festgesetzt. Dies scheint dem Senat im vorliegenden Fall unangemessen (...)
Der Senat macht von der Möglichkeit des §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GKG Gebrauch, den Streitwert auch für das erstinstanzliche Verfahren von Amts wegen her zu ändern, und setzt insofern zur Vereinheitlichung und Klarstellung den sich nach soeben aufgeführten Berechnungen ergebenden Betrag fest, auch wenn ihm bewusst ist, dass dies keine Auswirkung auf die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühr hat, weil diese jeweils für Streitwerte zwischen 1000€ und 1500€ identisch sind.

Diese "Praxis" wird dann von der Gerichten angewendet, wenn es schon genügend Rechtskräftige Urteile für die gleiche oder ähnliche Sachlage gibt.
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: Nichtgucker am 21. Juni 2018, 13:05
Zitat
.... Streitwertes wegen der absehbaren zukünftigen Auswirkungen für den Kläger verdreifacht

Dagegen sollte rechtlich vorgegangen werden, weil es sich um Mutmaßungen und nicht um Tatsachen handelt. Welchen Status jemand in Zunkunft hinsichtlich des Rundfunkbeitragstaatsvertrages hat, ist offen. Das hängt von seinen Lebensumständen ab.

Kein Richter kann absehen,

- ob der Kläger in den nächsten Jahren weiterhin in der Bundesrepublik wohnt,
- ob der Kläger weiterhin Besitzer einer Wohnung ist oder bei einem Rundfunkbeitragszahler einzieht,
- ob Befreiungstatbestände eintreten (z.B. aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation).

Ansonsten wäre der Richter ein Wahrsager ...
Titel: Re: 500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
Beitrag von: harle am 25. Juni 2018, 20:24
Hallo Mitstreiter,

fiktiven Beschluss hat Person A bekommen. Diese konnte sich am Wochenende nochmal etwas genauer mit dem Wortlaut beschäftigen. Nach § 33 Abs. S RVG kann man wohl formal erst eine Streitwertbeschwerde einreichen, wenn die Vergütung fällig ist. Person A denkt, dass der ihr zugegangene Beschluss dafür nicht ausreicht. Könnte das stimmen oder muss Sie schnellstmöglich handeln um höhere Kosten zu vermeiden? Eine Rechnung hat Person A bisher nicht erhalten.

Es wird vermerkt, dass der Beschluss unanfechtbar sei (§ 63 Abs. 1 GKG). Dort steht jedoch "Einwendungen gegen die Höhe des festgesetzten Werts können nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden."

So richtig sieht Person A da nicht durch. Erschwerend kommt hinzu, dass sie sich bisher nie mit solchen Dingen konfrontiert sah.