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Autor Thema: VG Freiburg Urteil 24.5.2018, 9 K 2889/16 Copy & Paste?  (Gelesen 3204 mal)

w
  • Beiträge: 29
Angeregt durch den Beitrag von User muuhhhlli will ich hier eine Hypothese wagen, zu der wir hier gemeinsam weitere Beweise sammeln können.
Ich empfehle jedem mal dieses Urteil des VG Freiburg vom 24.05.2018 zu lesen. Das hat doch nichts mehr mit Klagebegründung zu tun.
Der Rundfunkbeitrag erfüllte immer - gleichgültig welcher Grund alle Rechtsansprüche.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=04eaea8e122135dd254196cb000e5ff9&nr=24322&pos=0&anz=138

Als ich die Urteilsbegründung überflogen habe, ist mir sofort folgendes aufgefallen: weshalb sollte ein Gericht durchgehend bestimmte Begriffe unterstreichen? Warum? In keinem anderen Urteil sind mir Unterstreichungen in dieser Häufigkeit bislang begegnet.

Zufälligerweise habe ich auch einen Widerspruchsbescheid meiner LRA vor mir liegen, wo genau im selben Stile zentrale Begriffe wie "Behörde", "Rechtsgrundlage", usw. unterstrichen sind!

Ich unterstelle dem Gericht daher, dass es die Vorlage des Beitragsservice einfach übernommen hat. Und zwar nicht nur in der Form, dass der Schriftverkehr eingescannt wurde und als Urteil übernommen wurde, sondern das Gericht gleich eine "Word"-Version bekommen hat, wo die Unterstreichungen eben durch copy & paste mit durchgerutscht sind. Denn bei einer normel Texterkennung, werden nach meiner Erfahrung Formatierungen des Textes entfernt.

Das heißt unsere Klagen gehen den Gerichten schon sehr auf die ****, dass nicht nur die Argumente des Rundfunks 1:1 übernommen werden, nein sogar die Texte werden direkt kopiert. Ich vermute, dass der Beitragsservice mit seiner juristischen Expertise mittlerweile nicht nur die LRA mit Futter versorgt, sondern auch die Gerichte.
Die Unterstreichungen sollen es dem Gericht wahrscheinlich leichter machen, die Liste an (bekannten) Argumenten abzuhaken. Wenn ein Gericht dann stark genug überlastet ist, macht es sich nicht einmal mehr die Mühe den Text umzuformulieren/-formatieren, sondern kopiert direkt die Vorlage.


Für mich hat dieser Ablauf nochmals eine ganz andere Qualität und Dimension. Daher möchte ich in die Runde fragen, ob es weitere Indizien für ein solches Vorgehen der Gerichte gibt! Z.B. finden sich in euren neueren Widerspruchsbescheiden ebenfalls diese Unterstreichungen? Oder geht es soweit, dass sich diese auch im Urteil wieder finden?

Ich bin auf die Reaktionen gespannt!
VG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2018, 22:56 von Bürger«

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Hallo wolfsrex,

Vielleicht sind diese Gedanken in Bezug auf "Copy-Paste-Urteile" neu für Dich.

Wenn Du in die Suchfunktion des Forums "Copy Paste" eingibst, kannst Du aber manches dazu finden, z.B.:

Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html


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w
  • Beiträge: 29
Danke Leo für den Hinweis!

Mir war bereits bewusst, dass es schon öfters die Unterstellung von copy-paste Urteilen gab. Das krasse ist doch allerdings, dass das Freiburger Urteil offensichtlich aus einer Office-Datei stammt, weil nur so die Formatierungen/Unterstreichungen drin bleiben. Das ist für mich der eigentliche (bislang noch nicht aufgedeckte) Hammer. Das würde quasi bedeuten der Beitragsservice schickt dem Gericht das Urteil per Mail, um es mal direkt zu formulieren...  :-\


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  • Beiträge: 890
Bei 4 Beschlüssen des VG Freiburg die mir vorliegen, befinden sich nur in einem 2 Unterstreichungen. Die Beschlüsse sind von 2017.
Anscheinend will man durch die neuerlichen Unterstreichungen die Wichtigkeit und Wahrhaftigkeit demonstrieren.

In 3 der Widerspruchsbescheide ist nicht eine einzige Unterstreichung. Den vierten Widerspruchsbescheid besitze ich leider nicht.

Ich kann mir vorstellen, dass das VG Freiburg ganz schnell und rationell arbeiten muss, denn die brechen langsam unter Bergen von Asylverfahren zusammen.
Zitat
Sie werden der Presse entnommen haben, unter welch hohen Verfahrenseingängen im Asylbereich die Verwaltungsgerichte derzeit leiden und dass wir alle personelle Ressourcen aufzuwenden haben, um das Gericht    "am Laufen" zu halten.
Dies hat mir der Verwaltungsgerichtspräsident des VG Freiburg Herr Sennekamp am 29.1.2018 persönlich mitgeteilt. Grund meines Schreibens an ihn war eine Beschwerde über die abweisende Unfreundlichkeit der dortigen Sachbearbeiterin.

Aha, das VG Freiburg leidet, und dies geht dann offensichtlich zu Lasten der Rundfunkbeitragskläger die alle ohne Ausnahme wie am Fließband abgefertigt werden. Ein höchst bedenkliches Vorgehen des VG Freiburg, dass nach einem Presseartikel schreit. Von der Badischen Zeitung erwarte ich allerdings keine große Hilfe. Vielleicht hat hier jemand eine Idee ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2018, 23:46 von Bürger«

H
  • Beiträge: 584
Ich unterstelle dem Gericht daher, dass es die Vorlage des Beitragsservice einfach übernommen hat. Und zwar nicht nur in der Form, dass der Schriftverkehr eingescannt wurde und als Urteil übernommen wurde, sondern das Gericht gleich eine "Word"-Version bekommen hat, wo die Unterstreichungen eben durch copy & paste mit durchgerutscht sind. Denn bei einer normel Texterkennung, werden nach meiner Erfahrung Formatierungen des Textes entfernt.

So etwas habe ich auch in einer änlichen Form:

Bei meinem Beschluß wurde nur der Teil der Begründung in einem anderen Zeichensatz und Formatierung geschrieben... Dumm nur, dass es der selbe Zeichensatz
ist, wie die der Antragsgegner in seinen Schriftsätzen verwendet...

Vor der Begründung und nach der Begründung wurde dann übrigens wieder auf den "normalen", vom Gericht gebräuchlichen Zeichensatz, umgestellt....

....
Adonis


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.180
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einigen mündlichen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag konnte man als Zuschauer beobachten, dass Richterinnen oder Richter mit den Beckschen Kommentaren oder einer Broschüre, wohl Gesetzestexte zum Rundfunkbeitragstaatsvertrag, den Verhandlungsraum betraten. Gelegentlich lagen Buch oder Broschüre auch bei Vertreterin oder Vertreter der Rundfunkanstalt auf dem Tisch.

Eine Klägerin oder ein Kläger könnte ein Antwortschreiben des VG Freiburg erhalten haben, in dem sie/er noch einmal zum Überdenken der Klage aufgefordert wurde (siehe Anhang). Auch hier wurden einige Wörter unterstrichen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

T

Tereza

Ich vermute stark, dass es sich bei den unterstrichenen Textteilen im Urteil um so etwas wie "Platzhalter für (einzufügende) Textbausteine" - ggf. durch die Juristen der Landesrundfunkanstalten - handelt.

1.
Die unterstrichenen Schlagwörter wie:
Zitat
Bescheid vom ...
Widerspruchsbescheid vom ...
... Klage ...
müssen ja im Urteil immer nur durch die jeweiligen "Fall"-Daten ergänzt werden.

Da schleichen sich schon mal Fehler ein, wenn außergewöhnliche Konstellationen auftreten, wie
Zitat
2
Er wohnte von August 2013 bis zum 24.6.2014 in einer Wohnung „Am x, Waiblingen“, ab dem 25.6.2016 wohnte er in der „x, Waiblingen“.
weil ein Klage-Bestandteil "Wohnungswechsel" wohl nicht so häufig auftritt.
(Finde den Fehler: Vom 25.6.2014 bis 24.6.2016 war der Kläger offensichtlich ohne Obdach)

2.
Und unterstrichene Schlagwörter/Formulierungen wie
Zitat
Rechtsgrundlage
formell rechtmäßig
Behörde
Behördeneigenschaft (!!)
nicht unterschrieben (!!)
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Bundesverwaltungsgerichts
Landesverfassungsgerichtshöfe
Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ...
sind ganz typische, immer wieder auftretende Streitpunkte bzw. "Argumente" der Landesrundfunkanstalten.

3.
Schlagworte und - vom Kläger vermutete - gesetzliche Grundlagen, wie
Zitat
Rundfunkbeitrag (nicht um) eine Steuer
Grundrechte
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (!!)
informationelle Selbstbestimmung  (!!)
Art. 2 Abs. 1 GG ... allgemeine Handlungsfreiheit (!!)
Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG. (!!)
Art. 4 Abs. 1 GG ... Gewissensfreiheit
positiven und negativen Informationsfreiheit (!!)
Charta der Grundrechte der Europäischen Union(GRCh)
Fernsehsucht
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
...
sind sehr häufig genannte – und für mich nachvollziehbare - Klage-Begründungen der Beitragsgegner.

Dass
Zitat
54
Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz des Eigentums)
keinen „Platzhalter“ aufweist, lässt mich schlussfolgern, dass dieser Klage-Punkt nicht so häufig auftritt.

4.
Zur Gruppe der (Tot-)SCHLAG-Argumente der Beklagten zählen unter anderem
Zitat
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk“
sparsam bzw. wirtschaftlich
(fehlender) Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
individuell zurechenbaren Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit
...
welche mit Sicherheit in (fast) jedem Verwaltungsgerichtsurteil wiedergekäut werden.

5.
Was Ausführungen zu den Schlagwörtern
Zitat
der Halter im Ausland zugelassener Fahrzeuge
Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten
in dem Urteil zu suchen haben, erschließt sich mir nicht, weil diese beiden Aspekte wohl nicht Bestandteil der Klage waren.

6.
Zum Schluss:
Zitat
70
Die Kostentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO, wonach der unterliegende Beteiligte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Die Kosten werden dem Kläger aufgelegt, die Kost wohl nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 18:20 von Tereza«

G
  • Beiträge: 19
Ich warte im Moment auch auf meinen Verhandlungstermin am VG Freiburg. Werde dann wohl das gleiche Urteil bekommen. 😣


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  • IP logged

S
  • Beiträge: 403
[...]
Da schleichen sich schon mal Fehler ein, wenn außergewöhnliche Konstellationen auftreten, wie
Zitat
2
Er wohnte von August 2013 bis zum 24.6.2014 in einer Wohnung „Am x, Waiblingen“, ab dem 25.6.2016 wohnte er in der „x, Waiblingen“.
weil ein Klage-Bestandteil "Wohnungswechsel" wohl nicht so häufig auftritt.
(Finde den Fehler: Vom 25.6.2014 bis 24.6.2016 war der Kläger offensichtlich ohne Obdach)
[...]

Interessant. Dem (rechtskräftigen?) Urteil zu Folge, war der Kläger für 2 Jahre nicht Beitragspflichtig. Sollten die angegriffenen Verwaltungsakte jedoch Forderungen für den genannten Zeitraum enthalten, so wären diese möglicherweise materiell-rechtlich fehlerhaft?


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

m

mb1

  • Beiträge: 285
Auch in rechtskräftigen Urteilen gibt es Tippfehler. Das macht sie nicht weniger rechtskräftig.

Sofern sich nicht sofort aus dem Kontext ergibt, dass es ein Tippfehler war, so ergibt es sich sicherlich aus dem Gesamtakt und den eingereichten Unterlagen.
Interessanter wäre es, wenn sich der "Tippfehler" auch in einem zuvor eingereichten Dokument der Landesrundfunkanstalt befindet - obgleich dann immer noch ohne rechtliche Konsequenzen.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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