Also Leute, Ihr seid teilweise wie die meisten deutschen Richter noch nicht in der EU angekommen, denn der EuGH sagt unmissverständlich, dass kein nationales Gericht EU Recht auslegen DARF !
Sofern etwas das EU Recht betrifft, dann muss das dem EuGH vorgelegt werden, Punkt-Ende-aus.
Man hat uns die EU und den Euro aufgezwungen, jetzt wird es endlich mal Zeit, dass wir denselben Zwang anwenden bei denen, die wie der Teufel das Weihwasser, die Rechtsprechung des EuGH scheuen...
Auch die AfD ist keine Lösung oder hat irgend jemand in deren Fragenkatalog eine Frage nach Missachtung des EU Rechtes gefunden?
Ich nicht, aber ich habe vielleicht nicht gründlich gesucht...
Solange man den deutschen Gerichten mit irgendwelchen nationalen Angriffspunkten kommt, dann wird dort ein Hebel angesetzt. Ich denke es muss jemand mit einer rein auf EU-Recht basierten Klage direkt an das BVerfG kommen, um damit eine Vorlage beim EuGH zu erzwingen!
Denn dann muss sich endlich der EuGH damit befassen und dann wird sich auch etwas verändern, denn die Rechtslage ist glasklar aus meiner Sicht, und der EuGH wird ganz sicher nicht klein beigeben...
Ich denke, die ersten Instanzen dürfen eigendlich nicht mal eine Klage abweisen, wenn man seine Klage rein nach EU-Recht aufbaut, denn der EuGH hat noch nicht geurteilt dazu, und ich denke eine Abweisung ist auch ein Urteil was sich dann ein Richter erlaubt.
So, das waren meine Gedanken dazu.
Cali