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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 08. Februar 2017, 11:41

Titel: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Uwe am 08. Februar 2017, 11:41
Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Quelle: Norbert Häring 07.02.2017


Zitat
[...]
Die Richterin gab zunächst in Kurzform die vielfältigen Klagegründe und Argumente des Klägers wider. Dann erläuterte sie, wie sie die Sache sieht. Das hatte es in sich. Sie hat offenbar viel Sympathie für die Argumente des Klägers und hält den Rundfunkbeitrag für ein politisches „Skandalon“. Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde. Man müsse hoffen, dass irgendwann die Politiker einsehen, dass „es so nicht weitergehen kann“, weil ihnen das Volk von der Fahne geht.

[...]

weiterlesen auf:
https://norberthaering.de/news/richterin/


Update 22.03.2020
Veralteten Link aktualisiert
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Housebrot am 08. Februar 2017, 11:48
Quelle: Norbert Häring 07.02.2017
Zitat
Deshalb frage ich mich schon, was das bedeutet, wenn eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil fällt. [7.2.17]

nachzuesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/779-richterin

Ich habe auch immer mehr den Eindruck, dass Richter in Sachen Rundfunk weisungsgebunden argumentieren (urteilen wäre passender formuliert).

Grüße
Adonis
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: marga am 08. Februar 2017, 11:58
Ich habe auch immer mehr den Eindruck, dass Richter in Sachen Rundfunk weisungsgebunden argumentieren (urteilen wäre passender formuliert).

Genau, das trifft des PUDELS KERN.  >:D >:D >:D

Die weisungsgebundene Urteilung ist hier in diesem Video unter BEWEIS gestellt:

Guggst du hier: Ab Minute ca. 10:50min
Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf [~13min]
Veröffentlicht am 26.07.2016
https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg
Edit "Bürger":
Achtung - dieser Link führt zu Inhalten von ARD-ZDF-GEZ...  :o :o :o
+++

Auch hier weiterlesen zu diesem Thema:
So unabhängig sind unsere Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg108867.html#msg108867
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Markus KA am 08. Februar 2017, 11:59
Zitat
Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde.
Diese armselige Floskel und Ausrede höre ich in den letzten Wochen öfters von Richterinnen und Richter, die zum Thema Rundfunkbeitrag ein Urteil sprechen müssen. Es hört sich an wie der Ausdruck einer persönlichen Entschuldigung, weil sie gegen den Kläger entscheiden müssen, obwohl die Argumente für den Kläger sprechen. Politischer Weg ist das eine, aber auch Richterinnen und Richter haben die Möglichkeit und verdammte Pflicht sich gegen das Zwangsbeitragssystem zu stellen, wenn sie der Meinung sind, dass die Argumente für den Kläger sprechen (siehe Tübinger Landgericht). >:(
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: MichaelEngel am 08. Februar 2017, 12:42
Man muss sich wirklich über den Zustand der Justiz Gedanken machen.

Ich war oft in Verhandlungen in Berlin. Ein Richter, der ebenso Rundfunk tragende Urteile sprach, schien mir auch oft, versteckte Sympathie für die Kläger zu zeigen. Jetzt ist er nicht mehr in der zuständigen Kammer (vielleicht aus anderen Gründen).

Ist der Rundfunk wirklich wichtiger als die Glaubwürdigkeit der Justiz?
Geht es wirklich so weit?
Wird sich das BVerfG ebenso seine Glaubwürdigkeit verspielen?
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Roggi am 08. Februar 2017, 12:54
Ein Richter muss Recht sprechen und nicht einen übermächtigen Gegner in Schutz nehmen, der sich zu Unrecht nimmt, was ihm nicht zusteht. Die Urteile werden einseitig ausgelegt, so als ob der RBStV das einzige Gesetz wäre und alle anderen Urteile und Gesetze keine Gültigkeit mehr hätten.
Auch ein RBStV darf nicht losgelöst von demokratischen Errungenschaften gesehen werden. Die damalige Gebühr wurde nur akzeptiert, weil die Gesetze und Urteile dazu passten. Zum Zwangsbeitrag passt kein Urteil und kein Gesetz, es ist mit der demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren. Weiterhin kann man feststellen, dass sich alles im Zusammenhang mit dem RBStV in einer sehr dunklen Grauzone abspielt, gerade so, als wenn es nicht erwünscht ist, dass zuviele Leute das System verstehen und hinterfragen. Wenn wir Forumteilnehmer nicht so viel Aufklärung betreiben würden, sähe es zappenduster aus.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: volkuhl am 08. Februar 2017, 12:58
...
Ist der Rundfunk wirklich wichtiger als die Glaubwürdigkeit der Justiz? Geht es wirklich so weit? Wird sich das BVerfG ebenso
seine Glaubwürdigkeit verspielen?

Das sind genau die spannenden Fragen, die es zu beantworten gilt...

In Anbetracht der anstehenden Bundestagswahl wird das BVerfG vermutlich nicht vorher über die "anhängigen" Verfahren entscheiden. Wenn es dann seine Glaubwürdigkeit tatsächlich verspielt, ist unser Rechtssystem und diese Republik endgültig am Ende - und man wird darauf hoffen, dass bis zur nächsten Wahl wieder Alles vergessen ist.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Housebrot am 08. Februar 2017, 14:31
Zitat
Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Ich frage mich, ob hier bereits Rechtsbeugung im Amt nachweisbar ist.

Ich würde mich aber mit dieser Frage an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.....

Grüße
Adonis

Edit Uwe:
Vollzitat wegen Übersichtlichkeit entfernt.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: drboe am 08. Februar 2017, 15:57
Zitat von: Norbert Häring
Deshalb frage ich mich schon, was das bedeutet, wenn eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil fällt.

Die Gründe sind einfach. Kein Richter möchte in den Abendnachrichten zitiert werden als "Totengräber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", dem dann in Tagesthemen und Heute Journal ein Kommentar folgt, wie ein Richter auf unterster Instanz sich anmaßen kann, ein von sämtlichen Bundesländern und Parteien getragenes Gesetz, das die Weihen eines ehemaligen Verfassungsrichters trägt, als skandalös und rechtsfehlerhaft zu bezeichnen. Vor allem ist in höheren Instanzen m. W. das Thema der Zahlweise bzw. die Ablehnung von Bargeld noch gar nicht  Thema gewesen. Insofern verwundert die Bemerkung "ihr fehlten aber die neuen Argumente, über die nicht schon höhere Gerichte geurteilt hätten" schon sehr. Nichts davon ist wahr, eher ist festzustellen, dass auf Bargeldannahme immer zu Recht bestanden werden kann und das, was diese Richterin selbst dazu abgesondert hat, vor höheren Gerichten hoffentlich keinen Bestand haben wird.

Ich frage mich, ob hier bereits Rechtsbeugung im Amt nachweisbar ist.

Eher nicht, soweit sie bezüglich der rein den ÖRR betreffenden Themen, ohne ihren Unsinn bezgl. der Barzahlung, auf die Entscheidung höherer Instanzen verweisen kann. Die Entscheidungen des BVerwG als höchster Instanz binden faktisch die anderen Gerichte.

Wird sich das BVerfG ebenso seine Glaubwürdigkeit verspielen?

Ich wiederhole mich, aber das BVerfG ist nicht die Lösung sondern Teil des Problems. Einmal, weil es tatsächlich immer wieder zu Gunsten des ÖRR entschieden hat, was u. a. dazu führt, dass wir eine ausufernde Interpretation von "Grundversorgung" erleben. Es ist nicht Grundversorgung, dass es das ZDF gibt. Es ist ebenso wenig Grundversorgung, dass die ÖR-Anstalten Spartensender betreiben, deren Zuschauer sich quasi an einer Hand abzählen lassen. Es ist auch nicht Grundversorgung, wenn NDR, WDR, BR diverse Programme parallel betreiben und jeder Sender eine schier unüberschaubare Anzahl von Internetseiten unterhält. Und es ist ganz sicher nicht Grundversorgung, wenn sich darunter die unsäglich blöde, geist- und witzlose Youtube-Verlinkungs Plattform, funk.net befindet.
Ich vermute daher, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag passieren lassen wird. Aber selbst wenn das BVerfG feststellen sollte, dass der Beitrag eigentlich eine Steuer und damit verfassungswidrig ist, wird das Gericht den Ländern allenfalls auferlegen diesen Fehler zu korrigieren, ggf. mit Hinweisen darauf, was getan dazu werden könnte. Es wird dann äußerstenfalls einen langen Zeitraum definieren, innerhalb dessen ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen sein muss. Bis dahin zahlen wir alle auf der verfassungswidrigen Basis weiter. So dem Gericht der Mut oder die Lust fehlt, die Verfassungswidrigkeit festzustellen, zahlen wir auch; außer ggf. wie früher dann nicht, wenn wir kein Gerät besitzen.

Kurz: wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben.

M. Boettcher
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: marga am 08. Februar 2017, 16:26
Kurz: wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben.

@drboe

Alle bis jetzt erfolgten Tatbestandsmerkmale zum Erlass des RUNDFUNKBEITRAGSSTAATSVERTRAGES
sind höchst richterlich entschieden worden. Nach allen bis jetzt erfolgten Recherchen dieses Forums,
ist der „STAAT“, genauer die jeweilige Landesregierung für den Erlass des RBStV verantwortlich und steht letztendlich immer hinter den LRAn.

Deshalb auch der Verweis nach § 10 Abs. 5,6 RBStV in die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wäre der Rundfunk privat-rechtlich, dann würde das Zivilprozessrecht ZPO greifen.
Allein daran ist zu erkennen, dass dem GRUNDRECHTSTRÄGER mit dem RBStV
eine VOLKSVERDUMMUNG grundrechtswidrig auferlegt wurde
. +++
 :o ::) :P
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Markus KA am 08. Februar 2017, 16:27
Es ist eigentlich schön, wenn immer mehr Richterinnen und Richter vor der gesammten Belegschaft ihren Gefühlen und Unmut über den Zwangsrundfunkbeitrag freien Lauf lassen. Es zeigt doch, dass solangsam die Nerven blank liegen.

Ich sehe auch als einzige Möglichkeit der Schadensbegrenzung für den ÖRR den Rückzug zum alten geräteabhängigen System oder eine unbefristete technische Sperre für "lästige" GEZ-Boykotteure.  8)
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Housebrot am 08. Februar 2017, 16:44
Es ist eigentlich schön, wenn immer mehr Richterinnen und Richter vor der gesammten Belegschaft ihren Gefühlen und Unmut über den Zwangsrundfunkbeitrag freien Lauf lassen.
NEIN!

Schön wäre es, wenn immer mehr Richterinnen und Richter nun endlich mal (in Bezug auf den Rundfunk) Recht sprechen würden, und diese gierige Abocke durch den ÖR nunmehr mittels logischer Urteile geschehen würde.

Den Unmut können die sonstwo auslassen, aber bei den Urteilen möchte ich RECHT* gesprochen bekommen, und kein Copy&Paste Urteil, was überhaupt nichts mit der Klage zu tun hat.

Grüße
Adonis
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Markus KA am 08. Februar 2017, 16:54
Wo du Recht hast, hast du Recht :)
Selbst wenn die Richterin gegen die Rundfunkanstalt Recht sprechen würde, geht es in die nächste Instanz, aber du hast Recht, vieleicht ergibt sich dann ein Dominoeffekt. Aber das letzte Wort hat immer noch der Chef. 8)
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: seppl am 08. Februar 2017, 17:00
Bei der Aussage der Richterin wird mir Angst und Bange... Wozu haben wir denn eine Gewaltenteilung? Doch nicht dafür, dass das eine Staatsorgan darauf wartet, dass das Andere etwas unternimmt. Ist die Richterin verrückt geworden? Sie scheint grundlegend das in unserer Demokratie (zumindest im Grundgesetz) festgelegte System der "Gewaltenteilung" nicht verstanden bzw. verinnerlicht zu haben.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: drboe am 08. Februar 2017, 17:19
@marga: Was soll mir das sagen? Bzw. wie ergibt sich aus meinem Satz wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben in irgend einer Weise, dass ich die Landesregierungen der Bundesländer von ihrer Verantwortung für den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausnehmen will? Oder das ich Zweifel daran habe, dass das BVerwG die höchste Instanz im Streit um Verwaltungsrecht ist?
"Tatbestandsmerkmale" liest sich übrigens so, als wolltest du die beteiligten Ministerpräsidenten strafrechtlich verfolgen. Sollte das so sein, wird dich meine Prognose, dass man damit nur Schiffbruch erleiden kann, hoffentlich nicht zu sehr verwundern. Solltest du das hingegen als Anspruchsgrundlage für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit den Ländern meinen, was dein Hinweis auf die ZPO zu verstärken scheint, so gilt sinngemäß das Gleiche. Du wirst nicht erleben, dass Zivilrecht für grundsätzlichen Auseinandersetzungen um die Finanzierung  der ÖR-Anstalten oder mit den Landesgesetzgebern greift.

Nebenbei: ich kann leidlich gut sehen, auch wenn ich eine Brille trage. Eine Unterstützung durch Fettschrift, rote oder anders gefärbte Zeichen bei gleichzeitiger Großschreibung einzelner Worte benötige ich daher nicht. Bedenke bitte, dass durchgehende Großschrift im Web gemeinhin als "Schreien" interpretiert wird. Warum aber sollten wir uns hier anbrüllen?

Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass man eine akzeptable Veränderung der Finanzierung des ÖRR nur dann erreichen kann, wenn man kühlen Blutes bleibt, klar und verständlich argumentiert und Nebenkriegsschauplätze meidet. Zudem sollte man seine Ziele kennen, maximale wie minimale, und nach geeigneten Wegen suchen, diese zu erreichen. Dabei ist es hilfreich, sich über die Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten Mittel im Klaren zu sein. Zu diesen Überlegungen gehört es m. E., sich Gedanken darüber zu machen, was z. B. über den Instanzenweg der Gerichte erreicht werden kann, - hier kennen wir nun die Position des Bundesverwaltungsgerichts und die wird sich nicht ändern, - und was eine Entscheidung des BVerfG ggf. bringen wird und was nicht.

M. Boettcher
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Peli am 08. Februar 2017, 19:05
AHA!

Wenn also schon eine Richterin sagt, dass die Sache wohl eher nicht rechtlich sondern auf politischem Wege zu Fall gebracht werde, dann geht meine Frage an die Forums-Moderatoren: Warum ist dann das Thema AfD so ein heißen Eisen hier, dass Threads in denen dieser Sachverhalt angesprochen wird, zugemacht werden, weil sie wohl besser moderiert werden sollten?

Wie zum Beispiel unter
REALE Möglichkeiten den Zwangsbeitrag tatsächlich zu Fall zu bringen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21885.msg139813.html#msg139813

Klar würde ich mich riesig freuen, wenn das BfVerG den Staatsvertrag für die ÖRR aus 2013 kippt, dann bräuchten wir keine politische Lösung. Sicher ist dies aber noch lange nicht, eher unsicher.

Da aber CDU, SPD, FDP, GRÜNE freiwillig nicht und niemals im Traum daran denken, dass sich hier etwas ändert, geht dies dann eben nur über das Wahlkreuz, wenn es juristisch nicht weitergeht.
Und da ist es nun einmal Fakt, dass es (bisher) nur eine einzige politsche Partei gibt, die den Rundfunkbeitrag in der jetztigen Form abschaffen will. (Bei der LINKEN habe ich nichts gefunden, dass die das Ding kippen wollen)

Warum kann man dies hier nicht thematisieren? Hat man Angst sonst als "rechts" abgestempelt zu werden??
Jetzt kommt es eben von Außen, durch eine Richterin, was, wenn man zwischen den Zeilen liest, ganz klar heißt, "erwartet von der Verwaltungsgerichtsbarkeit NICHTS. HIER bekommt ihr keine Unterstützung. IHR müsst Euch selbst helfen!"

Die Website des Forums heißt aber doch gez-boykott.de und nicht "gez-boykott.de-aber-nur-ohne-Politik".

LG Peli


PS. Mit wäre es am Liebsten, wenn eine der großen Parteien dies Sache aufgreifen und ändern wollen würde.
Aber dass dies dort freiwillig auf politischen Wege niemals geschehen wird, ist doch ganz offensichtlich.
Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht, bleibt also nur UNFREIWILLIG, wenn man durch die Wahl soviele Stimmen verliert, dass es richtig wehtut. Wenn jemand hier im Forum eine andere, bessere Lösung hat, die in der Realität auch funktioniert, sehr gerne, bitte her damit.
Bisher habe ich noch keine gesehen.
Die Bargeldvariante und das BfVerG sind noch neben dem Wahlkreuzchen die einzigen noch guten Karten in diesem "Spiel", die uns bleiben.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: pinguin am 08. Februar 2017, 19:15
Die Entscheidungen des BVerwG als höchster Instanz binden faktisch die anderen Gerichte.
Nur in der Verwaltungsgerichtsbarkeit!

Es bindet weder jene Gerichte, deren Rechtsweg in der höchsten Instanz zum BGH führt, noch alle nationalen Gerichte in Punkto Grundgesetz und Verfassungsrecht; die höchste gerichtliche Instanz, deren Entscheidungen alle(!) Gerichte unterworfen(!) sind, ist das Bundesverfassungsgericht; darüber ist nur noch der Europäische Gerichtshof, sofern europäisches Recht in einer Klage berührt wird.

Es hat im Europa der Europäischen Union jeweils eine ganz klare Gerichts- wie Rechtssetzungshierarchie; es kommt, mit Verlaub, nicht darauf an, ob dieses einem lokalen Mitarbeiter einer gerichtlichen oder staatlichen Verwaltung gefällt oder nicht.

Zitat
Kein Richter möchte in den Abendnachrichten zitiert werden als "Totengräber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks",
Wäre diesem verantwortlichen Richter oder der verantwortlichen Richterin der Verlust des Beamtenstatus wie auch sämtlicher Pensionsansprüche lieber? Beamte sind auf den Staat vereidigt, nicht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Bitte Obacht.

Es war und ist Intention des Staates namens Bundesrepublik Deutschland, sich als Mitglied der Europäischen Union in Europa zu integrieren, insbesondere in die Europäische Union, dessen Gründungsakte von der Bundesrepublik Deutschland mit bestimmt worden ist.

Deswegen gelten für alle Bereiche des Binnenmarktes der Europäischen Union alleine europäische Bestimmungen. -> Nicht eine(!) europäische EU-Region ist befugt, kraft der EU-vertraglich abgesicherten steten Geltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einem EU-Bürger gegenüber im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit auch nur irgend eine Auflage zu machen, ohne, daß der Bürger selbst vorher aktiv geworden ist und seinerseits Bestimmungen verletzt hat, die er hätte nach seinem Aktivwerden dem Vertragspartner gegenüber einhalten müssen.

Es wird wiederholt auf "Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste" verwiesen und ihren Erwägungsgrund 82; ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1440190481646&uri=CELEX:02010L0013-20100505 ), worin es u.a. heißt:

Zitat
gilt die Richtlinie 2005/29/EG

Richtlinie 2005/29/EG http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1486577496936&uri=CELEX:32005L0029

Zitat
Artikel 15

Änderung der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG

1.   

Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 9

Unbestellte Waren oder Dienstleistungen

Angesichts des in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (10) festgelegten Verbots von Praktiken bezüglich unbestellter Waren oder Dienstleistungen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, dass unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Markus KA am 08. Februar 2017, 19:19
Auch in einem Person M bekannten VG in BaWü soll eine Richterin oder Richter den Wunsch des politischen Weges geäußert haben. Sollte die AfD in Baden-Württemberg dem Landtag ihre 630 Fragen vorlegen, könnte eine Klagebegründung auf den Wunsch des Gerichtes eingehen, die Politik entscheiden zu lassen. Die Zeichen eines politischen Weges sind gegeben, auf die Ergebnisse muss gewartet werden und bis dahin besteht die Möglichkeit die Klage gemäß § 94 VwGO auszusetzen. 8)
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: pinguin am 08. Februar 2017, 19:32
@Peli

Zitat
Klar würde ich mich riesig freuen, wenn das BfVerG den Staatsvertrag für die ÖRR aus 2013 kippt, dann bräuchten wir keine politische Lösung. Sicher ist dies aber noch lange nicht, eher unsicher.
Seitens des BVerfG ist sicher nichts unsicher.

Es steht die Reputation des weltbesten Verfassungsgerichtes auf dem Spiel, wenn sich das BVerfG auf Grund seiner Entscheidung eine Klatsche vom EuGH holen würde. Der EuGH ist definitiv nicht bekannt dafür, speziell deutsche Interessen zu bedienen.

Es braucht also Zeit für das BVerfG, einen für alle gangbaren nationalen Weg zu finden.

Der nationale Landesgesetzgeber ist dringend gehalten, dem BVerfG die Zeit dafür zu gewähren.

Wenn aber bereits 40 Verfassungsbeschwerden den Landesgesetzgeber nicht wachrütteln und dieser erkennt, daß das, was er über Jahrzehnte nur verschlimmbesserte, keinen europäischen Anforderungen genügt, wäre fraglich, ob es nicht wirkllich einer Klatsche des BVerfG bedarf, damit der Landesgesetzgeber im Heute, Hier und Jetzt ankommt.

Solange die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Europäischen Union ist, gilt auf Grund aller der von der Bundesrepublik Deutschland mitbeschlossenen europäischen Verträge alleine europäisches Recht im europäischen Binnenmarkt.

Jedes nationale Gericht, das diesem Umstand in seinen Entscheidungen nicht genügt, stellt sich gegen die Bundesprepublik Deutschland, gegen dessen verfassungsgemäße Ordnung, ergo gegen seinen eigenen obersten Dienstherren.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: cook am 08. Februar 2017, 19:58
Das nächste mal, wenn so eine Aussage wie von der Frankfurter Richterin kommt: wenn sie wirklich gewollt hätte, hätte sie die Sache dem EuGH vorlegen können. Die Rechtsbindung durch das BVerwG kann sie hier nicht anführen, weil (a) dieses eigentlich hätte vorlegen müssen (Verfahrensfehler) und (b) der EuGH erst im Dezember eine neue Entscheidung zu Beilhilfen getroffen hat, die die BVerwG-Urteile überholt hat.

Daneben gibt es noch eine Reihe von ungeklärten Rechtsfragen, die eine Richterin genüsslich ausschlachten könnte, wenn sie denn wollte.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: drboe am 08. Februar 2017, 20:08
 @pinguin: danke, aber du brauchst mir das deutsche Gerichtswesen nicht zu erklären. Ich habe nicht nur mehr Juristen in der Familie, als ich von Zeit zu Zeit aushalte, sondern hatte auch schon das "Vergnügen" einige Prozesse führen zu müssen, den ersten davon bereits als Student (gegen die Bafög-Stelle, ergo Verwaltungsrecht). Mir ist auch die Position und Funktion des BVerfG bekannt, zumal mir schon vor dem 1.1.2013 klar war, dass der juristische Weg lang sein würde und man sich irgendwann in jedem Fall beim BVerfG einfinden würde.
Ich habe nichts gegen mutige Richter, im Gegenteil. Aber ich weiß, dass die wenigsten Richter wider herrschende Meinung entscheiden. Nicht jeder will am Amtsgericht oder vergleichbaren, unteren Instanzen ständig über Rotlichtverstösse, Einbrüche, Scheidungen oder Hund-beisst-Mann Fälle urteilen. Konformitätsdruck ist auch bei Gericht verbreitet.

Du kannst diesbezüglich gern anderer Meinung sein, als ich. Und ich wünschte sehr, ich würde mich irren. Allein, ich glaube nicht daran. Auch auf die Einbindung Deutschlands in die EU gebe ich keinen Pfifferling. Man kann aber gern darauf hoffen, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

M. Boettcher
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Peli am 08. Februar 2017, 21:08
Und wenn der Weg nicht funktioniert, den man zuerst eingeschlagen hat, dann ist es konsequent die Strategie zu wechseln, statt weiter in der Sackgasse zu bleiben.

Die Verfilzung von Rundfunk, Recht und Politik ist GIGANTISCH!. Wie groß, werden wir spätestens dann sehen, wenn das BVerfG entscheidet. Es wird mit Sicherheit schon hinter den Kullissen abgeklopft, wie man hier am Besten Einfluss nehmen kann. Dafür geht es um zuviel Geld und Macht, als dass nur nach Gesetzeslage und besten Wissen und Gewissen entschieden wird. Wer das glaubt, lebt im Märchenland.

Sollte diese Entscheidung gegen den Bürger sein, dann gibt es tatsächlich nur noch das Wahlkreuz und nichts anderes mehr.

LG Peli
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: ohmanoman am 08. Februar 2017, 21:22
Das BVerfG entscheidet im Namen des Volkes!
Nur das Volk, für dass das BVerfG entscheiden wird, ist recht klein und wohlhabend!  >:(

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist keine Behörde, sondern ein Kartell !  >:(

Da hat das BVerfG auch zu kuschen!! 8)
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: gebVwg am 08. Februar 2017, 22:01
Nicht jeder will am Amtsgericht oder vergleichbaren, unteren Instanzen ständig über Rotlichtverstösse, Einbrüche, Scheidungen oder Hund-beisst-Mann Fälle urteilen. Konformitätsdruck ist auch bei Gericht verbreitet.

Ich habe irgendwie den Verdacht, dass die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in die von Dir genannten Kategorien fallen. Lästig, nehmen immer zu und man ist in seiner Entscheidungsmacht gebunden. Spannender Richteralltag sieht bestimmt anders aus. :)
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Cali am 09. Februar 2017, 00:36
Also Leute, Ihr seid teilweise wie die meisten deutschen Richter noch nicht in der EU angekommen, denn der EuGH sagt unmissverständlich, dass kein nationales Gericht EU Recht auslegen DARF !

Sofern etwas das EU Recht betrifft, dann muss das dem EuGH vorgelegt werden, Punkt-Ende-aus.

Man hat uns die EU und den Euro aufgezwungen, jetzt wird es endlich mal Zeit, dass wir denselben Zwang anwenden bei denen, die wie der Teufel das Weihwasser, die Rechtsprechung des EuGH scheuen...

Auch die AfD ist keine Lösung oder hat irgend jemand in deren Fragenkatalog eine Frage nach Missachtung des EU Rechtes gefunden?

Ich nicht, aber ich habe vielleicht nicht gründlich gesucht...

Solange man den deutschen Gerichten mit irgendwelchen nationalen Angriffspunkten kommt, dann wird dort ein Hebel angesetzt. Ich denke es muss jemand mit einer rein auf EU-Recht basierten Klage direkt an das BVerfG kommen, um damit eine Vorlage beim EuGH zu erzwingen!

Denn dann muss sich endlich der EuGH damit befassen und dann wird sich auch etwas verändern, denn die Rechtslage ist glasklar aus meiner Sicht, und der EuGH wird ganz sicher nicht klein beigeben...

Ich denke, die ersten Instanzen dürfen eigendlich nicht mal eine Klage abweisen, wenn man seine Klage rein nach EU-Recht aufbaut, denn der EuGH hat noch nicht geurteilt dazu, und ich denke eine Abweisung ist auch ein Urteil was sich dann ein Richter erlaubt.

So, das waren meine Gedanken dazu.

Cali
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: marga am 09. Februar 2017, 10:00
Nebenbei: ich kann leidlich gut sehen, auch wenn ich eine Brille trage.
M. Boettcher

KLARSTELLUNG von Beitrag Antwort #14 am 08.02.2017  um 17:19 @drboe

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22026.msg140704.html#msg140704 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22026.msg140704.html#msg140704)

@drboe

Der von Dir zitierte Satz sollte jedem das Bewusstsein öffnen, dass es durchaus so kommen kann und dies nichts damit zu tun hat, dass die Landesfürsten ausgenommen seien.

Nach dem Strafgesetzbuch ist keine Rede gewesen. Die Hinweise auf die jeweilige Prozessordnung, sollte lediglich für Thema-Interessierte eine „Klarstellung“ sein.

Und nebenbei, wurde die Sehschwäche von Dir auch nicht angesprochen. Die Ausschmückung des Beitrages ist jedem selbst überlassen und wird als „Individual-Ausschmückung“ eines jeden Forum-Mitgliedes betrachtet und nicht als „Schreien“. Bis jetzt hat sich hier im Forum noch „niemand“ darüber beschwert und ich denke, dass dieses „Eigen-Ausmahlen“ des Textes ein markantes „extrovertierten Charakter“ darstellt und die wichtigen Aspekte besser zum Ausdruck bringt, die für den/die Meinungsvertreter/in als besonders hervorzuheben den Beitrag übersichtlicher machen.

Meine Ziele werden hier in diesem Forum nicht veröffentlicht, derweil diese niemand etwas angehen. Der Instanzenweg wird von mir wie folgt definiert:

>>> Der Wohnungsinhaber mit beschiedenem nachweislichem geringen Renteneinkommen unterhalb des Existenzminimums vegetierend, wird von der LRA auf den teuren gerichtlichen Instanzenweg geleitet und zugleich diskriminiert. <<< +++
 :o ::)

PS.
Zitat: >>> Altersarmut nimmt zu (08.02.2017) <<< http://www.salue.de/nachrichten/message-84091.phtml (http://www.salue.de/nachrichten/message-84091.phtml)

In Deutschland sind 2015 rund 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahren arm gewesen. Seit 2010 ist die Zahl um 800 000 gestiegen. Das sind fast 21 Prozent der Älteren. Die Zahlen hat das Europäische Statistikamt Eurostat ermittelt. Als arm gilt, wer mit weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens auskommen muß. Das sind derzeit etwa 1033 Euro netto im Monat.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: MMichael am 09. Februar 2017, 10:45
Sofern etwas das EU Recht betrifft, dann muss das dem EuGH vorgelegt werden, [...]
..., denn die Rechtslage ist glasklar

Bitte um (gerichtsfeste) Ver-/Nachweise !
Danke!

Zu diesen Überlegungen gehört es m. E., sich Gedanken darüber zu machen, [...] was eine Entscheidung des BVerfG ggf. bringen wird und was nicht.

Vielleicht Ähnliches wie dieses ?  ;)
BVerfGE 57, 295 - 3. Rundfunkentscheidung
Leitsatz
Zitat
3. Die Bestimmungen, die das Gesetz über [...] Rundfunk[...] getroffen hat, genügen in wesentlichen Teilen nicht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen; sie sind daher nichtig.

und RN 137 ff
Zitat
4. Ob die Bestimmungen des Abschnitts C, I. und II. Titel des Gesetzes auch deshalb zu beanstanden sind, weil sie die Finanzierung der privaten Rundfunkveranstaltungen nicht gesetzlich regeln (vgl. oben II 2), kann offenbleiben: Unabhängig davon, wie die Frage zu entscheiden wäre, sind diese Bestimmungen, soweit sie die Veranstaltung privater Rundfunksendungen in deutscher Sprache regeln, insgesamt für nichtig zu erklären (§ 78 Satz 1 BVerfGG).
   137
Zwar bewirkt die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Gesetzes grundsätzlich nicht die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes (BVerfGE 8, 274 [301]; std. Rspr., vgl. noch BVerfGE 47, 253 [284]). Etwas anderes hat aber zu gelten, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, daß die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben, ferner, wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus, wenn also die nichtige Bestimmung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (BVerfG, a.a.O.).
   138
So liegen die Dinge hier. Das, was in den zur Prüfung stehenden Vorschriften fehlt oder unzureichend geregelt ist, ist wesentlich; das, was den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, hat für sich allein keine selbständige Bedeutung.BVerfGE 57, 295 (334) BVerfGE 57, 295 (335)Ohne eine verfassungsmäßige Regelung des Zugangs, der Auswahl der Bewerber und ohne die verfassungswidrigen Bestimmungen über den Beirat bliebe das Gesetz ein Torso, der keine die Veranstaltung privater Rundfunksendungen im Saarland verfassungsmäßig regelnde Wirksamkeit entfalten könnte, mögen die als solche mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Vorschriften auch im Zusammenhang einer verfassungsmäßigen Neuregelung Platz finden können. Die Regelung der Veranstaltung privater Rundfunksendungen in deutscher Sprache durch das saarländische Gesetz läßt sich nicht in einzelne Bestandteile zerlegen, ohne ihren Sinn, ihre Rechtfertigung, vor allem die Fähigkeit zu verlieren, ihre Aufgabe zu erfüllen. Sie ist daher im ganzen nichtig.
   139

Das wär doch was - oder!?
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: pinguin am 09. Februar 2017, 13:05
Bitte um (gerichtsfeste) Ver-/Nachweise !

Jo, mei, hast Du das nicht zur Kenntnis genommen?

Vorlagepflicht an den EuGH gemäß - 2 BvR 211/11
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21897.0.html

Zitat
Aus Rz. 30
a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union [...] muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt,[...]

Zitat
Aus Rz. 37
Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren [...]

Ist das nicht gerichtsfest genug?
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: drboe am 09. Februar 2017, 13:57
Vielleicht Ähnliches wie dieses ?  ;)

BVerfGE 57, 295 - 3. Rundfunkentscheidung
Leitsatz
Zitat
3. Die Bestimmungen, die das Gesetz über [...] Rundfunk[...] getroffen hat, genügen in wesentlichen Teilen nicht diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen; sie sind daher nichtig.


Das wär doch was - oder!?

Eher nicht. Die damalige Entscheidung betraf einerseits lediglich ein Bundesland (Saarland), zum anderen Regelungen zum  privaten Rundfunk; m. W. dessen Einführung. Bei der Rundfunksteuer geht es aber um die von allen Ländern beschlossene Finanzierung des bereits etablierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Fragen dazu sind u. a.:  ist der "Rundfunkbeitrag" eine Steuer? Damit verknüpft: stellt der Vertrag der Ländern zur Rundfunkfinanzierung einen Verstoß gegen die Abgabenordnung dar? Ist der Anknüpfungspunkt Wohnung/Betrieb sachlich zu rechtfertigen? Welche Gruppe hat den behaupteten Sondervorteil und welche nicht? usw. usf. Hier ja alles vielfach und umfassend diskutiert.

Ich nehme an, dass diejenigen, die bis zum BVerwG gekommen sind und dann eine Beschwerde beim BVerfG eingereicht haben, die entscheidenden Kritikpunkte an dem Staatsvertrag und dessen Umsetzung in den Ländern vorgebracht und gut sowie nachvollziehbar begründet haben. Der Ball liegt jetzt im Spielfeld des BVerfG. Es sollte sich schnellstens entschließen, diesen aufzunehmen. Es ist schon ein Unding, dass man mehr als 4 Jahre benötigt, um allein die Chance zu bekommen, den Ländern auf die Finger zu klopfen. U. U. ahnt das Gericht, dass es nur verlieren kann. Entscheidet es gegen den sogn. Rundfunkbeitrag, watscht also die Politiker ab, sind die sauer, der Ex-Kollege Kirchhoff ist blamiert und der ÖRR steht im Regen. Lässt es den sogn. Beitrag aber passieren, dürften noch mehr Bürger mit der staatlichen Ordnung unzufrieden sein, als jetzt schon. Wo also liegt der "goldene Mittelweg", der einerseits die Finanzierung des ÖRR sichert, den Klägern signalisiert, dass man ihre Sorgen und Kritik verstanden hat, Herrn K. nicht völlig blamiert und das BVerfG noch leidlich aus der Sache herauskommen lässt? Das stecken vermutlich deutlich mehr Zwänge drin, als man sich naiv vorstellen kann.

M. Boettcher
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: muuhhhlli am 09. Februar 2017, 14:06
Und sieht das BVerfG eine Notwendigkeit, Fragen zum RBStV. beim EuGH anzufragen, dann warten wir nochmals 2 Jahre.

Und die Schergen kassieren den Zwangsbeitrag weiter und gleichzeitig erneut alle Personaldaten ü18 der Meldeämter zum 01.01.2018.

Leute es läuft doch in diesem Theater, Bühne frei für den öffentlichen rechtlichen Rundfunk, als Nichts stehen Sie über allen Bürger betreffenden Gesetzen.
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: marga am 09. Februar 2017, 14:59
Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Eine fiktive Person schließt sich dieser Aussage an und begründet es mit folgender Aussage des Europäischen Statistikamtes „Eurostat“:

>>> In Deutschland sind 2015 rund 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahren arm gewesen <<<

Der tatsächliche Skandal ist doch folgender, dass diese verarmten Grundrechtsträger, die extrem aufgeblähte Grundversorgung durch die öffentl.- rechtl. Rundfunkveranstalter, sowie die doppelte Renten-Absicherung der LRA-Mitarbeiter, etc, mit ihrer Armut auch noch mitfinanzieren müssen als sog. „Demokratieabgabe“ bzw. „Zwangsabgabe“.

Ein Staatsvertrag, der den armen Bürgern in seinem vom Staat zugesichertes Existenzminium eingreift, um die jeweilige in seinem Wohngebiet existierende LRA zu finanzieren, ist nun wirklich als Skandal anzusehen.

Die Forderung ist einfach: Wer als armer Bürger mit einem Netto-Einkommen unter 1033,00 € keine Einkommensteuer zahlt, muss auch keinen Rundfunkveranstalter finanzieren. +++
 :o ::)
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: mullhorst am 09. Februar 2017, 15:56
Zitat
Die Forderung ist einfach: Wer als armer Bürger mit einem Netto-Einkommen unter 1033,00 € keine Einkommensteuer zahlt, muss auch keinen Rundfunkveranstalter finanzieren. +++
Person X kann dem nur beipflichten. Der Rbstv folgt dem jedoch nicht - ebensowenig wie die Gerichte. Vom Staat in den Ruin getrieben.
Hier kann man tatsächlich von einem Skandal reden
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: volkuhl am 09. Februar 2017, 16:13
...
Der tatsächliche Skandal ist doch folgender, dass diese verarmten Grundrechtsträger, die extrem aufgeblähte Grundversorgung durch die öffentl.- rechtl. Rundfunkveranstalter, sowie die doppelte Renten-Absicherung der LRA-Mitarbeiter, etc, mit ihrer Armut auch noch mitfinanzieren müssen als sog. „Demokratieabgabe“ bzw. „Zwangsabgabe“.
...

Der Skandal ist unabhängig vom Einkommen! Warum muss jeder Wohnungsinhaber die zusätzlichen Renten der LRA-Mitarbeiter finanzieren?
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: pjotre am 09. Februar 2017, 21:19
"marga":
Zitat
Ein Staatsvertrag, der den armen Bürgern in seinem vom Staat zugesichertes Existenzminium eingreift, um die jeweilige in seinem Wohngebiet existierende LRA zu finanzieren, ist nun wirklich als Skandal anzusehen.
Die Forderung ist einfach: Wer als armer Bürger mit einem Netto-Einkommen unter 1033,00 € keine Einkommensteuer zahlt, muss auch keinen Rundfunkveranstalter finanzieren. +++

a) So wird es in Frankreich (indirekt) gehandhabt und funktioniert perfekt.
b) In Frankreich übrigens, so weit ich weiß, sämtliche Personen ab etwa Alter 63 befreit, also alle "Rentner".
c) In Frankreich nur Zahlungspflicht, wenn echter Fernseher vorhanden. Durch einen listigen Trick klappt das. Ist Deutschland zu dumm für das, was Frankreich kann.

Margas Idee von 1033 € geht sofort hinein in den Mammutschriftsatz,
mit dem gefordert wird, sämtlichen 4 Millionen Niedrigverdienen alle Beitrage seit 2013 zu erstatten. So laut Entscheid Bundesverfassungsgericht.
Befristete Forderung 1 Monat für diesen Entscheid, anderenfalls gerichtliche Geltendmachung.
Dann sind die Anstalten "indirekt insolvent"... Mal sehen, was daraus wird. Jedenfalls brachte marga mich auf die Idee, wie man den Einwand der Bürokratie wegfegen kann.

Die empörte Richterin in Frankfurt wurde völlig falsch interpreriert.
Sie beklagt, dass die Anwälte immer auf den gleichen Argumenten herumreiten, die leider höchstrichterlich verkehrt entschieden wurden, so dass sie im Gewissenskonflikt ist.
Um das zu begreifen, muss man die Prinzipien von Rechtsprechung, Gerichten usw. kennen.
Das war also ein Hilferuf der Richterin an Anwälte und Mandanten: Liefert uns Richtern endlich intelligentere Argumente, damit wir Richter euch endlich Gerechtigkeit geben dürfen.
Das hat absolut nichts mit politischer Unterwürfigkeit, Weisung oder was auch immer zu tun.
Das war eine verdeckte Schelte für Anwälte und Mandanten: Hört auf zu jammern, fangt an zu denken.

Diese Kritik teile ich.
Wenn das Argument "ist eine Steuer" nicht geklappt hat, so muss man es intelligenter begründen als bisher und muss außerdem die grauen Zellen stimulieren, um die durchaus zahlreichen viel stärkeren Argumente zu entwickeln.
Geschieht ja jetzt, aber nur, weil 50 Rechtsanwälte und ihre teils studierten Mandanten immer der eine vom anderen die immer gleichen Ideen abgekupfert hat?
Ganz so schlimm nicht - aber ihr habt der Richterin denkbar Unrecht getan. Das war ein aggressiv formulierter Hilferuf für bessere Schriftsatz-Argumente.

Altersarmut in Deutschland, das ist ideologischer Quatsch aus einer bestimmten Ecke.
Gibt es, aber statistisch belegbar, "echte Armut" ist im Alter geringer als im Mittel der Bürger. 
Die Armutspitze liegt im statistischen Mittel bei Alter 18 bis 35, die Leute mit den prekären Jobs - Päckchenzusteller, Gastronomie-Personal, Immigranten, Schönheits-Service, Hauspersonal, "Kreative" auf der Suche ihrer Ideen und Zukunft, Studenten usw.usw.. 
Diese alle wollen/können/dürfen keinen Antrag auf das Geld anderer Leute stellen und müssen zur Strafe (ohne Strafgesetz) jährlich 200 Euro Geldstrafe zahlen - total illegal .- rund 10 % im Land.
Für diese alle wird also heftig gestritten, darunter 1 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter.

Dass die Richterin daran verzweifelt, weil sie es nur ändern kann, wenn bessere Schriftsätze kommen,
das ist ihr zu danken. Denn das kommt nun als Zitat in die Schriftsätze aller Verfahren hier. 
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: mullhorst am 09. Februar 2017, 21:44
Zitat
Der Skandal ist unabhängig vom Einkommen! Warum muss jeder Wohnungsinhaber die zusätzlichen Renten der LRA-Mitarbeiter finanzieren?
beisst sich die Katze in den schwanz! Warum ?weil................   (OT)
Vorerst finanzier ich gaaaaanix
Person X schliesst sich insofern @Marga an da selbat betroffen
Frankreich interesiert - ausser EU-Recht - in BRD nicht
empörte Richter(innen) nützen nichts - solange sie nicht Recht sprechen
Kritik gibts jede Menge - und kann ins unermessliche ausarten
Altersarmut kennt BR(D)DR nicht

Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: drboe am 10. Februar 2017, 09:24
Wenn das Argument "ist eine Steuer" nicht geklappt hat, so muss man es intelligenter begründen als bisher und muss außerdem die grauen Zellen stimulieren, um die durchaus zahlreichen viel stärkeren Argumente zu entwickeln.
Geschieht ja jetzt, aber nur, weil 50 Rechtsanwälte und ihre teils studierten Mandanten immer der eine vom anderen die immer gleichen Ideen abgekupfert hat?
Ganz so schlimm nicht - aber ihr habt der Richterin denkbar Unrecht getan. Das war ein aggressiv formulierter Hilferuf für bessere Schriftsatz-Argumente.

Was ist das für eine verquere Argumentation? Die Abgabe, die als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird, ist ihrem Charakter nach eine Steuer, was zahlreiche Gutachten, Aufsätze etc. zutreffend herausgearbeitet haben. Das ist ein wesentlicher Grund, warum man überhaupt Verfassungsbeschwerde einlegen kann. Wenn nun die VG-Gerichte das einfach ignorieren bzw. diese Aussage als falsch bezeichnen, dann ist dies das Gegenteil von Rechtsprechung. Was wiederum ganz gewiss nicht erfordert, dass man dies Argument "intelligenter" begründen muss. Was kommt als nächstes? Etwa dass die Erde nicht als rund beschrieben werden sollte, weil es einem Richter nicht in den Kram passt? Wäre eine "intelligentere Begründung" dann die Rückkehrt zur Theorie der Erdscheibe? Es muss genügen, die Tatsachen zu benennen. Wenn ein Gericht dem nicht folgen will, dann muss es diese Feststellung nachvollziehbar widerlegen. Daran fehlt es bisher. Die platte Feststellung "Die Festsetzung des Rundfunk­beitrages verstößt nicht gegen höherrangige verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben" ist jedenfalls kein Argument. Viel mehr kommt von den Gerichten aber bisher nicht.

Nein, die Richterin ruft nicht um Hilfe. Ihr Urteil um Bargeldzahlung gegen Norbert Häring beweist ausreichend, dass sie bezüglich des Rundfunks eindeutige Bestimmungen verdreht und ignoriert.

M. Boettcher
Titel: Re: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Februar 2017, 10:33
In Bezug zum Rundfunk scheinen alle Richter Befangen zu sein. Wahrscheinlich befangen, weil von Politik nicht unabhängig sind.
Ein Skandal ist eigentlich diese Justiz.