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Autor Thema: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal  (Gelesen 39790 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Quelle: Norbert Häring 07.02.2017


Zitat
[...]
Die Richterin gab zunächst in Kurzform die vielfältigen Klagegründe und Argumente des Klägers wider. Dann erläuterte sie, wie sie die Sache sieht. Das hatte es in sich. Sie hat offenbar viel Sympathie für die Argumente des Klägers und hält den Rundfunkbeitrag für ein politisches „Skandalon“. Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde. Man müsse hoffen, dass irgendwann die Politiker einsehen, dass „es so nicht weitergehen kann“, weil ihnen das Volk von der Fahne geht.

[...]

weiterlesen auf:
https://norberthaering.de/news/richterin/


Update 22.03.2020
Veralteten Link aktualisiert


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H
  • Beiträge: 582
Quelle: Norbert Häring 07.02.2017
Zitat
Deshalb frage ich mich schon, was das bedeutet, wenn eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil fällt. [7.2.17]

nachzuesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/779-richterin

Ich habe auch immer mehr den Eindruck, dass Richter in Sachen Rundfunk weisungsgebunden argumentieren (urteilen wäre passender formuliert).

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 12:13 von DumbTV«

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ich habe auch immer mehr den Eindruck, dass Richter in Sachen Rundfunk weisungsgebunden argumentieren (urteilen wäre passender formuliert).

Genau, das trifft des PUDELS KERN.  >:D >:D >:D

Die weisungsgebundene Urteilung ist hier in diesem Video unter BEWEIS gestellt:

Guggst du hier: Ab Minute ca. 10:50min
Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf [~13min]
Veröffentlicht am 26.07.2016
https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg
Edit "Bürger":
Achtung - dieser Link führt zu Inhalten von ARD-ZDF-GEZ...  :o :o :o
+++

Auch hier weiterlesen zu diesem Thema:
So unabhängig sind unsere Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg108867.html#msg108867


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 12:21 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde.
Diese armselige Floskel und Ausrede höre ich in den letzten Wochen öfters von Richterinnen und Richter, die zum Thema Rundfunkbeitrag ein Urteil sprechen müssen. Es hört sich an wie der Ausdruck einer persönlichen Entschuldigung, weil sie gegen den Kläger entscheiden müssen, obwohl die Argumente für den Kläger sprechen. Politischer Weg ist das eine, aber auch Richterinnen und Richter haben die Möglichkeit und verdammte Pflicht sich gegen das Zwangsbeitragssystem zu stellen, wenn sie der Meinung sind, dass die Argumente für den Kläger sprechen (siehe Tübinger Landgericht). >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 12:45 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 448
Man muss sich wirklich über den Zustand der Justiz Gedanken machen.

Ich war oft in Verhandlungen in Berlin. Ein Richter, der ebenso Rundfunk tragende Urteile sprach, schien mir auch oft, versteckte Sympathie für die Kläger zu zeigen. Jetzt ist er nicht mehr in der zuständigen Kammer (vielleicht aus anderen Gründen).

Ist der Rundfunk wirklich wichtiger als die Glaubwürdigkeit der Justiz?
Geht es wirklich so weit?
Wird sich das BVerfG ebenso seine Glaubwürdigkeit verspielen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 14:19 von DumbTV«

  • Beiträge: 3.238
Ein Richter muss Recht sprechen und nicht einen übermächtigen Gegner in Schutz nehmen, der sich zu Unrecht nimmt, was ihm nicht zusteht. Die Urteile werden einseitig ausgelegt, so als ob der RBStV das einzige Gesetz wäre und alle anderen Urteile und Gesetze keine Gültigkeit mehr hätten.
Auch ein RBStV darf nicht losgelöst von demokratischen Errungenschaften gesehen werden. Die damalige Gebühr wurde nur akzeptiert, weil die Gesetze und Urteile dazu passten. Zum Zwangsbeitrag passt kein Urteil und kein Gesetz, es ist mit der demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren. Weiterhin kann man feststellen, dass sich alles im Zusammenhang mit dem RBStV in einer sehr dunklen Grauzone abspielt, gerade so, als wenn es nicht erwünscht ist, dass zuviele Leute das System verstehen und hinterfragen. Wenn wir Forumteilnehmer nicht so viel Aufklärung betreiben würden, sähe es zappenduster aus.


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v
  • Beiträge: 1.202
...
Ist der Rundfunk wirklich wichtiger als die Glaubwürdigkeit der Justiz? Geht es wirklich so weit? Wird sich das BVerfG ebenso
seine Glaubwürdigkeit verspielen?

Das sind genau die spannenden Fragen, die es zu beantworten gilt...

In Anbetracht der anstehenden Bundestagswahl wird das BVerfG vermutlich nicht vorher über die "anhängigen" Verfahren entscheiden. Wenn es dann seine Glaubwürdigkeit tatsächlich verspielt, ist unser Rechtssystem und diese Republik endgültig am Ende - und man wird darauf hoffen, dass bis zur nächsten Wahl wieder Alles vergessen ist.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

H
  • Beiträge: 582
Zitat
Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Ich frage mich, ob hier bereits Rechtsbeugung im Amt nachweisbar ist.

Ich würde mich aber mit dieser Frage an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.....

Grüße
Adonis

Edit Uwe:
Vollzitat wegen Übersichtlichkeit entfernt.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat von: Norbert Häring
Deshalb frage ich mich schon, was das bedeutet, wenn eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil fällt.

Die Gründe sind einfach. Kein Richter möchte in den Abendnachrichten zitiert werden als "Totengräber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", dem dann in Tagesthemen und Heute Journal ein Kommentar folgt, wie ein Richter auf unterster Instanz sich anmaßen kann, ein von sämtlichen Bundesländern und Parteien getragenes Gesetz, das die Weihen eines ehemaligen Verfassungsrichters trägt, als skandalös und rechtsfehlerhaft zu bezeichnen. Vor allem ist in höheren Instanzen m. W. das Thema der Zahlweise bzw. die Ablehnung von Bargeld noch gar nicht  Thema gewesen. Insofern verwundert die Bemerkung "ihr fehlten aber die neuen Argumente, über die nicht schon höhere Gerichte geurteilt hätten" schon sehr. Nichts davon ist wahr, eher ist festzustellen, dass auf Bargeldannahme immer zu Recht bestanden werden kann und das, was diese Richterin selbst dazu abgesondert hat, vor höheren Gerichten hoffentlich keinen Bestand haben wird.

Ich frage mich, ob hier bereits Rechtsbeugung im Amt nachweisbar ist.

Eher nicht, soweit sie bezüglich der rein den ÖRR betreffenden Themen, ohne ihren Unsinn bezgl. der Barzahlung, auf die Entscheidung höherer Instanzen verweisen kann. Die Entscheidungen des BVerwG als höchster Instanz binden faktisch die anderen Gerichte.

Wird sich das BVerfG ebenso seine Glaubwürdigkeit verspielen?

Ich wiederhole mich, aber das BVerfG ist nicht die Lösung sondern Teil des Problems. Einmal, weil es tatsächlich immer wieder zu Gunsten des ÖRR entschieden hat, was u. a. dazu führt, dass wir eine ausufernde Interpretation von "Grundversorgung" erleben. Es ist nicht Grundversorgung, dass es das ZDF gibt. Es ist ebenso wenig Grundversorgung, dass die ÖR-Anstalten Spartensender betreiben, deren Zuschauer sich quasi an einer Hand abzählen lassen. Es ist auch nicht Grundversorgung, wenn NDR, WDR, BR diverse Programme parallel betreiben und jeder Sender eine schier unüberschaubare Anzahl von Internetseiten unterhält. Und es ist ganz sicher nicht Grundversorgung, wenn sich darunter die unsäglich blöde, geist- und witzlose Youtube-Verlinkungs Plattform, funk.net befindet.
Ich vermute daher, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag passieren lassen wird. Aber selbst wenn das BVerfG feststellen sollte, dass der Beitrag eigentlich eine Steuer und damit verfassungswidrig ist, wird das Gericht den Ländern allenfalls auferlegen diesen Fehler zu korrigieren, ggf. mit Hinweisen darauf, was getan dazu werden könnte. Es wird dann äußerstenfalls einen langen Zeitraum definieren, innerhalb dessen ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen sein muss. Bis dahin zahlen wir alle auf der verfassungswidrigen Basis weiter. So dem Gericht der Mut oder die Lust fehlt, die Verfassungswidrigkeit festzustellen, zahlen wir auch; außer ggf. wie früher dann nicht, wenn wir kein Gerät besitzen.

Kurz: wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Kurz: wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben.

@drboe

Alle bis jetzt erfolgten Tatbestandsmerkmale zum Erlass des RUNDFUNKBEITRAGSSTAATSVERTRAGES
sind höchst richterlich entschieden worden. Nach allen bis jetzt erfolgten Recherchen dieses Forums,
ist der „STAAT“, genauer die jeweilige Landesregierung für den Erlass des RBStV verantwortlich und steht letztendlich immer hinter den LRAn.

Deshalb auch der Verweis nach § 10 Abs. 5,6 RBStV in die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wäre der Rundfunk privat-rechtlich, dann würde das Zivilprozessrecht ZPO greifen.
Allein daran ist zu erkennen, dass dem GRUNDRECHTSTRÄGER mit dem RBStV
eine VOLKSVERDUMMUNG grundrechtswidrig auferlegt wurde
. +++
 :o ::) :P


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist eigentlich schön, wenn immer mehr Richterinnen und Richter vor der gesammten Belegschaft ihren Gefühlen und Unmut über den Zwangsrundfunkbeitrag freien Lauf lassen. Es zeigt doch, dass solangsam die Nerven blank liegen.

Ich sehe auch als einzige Möglichkeit der Schadensbegrenzung für den ÖRR den Rückzug zum alten geräteabhängigen System oder eine unbefristete technische Sperre für "lästige" GEZ-Boykotteure.  8)


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Es ist eigentlich schön, wenn immer mehr Richterinnen und Richter vor der gesammten Belegschaft ihren Gefühlen und Unmut über den Zwangsrundfunkbeitrag freien Lauf lassen.
NEIN!

Schön wäre es, wenn immer mehr Richterinnen und Richter nun endlich mal (in Bezug auf den Rundfunk) Recht sprechen würden, und diese gierige Abocke durch den ÖR nunmehr mittels logischer Urteile geschehen würde.

Den Unmut können die sonstwo auslassen, aber bei den Urteilen möchte ich RECHT* gesprochen bekommen, und kein Copy&Paste Urteil, was überhaupt nichts mit der Klage zu tun hat.

Grüße
Adonis


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wo du Recht hast, hast du Recht :)
Selbst wenn die Richterin gegen die Rundfunkanstalt Recht sprechen würde, geht es in die nächste Instanz, aber du hast Recht, vieleicht ergibt sich dann ein Dominoeffekt. Aber das letzte Wort hat immer noch der Chef. 8)


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Bei der Aussage der Richterin wird mir Angst und Bange... Wozu haben wir denn eine Gewaltenteilung? Doch nicht dafür, dass das eine Staatsorgan darauf wartet, dass das Andere etwas unternimmt. Ist die Richterin verrückt geworden? Sie scheint grundlegend das in unserer Demokratie (zumindest im Grundgesetz) festgelegte System der "Gewaltenteilung" nicht verstanden bzw. verinnerlicht zu haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 17:09 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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@marga: Was soll mir das sagen? Bzw. wie ergibt sich aus meinem Satz wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben in irgend einer Weise, dass ich die Landesregierungen der Bundesländer von ihrer Verantwortung für den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausnehmen will? Oder das ich Zweifel daran habe, dass das BVerwG die höchste Instanz im Streit um Verwaltungsrecht ist?
"Tatbestandsmerkmale" liest sich übrigens so, als wolltest du die beteiligten Ministerpräsidenten strafrechtlich verfolgen. Sollte das so sein, wird dich meine Prognose, dass man damit nur Schiffbruch erleiden kann, hoffentlich nicht zu sehr verwundern. Solltest du das hingegen als Anspruchsgrundlage für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit den Ländern meinen, was dein Hinweis auf die ZPO zu verstärken scheint, so gilt sinngemäß das Gleiche. Du wirst nicht erleben, dass Zivilrecht für grundsätzlichen Auseinandersetzungen um die Finanzierung  der ÖR-Anstalten oder mit den Landesgesetzgebern greift.

Nebenbei: ich kann leidlich gut sehen, auch wenn ich eine Brille trage. Eine Unterstützung durch Fettschrift, rote oder anders gefärbte Zeichen bei gleichzeitiger Großschreibung einzelner Worte benötige ich daher nicht. Bedenke bitte, dass durchgehende Großschrift im Web gemeinhin als "Schreien" interpretiert wird. Warum aber sollten wir uns hier anbrüllen?

Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass man eine akzeptable Veränderung der Finanzierung des ÖRR nur dann erreichen kann, wenn man kühlen Blutes bleibt, klar und verständlich argumentiert und Nebenkriegsschauplätze meidet. Zudem sollte man seine Ziele kennen, maximale wie minimale, und nach geeigneten Wegen suchen, diese zu erreichen. Dabei ist es hilfreich, sich über die Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten Mittel im Klaren zu sein. Zu diesen Überlegungen gehört es m. E., sich Gedanken darüber zu machen, was z. B. über den Instanzenweg der Gerichte erreicht werden kann, - hier kennen wir nun die Position des Bundesverwaltungsgerichts und die wird sich nicht ändern, - und was eine Entscheidung des BVerfG ggf. bringen wird und was nicht.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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