Deshalb frage ich mich schon, was das bedeutet, wenn eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil fällt.
Die Gründe sind einfach. Kein Richter möchte in den Abendnachrichten zitiert werden als "Totengräber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", dem dann in Tagesthemen und Heute Journal ein Kommentar folgt, wie ein Richter auf unterster Instanz sich anmaßen kann, ein von sämtlichen Bundesländern und Parteien getragenes Gesetz, das die Weihen eines ehemaligen Verfassungsrichters trägt, als skandalös und rechtsfehlerhaft zu bezeichnen. Vor allem ist in höheren Instanzen m. W. das Thema der Zahlweise bzw. die Ablehnung von Bargeld noch gar nicht Thema gewesen. Insofern verwundert die Bemerkung "ihr fehlten aber die neuen Argumente, über die nicht schon höhere Gerichte geurteilt hätten" schon sehr. Nichts davon ist wahr, eher ist festzustellen, dass auf Bargeldannahme immer zu Recht bestanden werden kann und das, was diese Richterin selbst dazu abgesondert hat, vor höheren Gerichten hoffentlich keinen Bestand haben wird.
Ich frage mich, ob hier bereits Rechtsbeugung im Amt nachweisbar ist.
Eher nicht, soweit sie bezüglich der rein den ÖRR betreffenden Themen, ohne ihren Unsinn bezgl. der Barzahlung, auf die Entscheidung höherer Instanzen verweisen kann. Die Entscheidungen des BVerwG als höchster Instanz binden faktisch die anderen Gerichte.
Wird sich das BVerfG ebenso seine Glaubwürdigkeit verspielen?
Ich wiederhole mich, aber das BVerfG ist nicht die Lösung sondern Teil des Problems. Einmal, weil es tatsächlich immer wieder zu Gunsten des ÖRR entschieden hat, was u. a. dazu führt, dass wir eine ausufernde Interpretation von "Grundversorgung" erleben. Es ist nicht Grundversorgung, dass es das ZDF gibt. Es ist ebenso wenig Grundversorgung, dass die ÖR-Anstalten Spartensender betreiben, deren Zuschauer sich quasi an einer Hand abzählen lassen. Es ist auch nicht Grundversorgung, wenn NDR, WDR, BR diverse Programme parallel betreiben und jeder Sender eine schier unüberschaubare Anzahl von Internetseiten unterhält. Und es ist ganz sicher nicht Grundversorgung, wenn sich darunter die unsäglich blöde, geist- und witzlose Youtube-Verlinkungs Plattform, funk.net befindet.
Ich vermute daher, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag passieren lassen wird. Aber selbst wenn das BVerfG feststellen sollte, dass der Beitrag eigentlich eine Steuer und damit verfassungswidrig ist, wird das Gericht den Ländern allenfalls auferlegen diesen Fehler zu korrigieren, ggf. mit Hinweisen darauf, was getan dazu werden könnte. Es wird dann äußerstenfalls einen langen Zeitraum definieren, innerhalb dessen ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen sein muss. Bis dahin zahlen wir alle auf der verfassungswidrigen Basis weiter. So dem Gericht der Mut oder die Lust fehlt, die Verfassungswidrigkeit festzustellen, zahlen wir auch; außer ggf. wie früher dann nicht, wenn wir kein Gerät besitzen.
Kurz: wer sich vom BVerfG erhofft, dass es uns Bürger von der Finanzierung der ÖR-Anstalten befreit, der wird ziemlich sicher eine Enttäuschung erleben.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.