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Facebook-Umfrage Erzwingungshaft

Begonnen von VGkoblenz, 05. Februar 2017, 16:41

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Wie weit würdest du maximal gehen?

Widerspruchsbescheid
Vollstreckungsersuchen
Vermögensauskunft /Pfändung
Haftbefehl
Ich würde in die Erzwingungshaft gehen

VGkoblenz

Schaltet doch mal eine Facebook-Umfrage zu dem Thema Erzwingungshaft. Wie viele Menschen würden dem Beispiel der vier Frauen folgen?

http://www.communicateandsell.de/social-media/wie-sie-facebook-umfragen-erstellen-koennen/

Markus KA

Ist auch von der finanziellen Situation der Person abhängig. Besteht die Möglichkeit der Kontopfändung erübrigen sich Haftbefehl und Beugehaft.
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

VGkoblenz

Das habe ich bisher nie verstanden.

In welchen Fällen wird denn eine Pfändung durchgeführt obwohl man die Vermögensauskunft verweigert?

GEiZ ist geil

Die Vermögensauskunft dient dazu, herauszufinden welches Vermögen man pfänden kann. Kennt der Gerichtsvollzieher das Konto, braucht er keine Vermögensauskunft und kann sofort pfänden, sofern der Gläubiger das beauftragt hat.