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Umfrage

Wie weit würdest du maximal gehen?

Widerspruchsbescheid
Vollstreckungsersuchen
Vermögensauskunft /Pfändung
Haftbefehl
Ich würde in die Erzwingungshaft gehen

Autor Thema: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft  (Gelesen 4220 mal)

V
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Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
Autor: 05. Februar 2017, 16:41
Schaltet doch mal eine Facebook-Umfrage zu dem Thema Erzwingungshaft. Wie viele Menschen würden dem Beispiel der vier Frauen folgen?

http://www.communicateandsell.de/social-media/wie-sie-facebook-umfragen-erstellen-koennen/


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
#1: 05. Februar 2017, 17:01
Ist auch von der finanziellen Situation der Person abhängig. Besteht die Möglichkeit der Kontopfändung erübrigen sich Haftbefehl und Beugehaft.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

V
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Re: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
#2: 06. Februar 2017, 11:13
Das habe ich bisher nie verstanden.

In welchen Fällen wird denn eine Pfändung durchgeführt obwohl man die Vermögensauskunft verweigert?


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G
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Re: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
#3: 06. Februar 2017, 11:39
Die Vermögensauskunft dient dazu, herauszufinden welches Vermögen man pfänden kann. Kennt der Gerichtsvollzieher das Konto, braucht er keine Vermögensauskunft und kann sofort pfänden, sofern der Gläubiger das beauftragt hat.


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