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Autor Thema: HILFE! Die Stadt Wuppertal vollstreckt GEZ-Forderungen  (Gelesen 23148 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

aus dem Anhang in Beitrag #26 ist ein-eindeutig zu ersehen dass sowohl der Absender als auch der Vollstreckungsersucher der „Ihr Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio “ ist - kein Wort, kein Hinweis auf eine LRA. Im Gegenteil - es heisst da "Unser Ersuchen vom..."

Und die Richter heben doch sonst immer darauf ab dass alleine schon aus der Grußformel "Mit freundlichen Grüßen Ihre LRA" ersichtlich ist dass z.B.Widerspruchsbescheide etc. korrekt seien!?

Folgerichtig leidet dieses Vollstreckungsersuchen an einem Mangel da nicht vom gesetzlichen Gläubiger -der LRA - sondern vom BS!?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2017, 12:47 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 775
Man lese Seite 2 (Beitrag #29) ganz unten: wichtige Info.
Also, über dieses Recht wurde man belehrt.

Zitat
Die öffentlich-rechtliche Beitreibung der Forderungen unterbleibt bzw. ist einzustellen, wenn Sie bei der Stadtkasse Wuppertal als Vollslreckungsbehörde (Ressort 403.33, Johannes-Rau-Platz 1, Eingang Wegrerslr. 15, 42269 Wuppertal) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Forderungen erheben. Die Forderungen werden dann im Zivilprozessweg geltend gemacht.

Anmerkung: die Wohnung wird zwangsbebeitragt dafür, das typisch in ihr der Rundfunk konsumiert werden kann. Andererseits ist der öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtig für Demokratie, Meinungsbildung und so weiter. Gerade deswegen, dass der öffentlich-rechtlicher Rundfunk so wichtig ist, sind seine typischen Empfangsorte (Wohnungen, Arbeitsstätte) von jedem Zwang ausgeschlossen.

Wäre der öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht so wichtig, hätte man die Möglichkeit, sein Empfangsgebiet mit Zwangszahlungen zu belegen. Da er aber essentiell wichtig ist, ist auch sein typisches Empfangsgebiet (Empfang findet ja typisch in Wohnungen und Arbeitsstätten) wichtig und von jedem Zwang ausgeschlossen. Jeder Zwang im Empfangsgebiet, schränkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2017, 13:25 von boykott2015«

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Man lese Seite 2 (Beitrag #29) ganz unten: wichtige Info.
Also, über dieses Recht wurde man belehrt.

Zitat
Die öffentlich-rechtliche Beitreibung der Forderungen unterbleibt bzw. ist einzustellen, wenn Sie bei der Stadtkasse Wuppertal als Vollslreckungsbehörde (Ressort 403.33, Johannes-Rau-Platz 1, Eingang Wegrerslr. 15, 42269 Wuppertal) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Forderungen erheben. Die Forderungen werden dann im Zivilprozessweg geltend gemacht.


Wobei das Zitat so aus dem Zusammenhang gerissen wurde und u.U. zu einer falschen Interpretation führt. Es steht unter dem Absatz "Beitreibung privatrechlicher Forderungen", so dass das Zitat sinngemäß lautet:
Zitat
Die öffentlich-rechtliche Beitreibung "privatrechtlicher" Forderungen unterbleibt bzw. ...
Der ganze Absatz scheint mir aber für den Vorgang irrelevant und wohl eher einem Druckprogramm/Formular geschuldet, das diesen automatisch mit ausdruckt, obwohl es sich ja hier eben nicht um die Beitreibung privatrechtlicher Forderungen handelt, sondern die "Einziehung öffentlich-rechtlich vollstreckbarer Forderungen" .


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n
  • Beiträge: 390
Sorry, ABER das ist eine unglaubliche Frechheit, was "BS" und "WDR" da oben an die Vollstreckungsbehörde schreiben. Das sollte sich jeder mal durchlesen... die sagen einfache 2x "besteht zu Recht" und dann nochmal als Rechtsgrundlage "Rvst" dieser soll wohl bald für ALLES bei uns herhalten.

Und noch krasser, die wissen irgendwo her, dass Ulrike ein Konto bei der Postbank hat und fordern eine Pfändung davon ein. Woher haben die die Bankdaten, es gibt also nicht nur beim EMA Datenschutz Verletzungen ohne Ende. Sondern auch bei Banken? Oder wer könnte dem BS diese Kontodaten mitteilen und auf welcher Rechtsgrundlage? Ist das schon 1984?


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  • Beiträge: 67
Zitat
Oder wer könnte dem BS diese Kontodaten mitteilen und auf welcher Rechtsgrundlage? Ist das schon 1984?
Weisst jemand mehr? Wie ist es ausgegangen?


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q
  • Beiträge: 402
nur ein kurzer Bericht, für mehr fehlt mir die Zeit:

1. es wurde vor dem VG Düsseldorf Unterlassungsklage gegen die Stadt Wuppertal erhoben, mit der der ööfentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch auf Unterlassung der Vollstreckung durchgesetzt werden soll.
Dieses Verfahren ist noch vor dem VG Düsseldorf anhängig.
Nachdem der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Vollstreckungsmaßnahmen abgewiesen wurde, wurde ein Änderungsantrag nach §80 Abs. 7 S. 2 VwGO gestellt. Nach diesem Änderungsantrag hat die Stadt Wuppertal (im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen) zugesichert, bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Daher mußte der Antrag nach §80 Abs. 7 VwGO für erledigt erklärt werden, allerdings konnte wegen des o. a. Befangenheitsantrags noch nicht über die Kosten entschieden werden.

Das Verfahren liegt derzeit auf Eis, weil gegen alle Richter der 27. Kammer ein Befangenheitsantrag gestellt wurde, über den noch nicht entscheiden wurde.

2. Auf Grund der im 3-Monats-Takt zugesandten Festsetzungsbescheide des WDR sind nunmehr 2 Klagen gegen den WDR anhängig. Mit diesen soll die Befreiung vom rundfunkbeitrag wegen geringen Einkommens durchgesetzt werden.

Die 1. dieser Klagen liegt ebenfalls wegen eines Befangenheitsantrags gegen die Richter der 27. Kammer auf Eis, da über den Antrag noch nicht entschieden wurde.

In der 2. Klage gegen den WDR wurde ein Befangenheitsantrag noch nicht gestellt, da hier zunächst über die Gerichtskostenfestsetzung zu entscheiden ist. Das Gericht hatte nämlich - in Abweichung von der bisher geübten Praxis, aber in Übereinstimmung mit dem GKG, die Gerichtskosten festgesetzt und über die Zentrale Zahlstelle Justiz eine GK-Rechnung, zahlbar innerhalb on 2 Wochen, über 105,-- Euro geschickt. Hiergegen wurde Erinnerung eingelegt, da ein Verfahren wegen Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 188 S. 1 gerichtskostenfrei ist (BVerwG, Beschluß v. 20.04.2011, 6 C 10.10).

Über die Erinnerung ist noch nicht entschieden.

Das gesamte Verfahren ist sehr vielschichtig und aufgrund der zahlreichen parallel laufenden Klageverfahren sehr komplex und umfangreich. So steht jetzt auch noch eine Strafanzeige gegen die beiden Mitarbeiterinnen des WDR, Abt. Beitragsservice, asn, die die aktuellen Widerspruchsbescheide mit dem Zusatz "i. V." (in Vollmacht) unterschreiben, ohne bisher eine Vollmachtsurkunde vorgelegt zu haben, obwohl sie hierzu mehrfacht aufgefordert wurden. Ebensowenig haben sie den Nachweis darüber erbracht, daß sie Angehörige des öffentlichen Dienstes sind und in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Damit besteht Anlaß, die Ermächtigung zur Begebung von Verwaltungsakten in Frage zu stellen, so daß der Verdacht besteht, daß der Straftatbestand des § 132 StGB (Amtsanmaßung) erfüllt ist.

Die Ausarbeitung der zahlreichen Schriftsätze ist außerordentlich zeitaufwendig und arbeitsintensiv, so daß hier nicht laufend über den Fortgang des Verfahrens berichtet werden kann. Ein Bericht wird nach Abschluß der Angelegenheit hier veröffentlicht werden.

Anmerkung: die Detailkenntnis des Verfahrensganges rührt daher, daß ich mich der Sache angenommen haben und inzwischen außergerichtlicher Bevollmächtigter von Ulrike bin. Der WDR führt den Schriftverkehr in dieser Angelenheit unmittelbar mit mir.

In den gerichtlichen Verfahren darf ich Ulrike nicht vertreten, da ich kein Rechtsanwalt oder Jurist bin. Allerdings verfasse ich die Schriftsätze, die Ulrike sich durch ihre Unterschrift zu eigen macht. Ein solches Vorgehen ist zulässig und auch mit dem RDG vereinbar, da meine Tätigkeit auf der inzwischen bestehenden freundschaftlichen Verbundenheit beruht und ohne Entgelt erfolgt.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Der aktive Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag in Wuppertal hat offensichtlich dazu geführt, dass eine Aktivisten zwischenzeitlich sogar inhaftiert wurde:
Wuppertal (Beuge-) Inhaftierung einer Mitstreiterin durch GV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30934.0

Die Kopie von Haftbefehlen bitte auch an Menschenrechtsorganisationen weiterleiten. Loppy und ich haben in diesem Zusammenhang bereits einen Musterbrief in englischen Sprache erstellt. Siehe hierzu:
Anschreiben für eine Beschwerde bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044

Es muss hierzu natürlich der folgende Satz aus dem Schreiben angepasst werden:
„I was registered on the basis of my protest against the “Rundfunkbeitrag” in a debtors' list (see. Documentation of the event)". =
„Ich wurde auf Grund meines Protestes gegen den „Rundfunkbeitrag“ in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen (siehe Anlage)“.

Eine mögliche Anpassung wäre:
„I was arrest on the basis of my protest against the “Rundfunkbeitrag”, as the warrent of arrest shows (see. Documentation of the event).“ =
„Ich wurde auf Grund meines Protestes gegen den „Rundfunkbeitrag“ inhaftiert, wie der Haftbefehl zeigt (siehe Anlage)“.




Da es bei solchen Vollstreckungsmaßnahmen auch um eine konkrete politische Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegner der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung) ausgelöst durch eine staatliche Rundfunkbehörden geht, ist natürlich im Rahmen des UN-Zivilpaktes eine Beschwerde bei

The Human Rights Committee,
c/o Petitions Unit
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
CH-1211 Geneva 10, Switzerland


möglich. Eine Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges ist hier zwar erwünscht, aber nicht notwendig. Eine Musterbeschwerde kann man auf Seite 116 ff in der folgenden Publikation finden:
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt.
Ein Handbuch für die Praxis von Bernhard Schäfer:

https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/529/file/schaefer_b.pdf
oder
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/handbuch_die_individualbeschwerde_nach_dem_fakultativprotokoll_z_zivilpakt.pdf
oder
https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/32831


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2019, 21:16 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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