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Autor Thema: HILFE! Die Stadt Wuppertal vollstreckt GEZ-Forderungen  (Gelesen 21070 mal)

U
  • Beiträge: 9
Hallo, eine schöne Zeit und vielen Dank für die Forumsaufnahme!
Ich bin eine ältere Frau, mein Name ist Ulrike und ich bin im Internet nicht so bewandert.

Ein hypothetischer Fall:
Mit Entsetzen hat Person X heute ein Schreiben der Stadt Wuppertal im Briefkasten gefunden, wo ihr die Einziehung öffentlich-rechtlich vollstreckbarer Forderungen in Höhe von € 187,12 für Rundfunkgebühren einschließlich Nebenkosten, zahlbar bis zum 17.02.2017 auferlegt werden.

Hat Person X eine Chance dagegen zu intervenieren?
Was soll die Person X unternehmen?


Fakt ist:
1) Person X ist chronisch Rheuma krank.
2) Hat keinerlei Einkünfte.
3) Wird seit eh und je in jeder Hinsicht von ihrem Ehemann unterhalten.
4) Hat keinerlei GEZ-Lieferverträge geschlossen!
5) Sie nimmt keinerlei GEZ-Dienste in Anspruch!

Was muss die Person X unternehmen?
Was wird PersonX geraten?


Mit den besten Wünschen und Grüßen
Ulrike


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2017, 14:28 von Viktor7«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Willkommen im Forum.

Ist die Person X die Inhaberin der Wohnung?

Zahlt der Ehemann bereits den Rundfunkbeitrag für die Wohnung?

War die Person X auf Grund der finanziellen Lage von der Abgabe bis 31.12.2012 womöglich befreit?

Hat die Person X die bisherigen Bescheide/Briefe der ehem. GEZ / des WDR ignoriert oder der Forderung widersprochen?
Gut wäre es, wenn die Person X keine Bescheide bisher bekommen hätte.

Was für ein Schreiben war es denn genau?

Bitte am besten das Schreiben anonymisiert als Anlage zum Beitrag einstellen und zuerst noch diesen Beitrag lesen:

Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2017, 16:03 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Hat Person X eine Pflegestufe/Pflegegrad?
Dann ist sie befreit !
Das weiss nur kaum einer. Und die Kranken sind psychisch/körperlich nicht fähig den Stress durchzustehen.
Kenne ich vom Schwager:
"Das schaffe ich nicht, mich auch noch darum zu kümmern!"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2017, 16:05 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

K
  • Beiträge: 2.239
OT - Off Topic: aber für alle Betroffenen hochinteressant:

Hat Person X eine Pflegestufe/Pflegegrad?
Dann ist sie befreit !
Das weiss nur kaum einer. [...]

Bitte verlässliche Quellenangabe liefern. (Gerne auch in neuem thread)

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2017, 16:04 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.232
Das Thema zur Befreiung gab es schon. RBStV §4 (1.7) befreit alle Empfänger von Pflegegeld.
Hier der RBStV:
http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen

Aber das dürfte nicht das Problem sein. Ich sehe es so, dass ein Festsetzungsbescheid an die falsche Person zugesendet wurde, diese Person hat wegen Nichtzuständigkeit nicht reagiert und ist nun in der Situation, sich gegen eine unberechtigte Forderung wehren zu müssen. 
Gegen diese Forderung besteht die Möglichkeit, sich zu wehren. Um weitere Tipps geben zu können, die keine Rechtsberatung darstellen, brauchen wir nähere Informationen zum Schreiben der Stadt. Warum besteht die Forderung? Kann die Forderung überhaupt beglichen werden ohne Einkommen? Dann können wir überlegen, ob die Vorraussetzungen für die Forderungen überhaupt gegeben sind, denn wenn die Festsetzungsbescheide nicht zugestellt wurden, kann auch die Stadt nicht tätig werden. Das muss man aber aufdröseln und der Stadt mitteilen. Da können wir gerne Tipps zu geben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2017, 16:04 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Thema zur Befreiung gab es schon. RBStV §4 (1.7) befreit alle Empfänger von Pflegegeld.
Hier der RBStV:
http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen
Kann man das so pauschal sagen? Ist es nicht so, dass ein Wohnungsinhaber nur dann befreit wird, wenn er HILFE zur Pflege bekommt?
§4 Abs. 7 RBstV:
Zitat
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,
§4 Abs. 8 RBstV:
Zitat
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen,
denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes
ein Freibetrag zuerkannt wird,


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 1.452
Hier der RBStV §4(3): Die Befreiung ersteckt sich auf:
http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen
Zitat
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1.    auf dessen Ehegatten,
2.    auf den eingetragenen Lebenspartner,
3.    auf Kinder des Antragstellers und der unter den Nummern 1 und 2 genannten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und
4.    auf die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 berücksichtigt worden sind.

Also ein Pflegefall und normalerweise (z.B. Ehepaar) ist die ganze Wohnung befreit. Grössere Wohngemeinschaften nicht.


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  • Beiträge: 3.232
Mit Hilfe zur Pflege ist ein Geldbetrag verbunden, das sogenannte Pflegegeld.

Hier meine Zusammenfassung der Befreiungsmöglichkeiten, da kann weiter diskutiert werden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9211.msg64306.html#msg64306


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  • Beiträge: 9
Ganz herzlichen Dank - Euch/Ihnen allen!
a) der Mietvertrag läuft meines Wissens auf den Ehemann
b) der Ehemann zahlt keine Rundfunkgebühren
c) die Person ist nicht befreit
d) die Person bestreitet Bescheide bekommen zu haben
e) die chronisch kranke Person hat seit Jahrzehnten ein InfusionsBasisTherapie, ist aber keinesfalls Pflegebedürftig

Es ist völlig unverständlich, das eine mit Steuergeldern finanzierte Stadt die Forderungen - einer kommerziellen Wirtschaftsunternehmung Rundfunk und Fernsehehen - eintreiben darf/kann?
Herzlichst - Ulrike


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  • Beiträge: 9
Das Schreiben der Stadt!


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  • Beiträge: 173
Person X würde mal ganz interessiert nachfragen, welches Unternehmen denn da der Gläubiger ist und sich den Vollstreckungsauftrag zeigen lassen.

Außerdem würde ich die Frau Gerichtsvollzieherin mal fragen, wie es denn zu einem Vollstreckungsauftrag kommen kann, ohne dass dem Schuldner jemals Leistungsbescheide (mit dem Recht des Widerspruchs) und/oder darauffolgende eventuelle Mahnungen zugeschickt wurden!?

Grüße


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Mein Schwager würde schreiben/faxen geht schneller

Leider ist mir der Gläubiger und die Forderung nicht bekannt!

Daher mein Antrag auf Auskunft:
- Genaue Rechtliche Bezeichnung des Gläubigers
- Welche Leistungsbescheide wurden bekanntgegeben?

Weiterhin beantrage ich Akteneinsicht da der Vorgang mich betrifft.

----
Ich habe den Thread nicht komplett durchgelesen:
- Gibt es Bescheide
- wurde widersprochen
- Gibt es einen Widerspruchsbescheid?

Wenn der Gläubiger bekannt ist: ist es eine Behärde? Darf die Stadt Amtshilfe ausüben?
Sich das alles schriftlich bestätigen lassen.

Vollstreckungsersuchen einsehen/kopieren/fotogarfieren und hier posten.

Viel Erfolg in dem fiktiven Fall.


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U
  • Beiträge: 9
Vielen Dank!
Die Frist-Zeit 17.2.17 läuft der Person weg!
Hat ansonsten noch jemand Ideen bzw. Anregungen?
L.G. Ulrike
 


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise ist hier das volle Programm notwendig. Höfliche persönliche Kontaktaufnahme mit dem Absender (siehe meine Vorredner), zur Klärung  und Akteneinsicht des Vollstreckungsauftrages. Möglicherweise Erinnerung, Eilrechtschutz und Klage, aber das müssen die Mitstreiter aus NRW besser wissen. Vieleicht einfach nochmal Suche-Funktion nutzen und einen Runden Tisch aufsuchen.


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U
  • Beiträge: 9
NOCHMALIGE HILFE-BITTE DA DIE FRIST 17.02.2017 GESETZT IST.

Vielen Dank, für die Beitragsverschiebung.

Habe alle Fragen zum fiktiven Fall beantwortet sowie die VOLLSTRECKUNG der Stadt Wuppertal hier eingestellt!

Herzlichst
Ulrike


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